⇑ / Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser (z.B. Gartenberegnung, Bauwasserhaltung)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Stefan Klatt
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: C 409
Stockwerk: 4. OG
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Entnahme/Zutageförderung/Zutageleitung/Ableitung von Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, die entsprechend § 42 Landeswassergesetz der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen ist.Das Grundwasser ist als Grundlage allen Lebens besonders zu schützen.Es ist so zu bewirtschaften, dass es dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dient und vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben.Für Trinkwasserzwecke darf Grundwasser nur genutzt werden, wenn der Haushalt nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist. Trinkwasserbrunnen sind regelmäßig vom Gesundheitsamt zu kontrollieren.Weitere Informationen zu Trinkwasser.Bei einer Entnahmemenge bis 24 cbm/Tag ist für die wasserrechtliche Beurteilung die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als Untere Wasserbehörde zuständig. Ansonsten ergibt sich die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt als Obere Wasserbehörde. Aufgrund der Entnahmemenge sind daher landwirtschaftliche Brunnen i.d.R. durch die Obere Wasserbehörde zu genehmigen.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung eines Gartenbrunnens erforderlich?
- Erläuterungsbericht mit Datum und Unterschrift
- Übersichtsplan, M 1:25000 oder Ortsplan
- Lageplan, M 1:1000
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang durch den Wasserversorgungsträger
Alle Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.Das Antragsformular (Erläuterungsbericht) für die Errichtung eines Brunnens zur Gartenberegnung können Sie sich hier runterladen.Darüberhinaus ist die Untere Wasserbehörde bei Grundwasserentnahmen im Rahmen von Bauwasserhaltung unabhängig, von der Entnahmemenge, zuständig. Eine Grundwasserabsenkung wird häufig bei Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Grundwasserstand erforderlich. Das Merkblatt und das Antragsformular zur Grundwasserabsenkung im Zuge der Bauwasserhaltung können sie hier runterladen Antragsunterlagen (siehe Antragsformular) sind der Unteren Wasserbehörde in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.