Bauen in Neuwied
Sie möchten wissen, wie und was Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen? Sie haben Fragen zu Bauanträgen und Verfahren, zum Bauen allgemein oder zur Wohnbauförderung?
Dann sind Sie hier richtig.
Die Bauordnungsabteilung ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in der Stadt Neuwied zum Thema Bauen und Wohnungsbauförderung. Durch umfangreiche Beratungen in baurechtlichen Verfahren unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. Wir beraten Sie aber auch zu Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau des Landes Rheinland-Pfalz und zum Thema Wohnberechtigungsscheine.
Die Bauordnungsabteilung nimmt aber auch ordnungsbehördliche Aufgaben wahr. Bei städtebaulichen Belangen, dem Nachbarschutz und bei evtl. gefahrdrohenden Zuständen greift die Bauordnungsabteilung ordnend ein.
Ihre zentrale Stelle bei der Bauaufsicht der Stadt Neuwied ist der Infopunkt im:
Verwaltungsgebäude, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied
1. OG, Zimmer 164
E-mail: bauamt@stadt-neuwied.de
Servicezeiten:
Mo-Do 8:30- 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Hier erhalten Sie Informationen, welcher Sachbearbeiter für Ihr Bauvorhaben zuständig ist oder wer Sie fachkundig beraten kann.
Sie bekommen hier auch alle notwendigen Bauantragsformulare, die zur Genehmigung Ihres Bauvorhabens notwendig sind, sowie den Bauantrag für Werbeanlagen. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache, Altakten einzusehen.
Für Beratungen empfehlen wir individuelle Terminabsprachen, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können.
Unsere Dienstleistungen
- Bauvoranfragen
- Baugenehmigungen
- Freistellungsverfahren
- Überwachung und Abnahme von Neu-, Erweiterungs- u. Umbauten
- Bauberatung zu baurechtlichen Bestimmungen
- Feststellung und Bearbeitung von illegalem Bauen und gefahrdrohenden Zuständen
- Bauaufsichtliche Verfügungen
- Zulassung von Außenwerbung und Warenautomaten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
- Gebrauchsabnahmen für "Fliegende Bauten "
- Zustimmungsverfahren von Vorhaben des Bundes und der Länder
- Stellungnahme zu Vorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Sicherheitsüberprüfung von Gebäuden besonderer Art und Nutzung
- Eintrag und Löschung von Baulasten
- Führung des Baulastenverzeichnisses
- Förderung von Wohneigentum und Modernisierungen
- Wohnberechtigungsscheine
Ihre Ansprechpartner
Abteilungsleitung
Innenstadt Neuwied
Achim Schumann
02631/802-602
Für die Stadtteile:
Neuwied, Heddesdorf, Distelfeld bis zur B 42 und Block
Heike Freundt
02631/802-636
Neuwied Ost
Engers, Heimbach-Weis, Gladbach
Martin Grzembke (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags)
02631/802-638
Neuwied West
Oberbieber, Torney, Niederbieber, Segendorf, Rodenbach, Altwied, Irlich, Feldkirchen und Distelfeld nördlich der B 42
Ulrich Paffrath
02631/802-640
Falls Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie am einfachsten einen individuellen Termin. Es besteht sonst die Möglichkeit, dass Ihr Ansprechpartner einen Außentermin wahrnimmt.
Unser Mann vor Ort:
Baukontrolle
Dietmar Preußer
02631 / 802-646
Zuständig für Baukontrollen, Abnahmen, Besichtigungen usw.
Baulasten
Ihre Ansprechpartnerin: Beate Uhlmann-Fischer (Montag bis Donnerstag, vormittags)
Tel.: 02631/802-632, Zimmer 158
Allgemeine Informationen:
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren kann die Baulast zur Hilfe genommen werden, um rechtliche Hindernisse auszuräumen. Dies ist der Fall, wenn zur Baugenehmigung auf einem anderen Grundstück öffentlich-rechtliche Verhältnisse gesichert werden müssen.Das Bauamt wird Sie informieren, wenn eine Baulast erforderlich ist.
Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen wird und betrifft ein Tun, Dulden oder Unterlassen.
Bsp.: Vereinigungsbaulast, Abstandsflächenbaulast,...
Notwendige Unterlagen:
1. formloser Antrag auf Baulasteintragung
2. beglaubigter Grundbuchauszug aller belasteten Grundstücke (erhältlich beim Amtsgericht Neuwied, Grundbuchamt), sowie unbeglaubigter Grundbuchauszug aller begünstigten Grundstücke (jeweils nicht älter als 1 Monat)
3. amtlicher Lageplan (4-fach), nicht älter als 1 Monat, erhältlich beim Katasteramt Neuwied (Tel. 02631 986-00)
4. Zeichnungen oder Angaben der Baulastflächen auf allen Lageplänen. Die Zeichnungen sind in grün anzulegen. Die von der Baulast betroffenen Flächen sind von dem Katasteramt, einem/er öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einer Vermessungsdienststelle zu kennzeichnen.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann im Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Dazu gehören vor allem die Eigentümer, Kaufinteressenten, Hypotheken- und Grundschuldgläubiger.
Gebühren:
Für die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis sowie schriftliche Auskünfte und Abschriften werden Gebühren erhoben.
Wohnberechtigungsschein
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein (WBS) kann sowohl von der für den bisherigen Wohnort als auch von der für den künftigen Wohnort zuständigen Stelle (Gemeinde- oder Stadtverwaltung) erteilt werden.
Der spezielle Wohnberechtigungsschein wird für eine bestimmte geförderte Wohnung von der zuständigen Stelle, in deren Bereich die Wohnung liegt, erteilt.
Wohnberechtigungsscheine werden erteilt, wenn der Haushalt, für den der Antrag gestellt wird, die Einkommensgrenze des Landes Rheinland-Pfalz einhält.
Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins gelten folgende Einkommensgrenzen (Abweichungen auf Länderebene sind möglich):
• für einen Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro netto / Jahr
• für einen Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro netto / Jahr
• für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 4.100 Euro netto / Jahr
Gehören Kinder zum Haushalt, so erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 500 Euro/Jahr.
Zur Berechnung des Gesamteinkommens eines Haushalts wird zunächst das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen ermittelt. Dabei werden nicht nur steuerpflichtige Einkünfte (z.B. Einkommen aus abhängiger oder selbstständiger Beschäftigung) berücksichtigt; auch zahlreiche sonstige Einnahmen, z.B. bestimmte Sozialleistungen, erhöhen das Einkommen. Maßgeblich ist normalerweise das Einkommen, das in dem Jahr ab dem Antragsmonat erwartet wird, andernfalls das Einkommen des zurückliegenden Jahres. Von dem ermittelten Jahreseinkommen jedes einzelnen Haushaltsmitglieds werden pauschal jeweils 10 Prozent für folgende finanzielle Belastungen abgezogen: Zahlung von Einkommensteuer, Entrichtung von (Pflicht-) Beiträgen zur (gesetzlichen) Krankenversicherung und zur (gesetzlichen) Rentenversicherung.
Die Summe der so ermittelten Jahreseinkommen ergibt das Gesamteinkommen des Haushalts. In bestimmten Fällen werden hierauf Freibeträge gewährt.
• Für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 können z.B. 4.500 Euro im Jahr abgezogen werden. Personen mit einem geringeren Behinderungsgrad werden durch Freibeträge begünstigst, wenn sie zu Hause gepflegt werden müssen. Liegt ihr Behinderungsgrund über 80, so beläuft sich der Freibetrag ebenfalls auf 4.500 Euro. Liegt der GdB darunter, beträgt der Freibetrag 2.100 Euro im Jahr
• Für junge Ehepaare ist ein Freibetrag von 4.000 Euro vorgesehen, allerdings nur bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung. Voraussetzung ist, dass keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
• Schließlich wird Alleinerziehenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag gewährt und
• Personen, die aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung oder eines Unterhaltstitels zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.
Der Wohnberechtigungsschein wird jeweils für ein Jahr ausgestellt. Er berechtigt den Antragsteller und seine Familie dazu, eine sozial geförderte Wohnung zu beziehen. Ein Anspruch auf Überlassung einer solchen Wohnung gegenüber einem Vermieter besteht dagegen nicht. Auch bezieht sich die Berechtigung nur auf "angemessenen Wohnraum". Der WBS enthält deshalb auch Angaben zur Wohnungsgröße und/oder zur Anzahl der Zimmer.
Förderung von Wohnraummodernisierung
In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen gefördert.
Wer wird gefördert?
• Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung von Einkommensgrenzen)
• Eigentümer von Mietwohnungen (Einhaltung von Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten)
• Dinglich Nutzungsberechtigte, wenn sie dauerhaft die Lasten der Modernisierung tragen
Wie wird gefördert?
• Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) von der Hausbank
• Mit Investitionszuschüssen (nur für bestimmte Maßnahmen)
Was wird gefördert?
• Energiesparende Maßnahmen
• Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
• Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
• Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen
• Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
• Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
• Beratungs- und Planungskosten.
Wie bekomme ich die Fördermittel?
Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Stadtverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, zu stellen. Dort erfolgt auch eine eingehende Beratung.
Weitere Informationen sowie Vordrucke erhalten Sie auf der Homepage der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz unter www.lth-rlp.de
Förderung von Wohneigentum
Sie wollen Wohneigentum kaufen oder bauen? Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie dabei mit einem zinsverbilligten Darlehen Ihrer Hausbank.
Wer wird gefördert?
• Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Wie wird gefördert?
• Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) Ihrer Hausbank.
• Die Höhe des Zinsgarantiedarlehens richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Zuordnung der Stadt oder Gemeinde, in der das Objekt liegt, zu der entsprechenden Mietenstufe.
Was wird gefördert?
• Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung.
• Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen.
• Ersatzneubau nach Abriss (höheres Haushaltseinkommen).
Wie bekomme ich die Fördermittel?
• Zunächst benötigen Sie eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme eines Zinsgarantiedarlehens, erhältlich bei der Stadtverwaltung Neuwied.
• Den Antrag für das Zinsgarantiedarlehen stellen Sie über die Hausbank; die Förderbestätigung legen Sie der Hausbank vor.
Weitere Informationen sowie Vordrucke erhalten Sie auf der Homepage der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz unter www.lth-rlp.de
Ihr Ansprechpartner:
Herr Reiner Bermel
Zimmer-Nr. 152
Tel.: 02631/802-648
Fax: 02631/802-645
Weitere Informationen erhalten sie unter www.fm.rlp.de
Rubrik Bauen und Wohnen
Hausnummern (Vergabe und Umnummerierung)
Mitarbeiterin: Beate Uhlmann-Fischer
Engerser Landstr. 17, 1. OG , Zimmer 158
56564 Neuwied
Tel: 02631/802-632
Fax: 02631/802-645
E-mail: buhlmann@neuwied.de