Jugendgerichtshilfe
Amt für Jugend- und Soziales
Jugendhilfe im Strafverfahren -Jugendgerichtshilfe-
Die Jugendgerichtshilfe ist für Jugendliche und Heranwachsende von 14 – 21 Jahren tätig, die in Neuwied leben und eine Straftat be-gangen haben. Informiert wird die Jugendgerichtshilfe von anstehen-den Strafverfahren durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Die Jugendgerichtshilfe wird automatisch tätig. Im Mittelpunkt des in Deutschland geltenden Jugendstrafrechts steht die Persönlichkeit des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und nicht der Strafgedanke.
Jugendstrafrecht soll erzieherisch positiv auf den jungen Menschen einwirken. Auch Heranwachsende von 18 – 21 Jahren können in einem Strafverfahren noch mit einem Jugendlichen gleichgestellt wer-den, wenn entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllt sind.
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind vielfältig und orientieren sich an der Person des jungen Menschen:
- Wir sind Ansprechpartner sowohl für den jungen Menschen, seine Erziehungsberechtigten oder auch andere Bezugspersonen.
- Wir beraten und betreuen junge Menschen und seine Sorgeberechtigten vor, während und nach dem Strafverfahren.
- Wir informieren über das Strafverfahren und seine Folgen sowie die anstehende Gerichtsverhandlung.
- Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Betroffenen Lösungsmöglichkeiten und vermitteln weitergehende Beratungsangebote und unterstützende Hilfe.
- Wir bringen in der stattfindenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der augenblicklichen Situation des jungen Menschen in das Gerichtsverfahren ein.
- Wir haben in der stattfindenden Hauptverhandlung ein Vorschlagsrecht in Bezug auf die strafrechtliche Konsequenz.
- Wir vermitteln, betreuen und überwachen die im Urteil erteilten Weisungen und Auflagen.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Die Jugendgerichtshilfe ermittelt nicht die Straftat, das ist Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaften.
Die Jugendgerichtshilfe urteilt nicht über die Straftat, das ist Aufgabe des Gerichtes.
Das Angebot der Jugendgerichtshilfe ist freiwillig und kostenfrei und kann nur dann erfolgversprechend wahrgenommen werden, wenn es vor der Gerichtsverhandlung zu einem persönlichen Kontakt mit dem jungen Menschen gekommen ist.
Die Zuständigkeit der jeweiligen Sachbearbeiterin in der Jugendgerichtshilfe richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des jungen Menschen. Es empfiehlt sich in der Regel, einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Frau Kothen 02631 / 802-290 Buchstabe A – G, N - Q
Frau Staudt 02631 / 802-766 Buchstabe H - M
Frau Paskowski 02631 / 802-360 Buchstabe R - Z