Im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied können Sie weiterhin Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen. Selbstverständlich kann auch wie gewohnt an Ort und Stelle direkt im Briefwahlbüro per Briefwahl gewählt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17, 3. OG, Zimmer 357- 359.
Geöffnet ist das Briefwahlbüro für Sie in der Zeit von
Montag - Mittwoch jeweils durchgehend von 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag durchgehend von 8 Uhr - 18 Uhr,
Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr, am Freitag vor dem Wahltag von 8 Uhr - 18 Uhr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros erreichen Sie telefonisch unter 02631 802-818, per E-Mail unter wahlamt@neuwied.de.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen müssen die Wahlberechtigten keine Gründe mehr angeben.
Des Weiteren kann der Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn die Briefwahlunterlagen zu beantragen und entgegenzunehmen. Dies muss allerdings mittels einer Vollmacht angezeigt werden. Die mittels Vollmacht beauftragte Person darf jedoch nur maximal vier Aufträge dieser Art annehmen.
Wie Sie Briefwahl beantragen können
Auch bei dieser Wahl haben Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte, sondern die Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes erhalten.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich wieder ein vorgedruckter Antrag auf Briefwahl. Dieser Antrag ist ausgefüllt, unterschrieben sowie ausreichend frankiert an die
Stadtverwaltung Neuwied
Wahlamt
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
zu senden.
Für den Fall, dass die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann der Antrag auf Briefwahl auch formlos schriftlich oder per E-Mail an wahlamt@neuwied.de gestellt werden. In diesem Fall müssen der Familienname, alle Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Nach Möglichkeit sollte auch die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Nummer, mit der jeder Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beigefügt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Briefwahl bietet Ihnen auch die Möglichkeit, die Wahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Anschrift, z. B. an die Urlaubsanschrift schicken zu lassen.
Als besonderen Service für die Wählerinnen und Wähler bietet das Wahlamt der Stadtverwaltung Neuwied einenOnline-Wahlscheinantrag für die Briefwahl an.
Welche Fristen gelten?
Wahlscheine und damit auch Briefwahlunterlagen können Sie bis zum zweiten Tag vor der Wahl beantragen. Sollten Sie am Wahltag plötzlich derart erkranken, dass Sie den Wahlraum nicht persönlich aufsuchen können, ist die Antragstellung sogar am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Allerdings ist die Erkrankung nachweispflichtig.
Die Briefwahlunterlagen sollten Sie möglichst frühzeitig beantragen, so dass der von Ihnen gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig vor Wahlende wieder bei der Stadtverwaltung eingeht.
Nähere Auskünfte erteilt das
Wahlamt der Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Kontakt:
Wahlamtsleiterin Kathrin Witthuhn, Telefon: 02631 802-165
Stellv. Wahlamtsleiter Dirk Heimermann, Telefon: 02631 802-117
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