Bestattungskosten
Bestattungskosten erhalten Personen, die zur Bestattung verpflichtet sind (in der Regel Angehörige oder sonstige Erben), soweit sie auf Grund des Einkommens oder Vermögens nicht in der Lage dazu sind (es können nur angemessene Kosten berücksichtigt werden).
Vorhandenes Erbe ist zuerst für die Bestattungskosten einzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie von
Frau Maack, Telefon 02631-802342; eMail: mmaack@neuwied.de