Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII können Personen mit geringem Einkommen erhalten, die vorübergehend erwerbsunfähig und noch keine 65 Jahre alt sind.
Weitere Informationen erteilen Ihnen
Frau Maack, Telefon 02631-802342; eMail: mmaack@neuwied.de
oder
Frau Berger, Telefon 02631-802444; eMail: rberger@neuwied.de