Gewerbegebiet im Stadtteil Irlich
Neben den Gewerbe- und Industriegebieten "Distelfeld" und "Friedrichshof" am Neuwieder Kreuz ist der "Heldenberg" im Stadtteil Irlich ein weiterer Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung in der Stadt Neuwied. Bereits 1983 wurden im Flächennutzungsplan (FNP) gewerbliche Bauflächen als ein Leitziel der Stadtentwicklung aufgenommen und 1984 ein entsprechender Bebauungsplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Anlagen aufgestellt. Der Standort "Gewerbegebiet Heldenberg" ist insbesondere von kleineren und mittleren Handwerks- und Gewerbebetrieben gefragt. Er bietet ortsansässigen Unternehmen die Möglichkeit, aus beengten Innerortsverhältnissen umzusiedeln und hier eine der Nutzung und Funktion entsprechende Betriebsstätte einzurichten.
Um die Bedeutung Neuwieds als Gewerbestandort zu unterstreichen, beschloss der Stadtrat 1996 die Erweiterung dieses Gewerbegebietes. Parallel dazu wurde im gleichen Jahr ein Verkehrsgutachten für den Stadtteil Irlich in Auftrag gegeben und daraus resultierend 1997 ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser sieht u.a. die Anbindung des Heldenbergs an die überörtlich bedeutsamen Kreisstraßen K 112/K 16 mittels eines Kreisverkehrs vor. Weiterhin soll zur Vermeidung besonders des Lkw-Durchgangsverkehrs die Gewerbezone durch straßenbauliche Maßnahmen vom Ortsbereich abgebunden werden.
Die Plateaulage des Gebietes stellt erhöhte Ansprüche an die Einbindung ins Orts- und Landschaftsbild. Bei der Neuwieder Stadtverwaltung wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, aus dem stufenweise die Bebauungspläne erstellt und verwirklicht werden, um die Ansiedlung von Handwerks- und Gewerbebetrieben zu ermöglichen.
Hier wird der Zusammenführung der einzelnen Belange zu einem funktionierenden Gebilde besondere Sorgfalt zugemessen, um den heutigen städtebaulichen und wirtschaftlichen Ansprüchen an einen modernen Gewerbestandort gerecht zu werden.
Eigentümer: | privat |
Verfügbarkeit: | Flächen A: sofort |
Fläche B: mittelfristig | |
Grundstücksgröße: | Flächen A: insgesamt ca. 6,7 ha |
Fläche B: ca. 18,0 ha | |
Erweiterungsplanung: | derzeit nicht vorgesehen |
Nutzungsart: | Gewerbegebiet |
Umgebungsnutzung: | Gewerbe, Landwirtschaft |
Verkehrsanbindungen: | BAB 48, AS Nr. 11 (Bendorf/Neuwied) |
B 42 (Richtung Neuwied), K 112, K 16 | |
Entfernung zur BAB 48, AS Nr. 11: ca. 14,5 Kilometer | |
DB-Bahnhof Neuwied ca. 7 Kilometer | |
Kaufpreis: | Erbbaurecht und Miete |
Grundsteuer B | 380 % |
Gewerbesteuer: | 405 % |
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