Lokales Netzwerk Kindeswohl
Am 21. März 2008 ist das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Risiken für die Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Förder- und Hilfeangebote für die Familien bereitzuhalten.
Die Aufmerksamkeit für das Wohlergehen von Kindern aller Institutionen und Professionen, die mit Familien in direktem Kontakt stehen sowie ein gelingendes Zusammenwirken dieser Stellen bei konkreten Handlungsbedarfen sind zentrale Anforderungen an einen wirksamen Kinderschutz. Dies gilt für die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie für die Institutionen und Professionen der Gesundheitshilfe sowie andere Hilfe- und Leistungsbereiche.
Das Landesgesetz sieht den Aufbau Lokaler Netzwerke vor, damit zwischen den einzelnen Akteuren verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit entstehen und die Möglichkeiten des frühzeitigen Erkennens von Risiken und Belastungen, die das Aufwachsen und die persönliche Entwicklung von Kindern beeinträchtigen und gefährden, verbessert werden. Zudem soll die bestehende soziale Infrastruktur daraufhin überprüft werden, wie insbesondere das Angebot an frühen Hilfen optimiert und für die Familien leichter zugänglich werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Neuwied von
Anja Piquardt, Amt für Jugend und Soziales, Heddesdorfer Str. 33-35, 56564 Neuwied, Tel. 02631-802367, eMail: apiquard@neuwied.de
Links:
Netzwerkkonferenzen / Veranstaltungen
Arbeitskreis Jugendhilfe-Gesundheitshilfe
Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Servicestelle Kinderschutz des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung