Wichtige Informationen zum Coronavirus

News Ticker

  • 14.09.2021 - Übersicht über die Änderungen durch die 26. CoBeLVO (gültig ab 12.09.2021)
  • 25.08.2021 - Inzidenz im Rhein-Pfalz-Kreis über 35: Einschränkungen nach Landesverordnung

    Nachdem nun auch im Rhein-Pfalz-Kreis die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner seit drei Tagen über 35 liegt, treten auf Grund der Bestimmungen in der 25. CoBeLVO automatisch Einschränkungen in Kraft.

    Diese betreffen im Wesentlichen eine Testpflicht für Angebote im Innenbereich sowie eine Reduzierung der maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die 25. CoBeLVO nach § 1 Abs. 9 die Vorlage eines Nachweises (Impfnachweis, qualifizierte Genesenenbescheinigung, Test) für erforderlich hält. Eine bloße Erklärung reicht daher nicht aus. Außerdem gilt für Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis die Maskenpflicht im Unterricht, der ab nächste Woche nach den Sommerferien wieder beginnt.


    Übersicht

  • 01.06.2021 - Inzidenzwert im Rhein-Pfalz-Kreis unter 50 - Weitere Öffnungsschritte durch neue Landesverordnung ab heute, 02. Juni 2021

    Der Rhein-Pfalz-Kreis befindet sich weiter unter der Inzidenzzahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

    Nach der Berechnung des RKI gelten daher für den Rhein-Pfalz-Kreis bereits seit kurzem Lockerungen, die nun durch die neuen Regelungen der 22. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz nochmals erweitert werden.Demnach gelten folgende Regelungen ab dem 2. Juni 2021 im Rhein-Pfalz-Kreis:
    • Kontaktbeschränkung: fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 Jahren und Geimpfte/Genesene
    • Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
    • In der Gastronomie: Im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke
    • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
    • Im Sport: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
    • Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;
    • In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
    • In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
    • Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern
    • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, im Freien bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
    • Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;Unter Einhaltung des Abstandsgebots, der verschärften Maskenpflicht, der Pflicht zur Kontakterfassung sowie der Vorausbuchungs- und Testpflicht dürfen auch Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen.Menschen mit einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder einer genesenen Covid19-Erkrankung, sind von der Testpflicht ausgenommen. Die sonstigen Regelungen gelten jedoch auch für diesen Personenkreis weiter.

    Informationen zum Thema Coronavirus und zur aktuellen Lage sind auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de zu sehen. Die Regelungen des Landes durch die Corona-Bekämpfungsordnung sind auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de abgebildet.

    https://corona.rlp.de/.../Corona/22_CoBeLVO/22._CoBeLVO.pdf

  • 31.05.2021 - Rhein-Pfalz-Kreis ist startklar für die Luca-App

    Nachdem letzte Tests des Verfahrens erfolgreich abgeschlossen wurden, ist die Luca-App nun beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises eingebunden und einsatzbereit. Ab sofort kann sie für die Kontakterfassung eingesetzt werden.

    Aufgrund der sinkenden Inzidenzen und der steigenden Impfrate sind weitere Lockerungen und somit vermehrte Zusammenkünfte von Menschen zu erwarten. „Die Unterbrechung von Infektionsketten ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neben Impfungen, Testungen und Einhaltung der AHA-Regeln muss auch die Kontaktnachverfolgung weitergehen. Für eine schnelle Kontakterfassung und daraus folgende Nachverfolgung kann künftig die Luca-App eingesetzt werden“, erläutert Landrat Clemens Körner.

    Gewerbetreibende können sich auf der Luca-App registrieren und stellen dann QR-Codes für ihre Besucher zur Verfügung. Diese können sich dann - z.B. bei einer Außengastronomie – per App einchecken. Die Kontaktdaten, die zentral auf dem Mobilgerät gespeichert sind, müssen somit nicht mehr in einem Kontaktformular ausgefüllt werden. Mit der App wird eine TAN generiert, die dem Gesundheitsamt mitgeteilt wird. Im Falle eines unwissentlichen Kontaktes mit einer infizierten Person, kann die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt durch Abrufen der Kontaktdaten ohne Zeitverzug erfolgen und die Unterbrechung möglicher Infektionsketten unterbunden werden.

    Die App ist kostenlos für die Betriebssysteme Android, iOS und als Webapp erhältlich.

    Weitere Informationen gibt es unter www.luca-app.de.

  • 14.05.2021 - Inzidenzwert im Rhein-Pfalz-Kreis unter 100 | Bundesnotbremse ab Montag, 17. Mai 2021, außer Kraft

    Der Rhein-Pfalz-Kreis befindet sich seit Montag, 10. Mai 2021, unter der Inzidenzzahl von 100 pro 100.000 Einwohner. Seitdem ist dieser Wert auch nicht mehr über die 100 gestiegen. Nach der Berechnung des RKI gelten für den Rhein-Pfalz-Kreis daher ab Montag, 17. Mai 2021, die Regelungen der Bundesnotbremse nicht mehr und erste Lockerungen können in Kraft treten. Es gelten nun nur noch die Regelungen der 20. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

    Demnach gelten u.a. folgende Maßnahmen:

    • Die Ausgangsbeschränkung fällt weg.
    • Die Regelung für „Private Zusammenkünfte“ – zwei Haushalte mit maximal fünf Personen – gilt weiterhin auch für den gemeinsamen Besuch im Biergarten.
    • Öffnung der Außengastronomie u.a. mit Abstandsgebot zwischen den Gästen und den Tischen des Lokals, Vorausbuchung und tagesaktuellem negativen Corona-Schnelltest.
    • Der gesamte Einzelhandel kann unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Kundenzahlbeschränkung entsprechend der Verkaufsfläche öffnen (eine Person je angefangene 10 qm der ersten 800 qm Verkaufsfläche; darüber hinaus eine Person je angefangene 20 qm). Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses entfällt. Es gelten dann die gleichen Bedingungen wie bisher in den Lebensmittelgeschäften. Vorgaben wie „Click & Meet“ entfallen.
    • Sport: Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.
    • Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen und nur mit Tragen von FFP-2-Masken oder medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) zulässig. Dazu zählen u.a. Optikerinnen und Optikern, Hörakustikerinnen und Hörakustikern, Friseurinnen und Friseuren, Fußpflege, Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios. Sofern die Maske aufgrund einer Dienstleistung, wie z. B. bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur nicht getragen werden kann, muss durch den Kunden ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden.
    • Tourismus: Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.
    • Genesene und geimpfte Personen sind mit entsprechendem Nachweis von der Testpflicht befreit.

     

    Landrat Clemens Körner freut sich über die positive Entwicklung der Inzidenzzahlen, mahnt aber trotzdem zur Vorsicht: „Jeder von uns freut sich über die Lockerungen der einschränkenden Maßnahmen, aber wir dürfen nicht leichtsinnig werden und diese Entwicklung aufs Spiel setzen. Bitte halten Sie sich weiter an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln, um noch weitere Lockerungen in nächster Zeit möglich zu machen.“

    Informationen zum Thema Coronavirus und zur aktuellen Lage sind auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de zu sehen. Die Regelungen des Landes durch die Corona-Bekämpfungsordnung sind auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de abgebildet.

  • „BUNDESNOTBREMSE“ - Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
  • 29.04.2021 - Stellungnahme der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zum Artikel „Haben nicht die Hoheit über die Corona-Daten“ in der Rheinpfalz vom 28.04.2021

    Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises ist verwundert über die Aussage von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck in einer Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Ludwigshafen vom Montag, 26. April 2021. Demnach fordert die Stadt Ludwigshafen vom Kreisgesundheitsamt eine nach Stadtteilen aufgeschlüsselte Analyse des Infektionsgeschehens.

    Die Ordnungsbehörden - und damit auch die Stadtverwaltung Ludwigshafen - erhalten die Daten über die Infektionen in ihrem Zuständigkeitsbereich in tabellarischer Form und zwar u. a. aufgeschlüsselt nach Name und Straße. Die Ordnungsbehörden sind die jeweils zuständigen Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz. Ihnen obliegt u. a. die Überwachung der Quarantäne.

    Seit Anfang des Jahres 2021 schlüsselt die Kreisordnungsbehörde die Zahlen für den Landkreis auf die einzelnen Gemeinden auf und seit dieser Zeit veröffentlicht die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis täglich die Infektionszahlen für ihre Gemeinden. Die Kreisverwaltung hat eigens dafür einen Mitarbeiter, der für das Geoinformationssystem zuständig und Mitglied des Verwaltungsstabes ist, mit dieser Aufgabe betraut.

    Landrat Clemens Körner weist darauf hin, dass diese Möglichkeit auch die Stadt Ludwigshafen habe und er der Oberbürgermeisterin nicht vorschreiben könne, wie die Aufbereitung der Infektionszahlen in eigener Verantwortung der Stadt Ludwigshafen zu organisieren sei. Schließlich seien dies Aufgaben, die in Verantwortung der Ordnungsbehörden erledigt werden müssen.

    „Durch die Corona-Pandemie stellen wir uns täglich neuen Herausforderungen und lernen stetig, uns auf die Neuigkeiten einzustellen. Dabei entwickelt sich auch der Informationsbedarf mit jedem Tag neu. Wir freuen uns, dass wir - trotz anfänglicher Umstellungsprobleme – bereits die neue Version SORMAS X als eines der ersten Gesundheitsämter einführen durften und hoffen auf eine verbesserte Struktur und komfortable Bearbeitung der Daten“, erklärt Landrat Körner.

    Seit drei Tagen hat das Gesundheitsamt die neue Software in seinem Arbeitsbereich eingesetzt. Wenn das neue System im Vergleich zum bisher eingesetzten System weitere Auswertungsmöglichkeiten bietet, wird die Kreisverwaltung diese selbstverständlich den anderen Verwaltungen zur Verfügung stellen.

  • 26.04.2021 - Umstellung auf SORMAS: Heute keine aktuellen Fallzahlen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat gestern auf die neue Software SORMAS umgestellt. SORMAS wird bereits in anderen Ländern zur Überwachung von Infektionskrankheiten genutzt und ist ein spezielles Programm zur Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung der Kontaktpersonen im Rahmen der Corona-Pandemie.

    Aufgrund der Umstellung funktioniert die Schnittstelle zur Übermittlung der Fallzahlen aus SORMAS im Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis noch nicht, so dass heute, Montag, 26. April 2021, keine Fallzahlen gemeldet werden können.

    Der Softwarebetreiber arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung, um das Problem kurzfristig zu beheben. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass heute keine Zahlen zum Infektionsgeschehen im Rhein-Pfalz-Kreis und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer veröffentlicht werden. Die Zahlen werden schnellstmöglich nachgeliefert.

  • 23.04.2021 - ALlgemeinverfügung vom 23.04.2021 zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO
  • 16.04.2021 - Auswirkungen bei Steigung der Inzidenz auf Betrieb der Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis

    In den vergangenen Tagen wird ein Anstieg der Infektionszahlen in den Kindertagesstätten des Rhein-Pfalz-Kreises beobachtet. Gerade auch durch die Virusmutationen könnte das Infektionsgeschehen noch weiter ansteigen. Daher sind die Erzieherinnen und Erzieher seit Anfang April 2021 grundsätzlich verpflichtet eine Maske zu tragen.

    Um einer Zunahme der Neuinfektionen in den Kindertagesstätten entgegenwirken zu können, möchten Landrat Clemens Körner und die Erste Kreisbeigeordnete Bianca Staßen die Eltern schon jetzt darauf vorbereiten, dass bei einem weiteren Anstieg des Infektionsgeschehens Einschränkungen in der Regelbetreuung in zwei Schritten erfolgen wird.

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis beabsichtigt daher, bei einem kreisweiten Anstieg des 7-Tages-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150, die Betreuung der Kinder an Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis im Rahmen eines „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“ erfolgen zu lassen. Dies bedeutet, dass alle Eltern und Sorgeberechtigten dringend gebeten werden, die Betreuung ihrer Kinder in dieser Zeit zu Hause selbst zu ermöglichen, damit die Kindertagesstätten für die Kinder geöffnet bleiben können, deren Eltern eine Betreuung nicht sicherstellen können.

    Bei einem 7-Tages-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen über 200 muss dann als weiterer Schritt auf eine Notbetreuung, die dann durch die Allgemeinverfügung konkretisiert wird, umgestellt werden.  

    „Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen von allen Beteiligten viel Gemeinsinn, aber auch viel Einschränkungen erfordert. Um die Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, sowie die Eltern besser zu schützen und um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, sind sie jedoch unumgänglich“, erläutern Landrat Körner und Kreisbeigeordnete Staßen. Um das momentane Infektionsrisiko zu minimieren, sollten Eltern ihre Kinder nach Möglichkeit schon jetzt zu Hause betreuen.

  • 15.04.2021 - Rhein-Pfalz-Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung Weiterhin Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr

    Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis weiterhin über 100 liegt, verlängert der Landkreis seine geltende Allgemeinverfügung bis einschließlich Montag, 26. April 2021.

    Abweichend von der 18. CoBeLVO gelten weiterhin die in der Allgemeinverfügung vom 08. April 2021 festgesetzten Regelungen:

    • Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.
    • Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist nicht möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
    • Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
    • In den genannten Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder vergleichbarer Standard).
    • Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, bleiben geschlossen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.
    • Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind aber weiter möglich.
    • Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Lediglich die Außenbereiche von Tierparks o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.
    • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt für Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit und für den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht.
    • Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

    Darüber hinaus wird weiterhin die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr bestehen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

    Auch Verkaufsstätten bleiben ab 21 Uhr geschlossen. Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte dürfen in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen.

    Sonstige Regelungen der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt. Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises sowie alle weiteren Informationen sind auf der Homepage unter www.rhein-pfalz-kreis.de einzusehen.

    Lockerungen der Maßnahmen sind erst möglich, wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage konstant unter dem Wert 100 liegt.

    Allgemeinverfügung

  • 14.04.2021 - Zuweisung der Bürgerinnen und Bürger des nördlichen Rhein-Pfalz-Kreises zum Impfzentrum in Frankenthal

    Gemeinsame Pressemitteilung des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Frankenthal:

    Impfung gegen Coronavirus:

    Zuweisung der Bürgerinnen und Bürger des nördlichen Rhein-Pfalz-Kreises zum Impfzentrum in Frankenthal

    Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz hat nun grünes Licht für die Zuordnung der Bürgerinnen und Bürger des nördlichen Rhein-Pfalz-Kreises für die Impfung gegen das Coronavirus im Impfzentrum Frankenthal gegeben. Grund für die Umstellung war der Wunsch der nördlichen Kreisbürgerinnen und –Bürger nach einem kürzeren Anfahrtsweg zum Impfzentrum nach Frankenthal.  

    Ab sofort werden für Personen aus Bobenheim-Roxheim und der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim nur noch Impftermine für das Impfzentrum in Frankenthal vergeben. Speziell gemeint sind die Postleitzahlenbereiche 67240, 67245, 67258 und 67259. Bereits vergebene Termine für das Impfzentrum in Schifferstadt können aus organisatorischen Gründen nicht mehr umgebucht werden und müssen entsprechend eingehalten werden.

    Landrat Clemens Körner und Oberbürgermeister Martin Hebich begrüßen, dass dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nun entsprochen und die gewünschte Impfung im nahegelegenen Impfzentrum Frankenthal vorgenommen werden kann. Beiden war es sehr wichtig, dass der Zuordnungswechsel zu keinem Nachteil für die Impfzentren und somit für die Bevölkerung führen würde. Die Zuteilung der Impfstoffe durch das Land Rheinland-Pfalz richtet sich weiterhin nach der Bevölkerungszahl. Das Land sichert zu, dass die vorhandenen Impfstoffkapazitäten entsprechend ausgerechnet sind und auch ausreichend vorhanden sein werden.

  • 08.04.2021 - Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO
  • 01.04.2021 - Allgemeinverfügung vom 01.04.2021 zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO Wieder Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr

    Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen nach Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 gestiegen ist, erlässt der Landkreis nach Einvernehmen des Landes weitere einschränkende Maßnahmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Karfreitag, 02. April 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 12. April 2021. Die Verfügung ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und ist zu verlängern, wenn die Inzidenz nicht an mehr als sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 sinkt. Die Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 wird mit Ablauf des 01. April 2021 aufgehoben.

    Nach der neuen Allgemeinverfügung ist abweichend von der 18. CoBeLVO der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.

    Weitere einschränkende Maßnahmen:

    • Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist somit nicht mehr möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
    • Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
    • In den genannten Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder vergleichbarer Standard).
    • Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, müssen schließen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.
    • Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind aber weiter möglich.
    • Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Lediglich die Außenbereiche von Tierparks o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.
    • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt für Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit und für den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht.
    • Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

    Darüber hinaus wird erneut eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

    Auch Verkaufsstätten müssen ab 21 Uhr geschlossen sein. Zudem dürfen Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen.

    Sonstige Regelungen der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt. Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises sowie alle weiteren Informationen sind auf der Homepage unter www.rhein-pfalz-kreis.de einzusehen.

    Die einschränkenden Maßnahmen dienen dazu, die absehbare „dritte Welle“ abzuflachen, um die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt einer nicht noch stärkeren Belastung auszusetzen.

    Allgemeinverfügung

    Begründung

  • 24.03.2021 - Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises zur Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO

    Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner landesweit an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt der Rhein-Pfalz-Kreis nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Donnerstag, 25. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 11. April 2021 gilt. Sie ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.

    Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und „Termin-Shopping“ vereinbaren. Demnach darf nur nach vorheriger Vereinbarung durch Einzeltermine geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.      
    Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Alle Personen haben eine medizinische Gesichtsmaske (oder vergleichbare Standards) zu tragen. Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist, die Kontakterfassung der Kundschaft ist verpflichtend. Zwischen den Terminen ist regelmäßig zu Lüften.

    Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

    Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer möglich. Gruppentraining für Personen über 14 Jahre ist nicht erlaubt.

    Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

    Zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen.

     „Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind erforderlich, da auch der Inzidenzwert im Rhein-Pfalz-Kreis stark schwankt und im Moment dauerhaft über 50 ist. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das großteils auf das private Umfeld zurückzuführen ist“, erläutert Landrat Körner. „Wir sind uns bewusst, dass die Maßnahmen sehr einschneidend und einschränkend sind, sehen uns aber durch das landesweite ansteigende Infektionsgeschehen gezwungen, weitere Maßnahmen zu verordnen. Wir bauen das Schnelltestangebot in den Gemeinden für Bürgerinnen und Bürger sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen aus. Auch das Impfzentrum in Schifferstadt läuft auf Vollbetrieb. Nur mit vielen Impf- und Testmöglichkeiten können wir das Infektionsgeschehen eindämmen.“

    Allgemeinverfügung

    Begründung

  • 15.03.2021 - Allgemeinverfügung zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 17. CoBeLVO
  • 12.02.2021 - Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

    Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen eine weitere Allgemeinverfügung - basierend auf der 15. CoBeLVO – die bis einschließlich Sonntag, 28. Februar 2021, gelten wird. Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021 läuft geordnet zum 14. Februar 2021 aus.

    Die Landesregierung hat angekündigt, den Lockdown – mit einigen Änderungen – zu verlängern. Die Änderung der 15. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes (CoBeLVO) wird mit Wirkung vom Montag, 15. Februar 2021, Gültigkeit haben.

    Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeheime eine weitere Allgemeinverfügung, die detailliertere Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen regelt. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit einer zertifizierten FFP2-Maske oder einer Maske, die der gleichen DIN entspricht, gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der entsprechenden Verordnung des Landes nicht betreten werden.

    Die Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten ab 15. Februar 2021 nicht mehr. Die Verkaufsstätten dürfen dann auch nach 21 Uhr noch geöffnet haben. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin verboten. Die übrigen Regelungen der 15. CoBeLVO sowie weitergehende Regelungen in den Hygienekonzepten bleiben unberührt.

    „Die Fallzahlen sind glücklicherweise rückläufig, jedoch ist der Schutz der höchsten Risikogruppe weiterhin für uns von größter Wichtigkeit“, betont Landrat Körner. „Wir sind auf einem guten Weg, die Inzidenzzahl weiter sinken zu lassen, jedoch dürfen wir nicht nachlässig werden und das Erreichte aufs Spiel setzen. Auch sind die auftretenden Virusmutationen zurzeit noch schwer einzuschätzen. Daher werden die Kontaktbeschränkungen noch weiterhin gelten. Ich wünsche mir, dass wir in dieser schweren Zeit weiter zusammenstehen und gemeinsam die Eindämmung des Virus vorantreiben. Ich danke auch allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und das vorbildliche Einhalten der geltenden Regeln. Die Maßnahmen sind für uns alle sehr einschneidend, aber den Erfolg, den wir damit zusammen erreichen, lässt uns hoffentlich bald wieder in Richtung „Normalität“ gehen.“

    Allgemeinverfügung

    Begründung

  • 29.01.2021 - Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkung und Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • 11.01.2021 - Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkung und Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

    Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die heute, am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft getreten ist. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2021. Weiterhin verlängert der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung - basierend auf der neuen 15. CoBeLVO.

    „Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis sinkt zurzeit, ist jedoch noch lange nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Die einschränkenden Maßnahmen zeigen jedoch Wirkung, so dass wir in Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die im Januar gestarteten Impfungen geben uns alle große Hoffnung auf Verbesserung der Lage. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Wir müssen alles tun, damit wir gesund bleiben“, betont Landrat Clemens Körner.

    Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

    Außerdem treten durch die neue Landesverordnung strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

    Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

    Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200, wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern dies erforderlich erscheint. Der Rhein-Pfalz-Kreis sieht derzeit davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 154,5 auch unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

    Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 31. Januar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon ausgenommen sind 

    ·         die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

    ·         Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,

    ·         die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

    ·         der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 

    ·         die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie

    ·         Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

    Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen.

    Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 

    Allgemeinverfügung

    Begründung

  • 04.01.2021 - Impfzentrum in Schifferstadt – Impfungen bereits ab 07. Januar 2021

    Wie bereits berichtet, wurde das Impfzentrum für den Rhein-Pfalz-Kreis in der Neuen Kreissporthalle in Schifferstadt errichtet. Nach Mitteilung des Landes werden die ersten Impfungen bereits am Donnerstag, 07. Januar 2021, erfolgen. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe (Personen über 80 Jahre) geimpft werden. 

    Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum in Schifferstadt ist ein vorher vereinbarter Termin. Die Terminvereinbarung wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 zentral gesteuert. Für Impfwillige wurde hierfür eine Hotline eingerichtet, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

    Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, impfen derweil Personen in den Seniorenheimen.

    Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .

  • 30.12.2020 - Impfzentrum in Schifferstadt steht bereit

    Terminvergabe erfolgt zentral über das Land

    Die Vorgaben des Landes für die Einrichtung eines Impfzentrums im Rhein-Pfalz-Kreis wurden erfolgreich umgesetzt. Innerhalb von wenigen Wochen wurde die Neue Kreissporthalle in Schifferstadt zu einem Corona-Impfzentrum umgebaut. Dieses steht nun den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zur Verfügung. In der Sporthalle konnten Einteilungen in Verwaltungs-, Lager-, Patienten- und Impfbereiche optimal voneinander getrennt werden. Impfwillige werden im Einbahnstraßenverkehr durch die Impfstraße vom Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet.

    Nachdem nun ein Impfstoff zugelassen ist, wird dieser sukzessive verteilt. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt zentral durch das Land an die Impfzentren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer Impfung in Schifferstadt ab dem 11. Januar 2021 gerechnet. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-jährigen, geimpft werden.  

    Die Terminvereinbarung für das Impfzentrum in Schifferstadt wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 gesteuert. Für Impfwillige ist hierfür eine Hotline eingerichtet worden, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

    Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen.

    Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .

  • 22.12.2020 - Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkung und Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • 10.12.2020 - Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkung und Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

    Die Infektionszahlen an erkrankten Personen mit dem Coronavirus sinken im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Pfalz-Kreises trotz der bundesweiten einschränkenden Maßnahmen nicht. Deshalb sind erweiterte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus nötig. Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt daher in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden weitere einschränkende Regelungen. Damit folgt er den benachbarten Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die neuen Regelungen treten ab Mittwoch, 09. Dezember 2020 in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020.

    Erweiterte Schutzmaßnahmen sind zum einen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Davon ausgenommen sind 

    · die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
    · Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
    · die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
    · der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
    · die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
    · Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich „Gassigehen“ (eine Person).

    Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. 

    Hinzu kommt eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen, wonach der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand gestattet ist.

    Hintergrund der Maßnahmen ist das weiterhin sehr diffuse Infektionsgeschehen in der Region, das ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen nötig macht. Private Treffen und Feiern (die insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden stattfinden) sollen damit weiter reduziert werden, da gerade hier zahlreiche Infektionen auftreten. 

    Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Demnach sind Besuche nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 

    Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.

    Ein Verstoß gegen die genannten Maßnahmen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet wird.

    Landrat Clemens Körner betont: „Die Infektionszahlen sind zur Zeit beunruhigend hoch, so dass wir uns in der Region dazu gezwungen sehen, weitere einschränkende Maßnahmen zu erlassen. Auch wenn diese drastisch und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sind, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen und unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation.“

    Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

    Download

    Begründung

  • 09.12.2020 - Landesverordnung zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne

    Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Fallzahlen hat das Land Rheinland-Pfalz am Abend des 08. Dezembers 2020 eine Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen erlassen, die ab Mittwoch, 09. Dezember 2020, gilt. Die Verordnung ist bis zum 15. Januar 2021 gültig.

    Mit dieser Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen sowie deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen wird die Absonderungspflicht künftig nicht mehr individuell im Einzelfall behördlich angeordnet, sondern eine abstakt-generelle geltende Regelung geschaffen.

    Bislang wurde die Absonderung individuell im Wege einer mündlichen Information und eines Bescheids angeordnet. Dies ist angesichts der sehr hohen Fall- und Verdachtszahlen nicht mehr leistbar. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben sich daher direkt in die Absonderung der häuslichen Quarantäne zu begeben. Einer ausdrücklichen und individuellen Anordnung einer Absonderung durch die zuständige Behörde bedarf es damit nicht mehr.

    Durch die frühestmögliche Isolierung von Personen, die infektiös sind, sollen weitere Ansteckungen Dritter vermieden und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verhindert werden.


    Landesverordnung
    zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder
    krankheitsverdächtigen Personen und deren
    Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen
    Vom 8. Dezember 2020

    Begründung

  • 09.12.2020 - Neue Regelungen für Quarantäne (rlp.de)

    Das Land Rheinland-Pfalz hat gestern Abend die „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen Vom 8. Dezember 2020“ veröffentlicht, welche ab heute (09.12.2020) gilt.

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis arbeitet aktuell intensiv daran, die notwendigen Veränderungen der Abläufe umzusetzen. Sobald die Umsetzungsschritte und Verfahrenswege festgelegt sind, wird die Homepage aktualisiert und weitere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt.

    Neue Regelungen für Quarantäne

  • 02.11.2020 - Regelungen der neuen Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus – Aufhebung der Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

    Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder in der vergangenen Woche, hat das Land Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die Einschränkungen der 12. Verordnung des Landes gelten ab Montag, 2. November 2020, bis einschließlich Montag, 30. November 2020. Diese Corona-Bekämpfungsverordnung hebt die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 26. Oktober 2020 auf.

    Vorranging umfasst die Landesverordnung wieder strengere Kontaktbeschränkungen. Demnach werden Bürgerinnen und Bürger angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit Personen aus dem eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt (bis maximal zehn Personen). Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels oder Pensionen, sind nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke erlaubt.

    Geschlossen sind außerdem Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Museen, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Spielhallen und Wettannahmestellen. Untersagt ist zudem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen nur noch ohne Publikum stattfinden.
    Weiterhin sind Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen geschlossen - nur Take Away Angebote bleiben erlaubt. Ferner sind Betriebe für Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoostudios und Massagepraxen geschlossen.

    Friseurbetriebe und medizinische Angebote der Körperpflege (beispielsweise medizinische Fußpflege, Physio-, Logo-, oder Ergotherapie) sind unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben von den Schließungen ausgenommen. Ebenso bleiben Groß- und Einzelhandel unter Auflagen geöffnet.
    Schulen und Kindertagesstätten sollen je nach Infektionsgeschehen weiterhin geöffnet bleiben.

    „Ich bedauere es sehr, dass die Maßnahmen auch Bereiche betreffen, die in den letzten Monaten viel investiert und umgesetzt haben, um den Hygienevorschriften gerecht zu werden“, betont Landrat Clemens Körner. „Aber wir müssen uns nun alle auf die beschlossenen Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen und weiterhin solidarisch miteinander sein. Wir müssen alles dafür tun, um unser gut aufgestelltes Gesundheitssystem stark zu halten und das Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in den Gesundheitsämtern zu schützen und zu erhalten, um die steigende Zahl von Patienten versorgen zu können.“

    Landrat Körner appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, auch die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) weiterhin einzuhalten und die Räume regelmäßig zu lüften.

    Download

    Corona Regeln im Überblick (Auslegehilfe)

  • 30.10.2020 - Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus – Schließung der Kreisbäder ab kommenden Montag, 02. November 2020

    Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder in dieser Woche, werden verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung des inzwischen exponentiellen Anstiegs der Corona-Neuinfektionen, erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz wird daher voraussichtlich noch heute eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen.

    Eine der Maßnahmen wird sein, dass die Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen vorläufig geschlossen werden. Der Rhein-Pfalz-Kreis wird daher als Konsequenz aus dieser Besprechung seine Kreisbäder ab kommenden Montag, 02. November bis vorläufig 30. November 2020, komplett schließen.
    Weiterhin wird die Gedenkfeier zum Volkstrauertag am Sonntag, 15. November 2020 in Dannstadt-Schauernheim, nicht stattfinden.

    „Da die Ansteckungszahlen täglich steigen, sind die geplanten Kontaktbeschränkungen unausweichlich“, betont Landrat Clemens Körner. „Wir sollten uns alle auf die Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen - und das am besten sofort und nicht erst ab Gültigkeit der neuen Landesverordnung. Dazu gehört auch, dass auf Halloweenpartys und das Sammeln von Süßigkeiten am 31. Oktober verzichtet werden sollte.“

  • 26.10.2020 - Allgemeinverfügung zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund der steigenden SARS-CoV-2-Infektionen

    Ab morgen, den 27. Oktober 2020, gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis erneute Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Gemäß dem Corona Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz rechtfertigt der aktuelle 7-Tages-Indizientwert die erhöhten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Eine mit den Städten Speyer und Frankenthal abgestimmte Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute dementsprechend erlassen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 20. November 2020.

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:

    Allgemeinverfügung zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund der steigenden SARS-CoV-2-Infektionen

    Begründung

  • 23.10.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis reagiert auf das aktuelle Infektionsgeschehen

    Seit Freitag, dem 23.10.2020 nähert sich der Rhein-Pfalz-Kreis mit einem Indexwert von 48,5 nach dem Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz der Warnstufe „rot“ (ab 50 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner), die Infektionszahlen nehmen weiter zu. Aus diesem Grund hat am heutigen Freitagnachmittag eine Taskforce bestehend aus Landkreis mit Gesundheitsamt, der Stadt Speyer, der Stadt Frankenthal, dem Innen- und Bildungsministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den kommunalen Spitzenverbänden und der Polizei stattgefunden. Im Rahmen dieser Taskforce wurden gemeinsam konkrete Maßnahmen abgestimmt, die in der kommenden Woche auf das Infektionsgeschehen zielen werden. Diese Maßnahmen werden unter anderem auf Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten, den Ausschank von Alkohol und die Durchführung des Schulunterrichts zielen. Dazu wird Anfang nächster Woche eine mit den Städten abgestimmte Allgemeinverfügung für das Kreisgebiet öffentlich bekannt gemacht werden. Zur Umsetzung wurde der Ordnungsbehörde des Kreises die Unterstützung der örtlichen Ordnungsämter und die Unterstützung durch die Polizei zugesichert.

    Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil des aktuellen Infektionsgeschehens auf Zusammenkünfte im privaten Bereich und/oder Feiern zurückzuführen ist. Darauf zielen auch viele der nun zu verfügenden Maßnahmen, sodass der Appell des Herrn Landrat auch weiterhin lautet: „Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und nehmen Sie die aktuelle Situation ernst. Nur gemeinsam lässt sich das Infektionsgeschehen eindämmen. Das Verhalten eines jeden Bürgers kann darüber entscheiden, wie und wann der Kreis zur Normalität zurückfinden kann. Darauf baue ich fest.“

  • 16.10.2020 - TESTUNGEN RUND UM CORONA-AUSBRUCH BEI FIRMA RHEINTAL TIEFKÜHLKOST IN BOBENHEIM-ROXHEIM

    In der Gemeinde Bobenheim-Roxheim wurden in der Firma Rheintal Tielfkühlkost Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet. Sofort eingeleitete Testungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergaben nun weitere positive Ergebnisse.

    Insgesamt wurden 45 Personen der Belegschaft positiv auf das Coronavirus getestet. Die Kontaktermittlungen laufen. Alle Kontaktpersonen der Kategorie I werden in Quarantäne versetzt. Der Bürgermeister der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, Michael Müller, wurde umgehend informiert.

    Zur aktuellen Situation im Norden des Rhein-Pfalz-Kreises berichtet Kreisbeigeordneter Manfred Gräf (als Vertreter des Landrates): „Die Zusammenarbeit mit der Firma Rheintal Tiefkühlkost läuft sehr gut. Weitere Maßnahmen finden in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt und der Firma statt. Unser Gesundheitsamt arbeitet mit Hochdruck an der Aufarbeitung sämtlicher Fälle und wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsämtern weiträumig Quarantäne-Anordnungen aussprechen.“

    Die Firma Rheintal Tiefkühlkost, die in Bobenheim-Roxheim rund 165 Personen beschäftigt, hat die Testungen in die Wege geleitet und trägt hierzu die Kosten. Ziel war es, alle Beschäftigten zu testen und die Infektionsketten durch entsprechende Maßnahmen konsequent zu unterbrechen. Das Unternehmen hat seine Präventionsmaßnahmen weiter verschärfen. Der Betrieb kann so aufrecht gehalten werden.

    Die Kreisverwaltung beobachtet den Verlauf der Ereignisse und ist auch auf eine Neueinstufung im Sinne des rheinland-pfälzischen Corona Warn- und Aktionsplan auf die Stufe „orange“ vorbereitet. Sollte die Situation im Norden des Landkreises weitere Auswirkungen nach sich ziehen, wird die Pressestelle zeitnah informieren.

    Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass gerade in diesen Tagen und vor dem Hintergrund des Geschehens in Bobenheim-Roxheim wichtig ist, die bekannten Corona-Maßnahmen zu beachten:
    •    Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen)
    •    Einhaltung der Hygienekonzepte in allen Strukturen (Kita´s, Gewerbe, Veranstaltungen)
    •    Kurz und häufig lüften
    •    Bei Auftreten von Erkältungssymptomen beim Hausarzt anrufen, um ggf. eine Testung vorzunehmen

    Manfred Gräf appelliert an die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Bürgers: „Wir alle tragen eine gemeinsame Verantwortung. Durch unser eigenes Verhalten können wir dazu beitragen, dass die Virusverbreitung verlangsamt wird. Das entlastet das Gesundheitssystem und verbessert so die Behandlung der schwer Betroffenen, die aus allen Altersstufen kommen können.“
  • 16.09.2020 - Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz(11. CoBeLVO) Vom 11. September 2020
  • 25.08.2020 - Positive Corona-Testergebnisse im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

    In einer Kita in Limburgerhof wurde am Freitagnachmittag bekannt, dass ein Kind mit dem Corona-Virus infiziert ist. Die Eltern und das Erziehungspersonal wurden umgehend darüber informiert. Daraufhin wurden 2 Gruppen der Kindertagesstätte als Vorsichtsmaßnahme in Quarantäne geschickt. Betroffen davon sind insgesamt 22 Kinder und 5 Erzieherinnen. Zu den anderen Gruppen bestand kein Kontakt.

    Alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 wurden gestern, Montag, 24. August 2020, zur Sicherheit auf das Corona-Virus getestet.

    Weiterhin hat das Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis über das Wochenende weitere Corona-Virus-Fälle aus der Anne-Frank-Realschule und der Albert-Einstein-Schule in Ludwigshafen und dem Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer erhalten. Es ist jeweils ein Schüler/in je Schule erkrankt. Auch hier wurden die Kontaktpersonen (Schüler/innen und Lehrer) als Vorsichtsmaßnahme in Quarantäne geschickt und werden getestet. Die Ermittlungen dazu laufen auf Hochtouren.

    Die Infizierten sind großteils auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Die Rückkehrer kommen aus den Ländern Kroatien, Bulgarien, Nordmazedonien, Malta und Bosnien.

  • 29.07.2020 - Ab dem 3. August 2020 keine Corona-Ambulanz mehr in der Rundsporthalle in Mutterstadt

    Wie bereits berichtet, wird die Corona-Ambulanz Mutterstadt zurückgebaut und die Mutterstadter Rundsporthalle wieder in die schulische und gemeindliche Nutzung überführt.

    Ab Montag, 03. August 2020, werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wieder die Infekt- bzw. Corona-Verdachtsfälle in ihren Praxen übernehmen. Diese haben in den letzten Wochen Strukturen aufgebaut, um dem Pandemiegeschehen auch vor Ort begegnen zu können, indem beispielsweise Corona-Sprechstunden in Arztpraxen eingeführt wurden. Entsprechende Angebote finden sich über die Website der KV RLP unter folgendem Link: www.kv-rlp.de/396666. Der letzte Öffnungstag für die Infektsprechstunde in der Corona-Ambulanz in der Rundsporthalle wird daher am Freitag, 31. Juli 2020, sein.

    Die derzeit geringen Corona-Behandlungsbedarfe können durch die vorhandenen Angebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abgedeckt werden. Das Gesundheitsamt wird die Entwicklungen rund um Corona aber weiterhin aufmerksam beobachten.

    Auch wenn die Rundsporthalle vom ersten Tag an nur als Behelfslösung geplant war, stellte die Einrichtung mit den darin tätigen medizinischen Fachkräften für den Kreis einen absoluten Gewinn dar. Unser Dank gilt dementsprechend den eingesetzten Ärztinnen und Ärzten, den unterstützenden Fachkräften und der KV RLP.

    Die bekannten Behördenrufnummern, aber auch die Hotline der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin zur Verfügung.

  • 21.07.2020 - Corona-Ambulanz Mutterstadt wird wieder Rundsporthalle

    Nach intensiver Abstimmung mit der ärztlichen Leitung der Corona-Ambulanz und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat sich der Rhein-Pfalz-Kreis dazu entschieden, in den kommenden Wochen die Mutterstadter Rundsporthalle wieder in die schulische und gemeindliche Nutzung zu überführen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben in den letzten Wochen Strukturen aufgebaut, um dem Pandemiegeschehen auch vor Ort begegnen zu können. Dazu zählen neben den Corona-Ambulanzen auch Corona-Sprechstunden in Arztpraxen, deren Zahl stetig steigt. Entsprechende Angebote finden sich über die Website der KV RLP unter folgendem Link: www.kv-rlp.de/396666.

    Der Rückbau bedeutet keinesfalls, dass dem Kreis das Leistungsspektrum der Corona-Ambulanz grundsätzlich verloren geht. Die derzeit geringen Corona-Behandlungsbedarfe können durch die vorhandenen Angebote der Niedergelassenen abgedeckt werden. Das Gesundheitsamt wird die Entwicklungen rund um Corona aber weiterhin aufmerksam beobachten und auch die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Klinikum Ludwigshafen fortführen.

    Auch wenn die Rundsporthalle vom ersten Tag an nur als Behelfslösung geplant war, stellte die Einrichtung mit den darin tätigen medizinischen Fachkräften für den Kreis einen absoluten Gewinn dar. Unser Dank gilt dementsprechend den eingesetzten Ärztinnen und Ärzten, den unterstützenden Fachkräften und der KV RLP. Die gewonnenen Erfahrungswerte werden der Verwaltung und dem Gesundheitsamt auch künftig zur Verfügung stehen, sodass flexible Lösungen stets verfügbar bleiben.

    Zu den Details der Wiederinbetriebnahme werden wir zu gegebener Zeit berichten. Die bekannten Behördenrufnummern, aber auch die Hotline der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich weiter zur Verfügung.

  • 03.07.2020 - Kreisbäder in Maxdorf-Lambsheim und Schifferstadt laden ab 09.07.2020 wieder zum Schwimmen ein.

    Während der Sommerferien finden in Schifferstadt vormittags Ferienangebote für Kinder und Jugendliche statt.

    Nachdem das Aquabella in Mutterstadt seit 01.07.2020 geöffnet ist und die Online-Reservierung sowie der Badebetrieb „unter Pandemiebedingungen“ gut funktionieren, freuen sich ab Donnerstag, den 09.07.2020 zwei weitere Hallen- und Freibäder des Rhein-Pfalz-Kreises wieder auf Badegäste.

    Um die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, müssen auch in Maxdorf und Schifferstadt die Anzahl der Badegäste limitiert werden. Um einen möglichst reibungslosen Einlass zu ermöglichen, benötigen unsere Badegäste Online-Tickets. Der Zugang erfolgt in Maxdorf über Zeitfenster montags bis freitags von 10 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr und 16 – 19 Uhr sowie an Wochenenden von 11 – 14 und 15 – 18 Uhr. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.kreisbaeder.de. Dort ist auch beschrieben, wie die Online-Anmeldung erfolgt.

    Auch das Kreisbad in Schifferstadt musste Zeitfenster einrichten. Diese sind montags bis freitags von 14 – 17 Uhr, dienstags bis freitags von 18 - 21 Uhr sowie an Wochenenden von 10 – 13 und 14 - 17 Uhr.

    Während der Sommerferien in Rheinland-Pfalz von 06.07.2020 – 14.08.2020 steht das Bad Schifferstadt vormittags an Werktagen für Ferienbetreuungsangebote aus kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung.

    Nach den Sommerferien wird auch im Kreisbad Schifferstadt das Baden für die Allgemeinheit vormittags wieder möglich sein.

    Weitere Informationen unter www.kreisbaeder.de.

    Leider wird der Saunabetrieb voraussichtlich bis nach den Sommerferien nicht möglich sein.

  • 03.07.2020 - Update zum Infektionsgeschehen in Schwegenheim

    Von den Geschehnissen in Schwegenheim sind aktuell (Stand 03.07.2020, 11:00 Uhr) 19 Bürger im Gesundheitsamtsbezirk in Kategorie 1 betroffen und in Quarantäne. Die dazugehörigen Testergebnisse sind bisher alle negativ.

  • 02.07.2020 - Hinweis zum Infektionsgeschehen in Schwegenheim

    In Hinblick auf das lokale Infektionsgeschehen in Schwegenheim möchte der Rhein-Pfalz-Kreis erneut darauf hinweisen, das insbesondere bei kirchlichen Veranstaltungen und bei privaten Feiern, aber auch im alltäglichen Umgang, die Abstands- und Kontaktgebote unbenommen Gültigkeit haben. Alle bisherigen Lockerungen fußen auf diesen Geboten. Andernfalls ist das aktuell insgesamt niederschwellige Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk gefährdet. Die Ordnungsämter der Städte Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und des Rhein-Pfalz-Kreises werden, wie bisher auch, auf jedes Einzelgeschehen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt reagieren. Kontrollen der örtlichen Ordnungsbehörden zur Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind, wenn notwendig, vorgesehen.

     

    Dieser Apell gilt insbesondere für das bevorstehende Wochenende, an dem das hoffentlich sonnige Wetter den Kreisbürgern Erholung bieten wird. Basis der aktuellen Lockerungen bleiben die Akzeptanz, Rücksichtnahme und der sorgsame Umgang aller Bürger miteinander.

  • 02.07.2020 - Aktuelle Testergebnisse Rhein-Pfalz-Kreis

    1.)   Corona-Screening Vital-Fleisch:

    Die Testerbnisse des Corona-Screenings bei der Vital-Fleisch GmbH Speyer vom 30.06.2020 liegen dem Gesundheitsamt des Kreises mit heutigem Tage vor. Es wurden 116 Tests durchgeführt, alle Testergebnisse sind negativ. Es konnte keine Infektion nachgewiesen werden.

    2.)   Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof:

    Nachdem bereits am gestrigen Abend die Ergebnisse der Lehrkräfte und des Personals vorlagen, sind nunmehr alle 161 Testergebnisse bekannt. Alle Tests sind negativ, es konnte keine Infektion nachgewiesen werden. Der Schulbetrieb wurde am heutigen Donnerstag wiederaufgenommen.

    Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

  • 29.06.2020 - In der Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof findet aktuell kein Unterricht statt

    Hintergrund der Maßnahme ist, dass im Anschluss einer Zeugnisausgabe eines Abschlussjahrgangs eine anwesende Schülerin positiv auf COVID-19 getestet wurde. Alle Schüler dieses Jahrgangs sowie alle Lehrkräfte sind nunmehr auf eine mögliche Infektion zu testen. Bis zum Vorliegen der Testergebnisse kann kein Unterricht stattfinden, da alle verfügbaren Lehrkräfte von der Situation betroffen sind.

    In Hinblick auf die in Schwegenheim, Landkreis Germersheim, festgestellte Zunahme von positiven Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch Auswirkungen auf das Kreisgebiet und/oder die Stadt Speyer haben wird. Der Rhein-Pfalz-Kreis steht dazu in engen Kontakt mit dem Landrat der Kreises Germersheim und der Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer, durch die Gesundheitsämter der Kreise wurden notwendige Maßnahmen bereits ergriffen.

    Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in beiden Fällen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

  • 23.06.2020 - 10. Corona-Bekämpfungsverordnung: Weiterbestehen der Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte

    Anlässlich der ab 23. Juni 2020 geltenden Erleichterungen für die Bauern und Landwirte möchte die Kreisordnungsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises auf folgendes hinweisen:

    Durch die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung ist es nun möglich, dass Saisonkräfte, welche nicht aus einem Risikogebiet kommen, keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten müssen.

    Die Kreisordnungsbehörde möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte ebenso weiterhin gilt wie die Notwendigkeit von „gruppenbezogen besonderen betrieblichen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe“ (so § 21 der 10. CoBeLVO)

    Die Risikogebiete sind vor jeder Einreise von neuen Arbeitskräften zu überprüfen, da sich diese teilweise täglich ändern können. Sollten Erntehelfer aus einem Risikogebiet einreisen, so sind die bekannten Maßnahmen, wie z.B. die 14-tägige Absonderung, zu treffen.

    Aktuelle Infos sind abrufbar unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Wirtschaft%20&%20Verkehr/Landwirtschaft%20&%20Wein/Saisonarbeit

  • 22.06.2020 - Erneut positive Fälle in Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis

    An der Realschule plus in Dudenhofen gibt es wieder einen bestätigten Fall von Covid-19 eines Schülers. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft und die Eltern wurden über den Vorfall informiert. Auch die Schulaufsicht wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

    Der betroffene Schüler befindet sich nach der positiven Testung in Quarantäne. Die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe des betroffenen Schülers werden durch ein mobiles Team des Klinikums vor Ort getestet und bis zum Ergebnis in häusliche Quarantäne versetzt. Das Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören insbesondere die Recherche weiterer Kontaktpersonen und des möglichen Weges der Infizierung sowie die Weiterleitung der Quarantänisierung der Personen an die Ordnungsbehörde.

    Abhängig von den Testergebnissen wird über weitere Maßnahmen entschieden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Schule. Der Unterricht an der Realschule plus in Dudenhofen wird weiter fortgesetzt. Die Schule verfügt über ein umfassendes Hygienekonzept mit Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Die Schulleitung betont, dass alle Vorgaben eingehalten wurden.

    Ein weiterer bestätigter Fall wurde an der Grundschule in Berghausen gemeldet. Auch hier werden die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe des infizierten Schülers getestet und bis zum Ergebnis in die häusliche Quarantäne versetzt. Der Schulbetrieb wird normal weiter fortgesetzt.

  • 10.06.2020 - Coronavirus - Positive Fälle in Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis

    An der Realschule plus in Dudenhofen gibt es einen bestätigten Fall von Covid-19 eines Schülers. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft und die Eltern wurden über den Vorfall informiert. Auch die Schulaufsicht wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

    Der betroffene Schüler war lediglich an einem Tag in der Schule, als er Symptome wie Fieber und Durchfall zeigte. Seitdem befindet sich der Schüler nach ärztlichem Besuch und positiver Testung in Quarantäne. Die engeren Kontaktpersonen des betroffenen Schülers (entsprechend der Kategorie 1 nach Robert-Koch-Institut) wurden in häusliche Quarantäne versetzt und auf das Virus getestet. Bisher sind alle in Quarantäne versetzten Personen symptomfrei. Das Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören insbesondere die Recherche der Kontaktpersonen und des möglichen Weges der Infizierung sowie die Weiterleitung der Quarantänisierung der Personen an die Ordnungsbehörde.
    Abhängig von den Testergebnissen wird über weitere Maßnahmen entschieden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Schule. Der Unterricht an der Realschule plus in Dudenhofen wird weiter fortgesetzt. Die Schule verfügt über ein umfassendes Hygienekonzept mit Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Die Schulleitung betont, dass alle Vorgaben eingehalten wurden. Von weiteren Infizierungen wird momentan nicht ausgegangen.
    Auch an der Grundschule in Fußgönheim wurde ein bestätigter Fall gemeldet. Die Kontaktpersonen wurden hier ebenso in die häusliche Quarantäne versetzt. Die Grundschule blieb heute geschlossen und soll morgen wieder in den normalen eingeschränkten Regelbetrieb übergehen.
  • 29.05.2020 - Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis unter Beachtung der allgemeinen Abstand- und Hygieneregelungen geöffnet

    Nachdem die Öffnung der Freibäder im Rhein-Pfalz-Kreis sukzessive in Aussicht gestellt wird, stellt sich durch die ansteigenden Temperaturen die Frage, wie mit den Badeseen verfahren wird. In der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wurde über die Öffnung der Freibäder, verbunden mit einem strengen Hygienekonzept, beschieden. Eine Regelung für die Badeseen ist darin nicht enthalten.

    Da die Badeseen nicht mehr ausdrücklich zu schließen sind, sieht die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis keine Gründe mehr, eine Öffnung weiter zu verweigern. Bei den Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis handelt es sich um frei angelegte öffentlichen Badestellen bzw. überwiegend frei zugängliche Gewässer.

    Demnach gehören die Badeseen mit den Uferbereichen zum öffentlichen Raum und der Aufenthalt ist unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen und der geltenden Kontaktbeschränkungen - sowohl am als auch im Wasser - zulässig. Entsprechende Tafeln oder Hinweise auf die Einhaltung dieser Regelungen werden im Bereich der Badeseen angebracht.

    Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der hohen Anzahl von Personen, die sich im Wasser oder auf der Liegewiese befinden, sehr hoch ist. Die bisher erreichten positiven Ergebnisse bei der Eindämmung der Infektion dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

  • 29.05.2020 - Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (29. Mai 2020, 12 Uhr) erstmalig seit Aufzeichnung der Fallzahlen des Coronavirus keine Neuinfektionen zu vermelden sind.

    Die Anzahl der bestätigten SARSCoV-2 Fälle beträgt insgesamt 680, davon 236 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 314 aus der Stadt Ludwigshafen, 86 aus Speyer und 44 aus Frankenthal.

    Von den 680 bestätigten infizierten Personen sind bereits 622 Personen genesen: 212 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 288 aus der Stadt Ludwigshafen, 82 aus Speyer und 40 aus Frankenthal.

    Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

    Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher zehn Personen verstorben: vier aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal, zwei aus Ludwigshafen und zwei Personen aus Speyer.

    Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.

  • 22.05.2020 - Öffnung der KfZ-Zulassungs-Außenstellen in Dudenhofen und Heßheim

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis öffnet in Abstimmung mit den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen wieder die KfZ-Zulassungs-Außenstellen in Dudenhofen und Heßheim. 

    Die Außenstelle in Dudenhofen öffnet bereits am Montag, 25. Mai 2020 und ist von Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie montags von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr geöffnet.

    Die Außenstelle in Heßheim öffnet am Mittwoch, 03. Juni 2020.  Die Öffnungszeiten werden zunächst bis auf weiteres auf den Mittwoch- und Donnerstagvormittag in der Zeit von 8 bis 11:30 Uhr beschränkt.

    Zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher ist weiterhin eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung erforderlich. Dies dient auch zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens.

    Telefonische Terminvereinbarung:

    • Dudenhofen: ab sofort, unter den Rufnummern 06232/626 222 und -221.
    • Heßheim: ab Montag, 25. Mai 2020, unter den Rufnummern 06233/3791-330 oder -331.

    Eine Elektronische Terminvereinbarung ist über die Homepage der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter www.rhein-pfalz-kreis.de für Dudenhofen ab sofort und für Heßheim ab Freitag, 29. Mai 2020, möglich.

    Online-Terminvergabe bzw. Erreichbarkeit im Kreishaus in Ludwigshafen:

    • Kfz-Zulassungsstelle/Führerscheinstelle:

     

    Zulassungsstelle:             E-Mail-Adresse oder Telefonnummern 0621/5909-5900 und 0621/5909-5780

     

    Führerscheinstelle:           E-Mail-Adresse oder Telefonnummern 0621/5909-5280, 0621/5909-5760 und 0621/5909-5450

     Folgende Punkte sind für Bürgerinnen und Bürger zu beachten:

    • die Dienstgebäude dürfen nur mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer sog. Alltagsmaske betreten werden.
    • der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist zu wahren.
    • die Dienstgebäude sind nur einzeln und nach Aufforderung zu betreten.
    • die vereinbarten Termine sollen pünktlich wahrgenommen werden, um Wartezeiten und längere Aufenthalte im Dienstgebäude zu vermeiden.
    • es gelten nach wie vor die allgemein gültigen Hygienebestimmungen wie Desinfizieren der Hände und Einhalten der Hust- und Nies-Etikette.
    • Bürgerinnen und Bürger mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen sollen generell die Dienstgebäude nicht betreten.
    • Am Haupteingang der jeweiligen Dienstgebäude liegen Besucherformulare aus, die beim Betreten auszufüllen sind.

    Landrat Clemens Körner und der Leiter der Zulassungs- und Führerscheinstelle bitten um Verständnis, dass es aufgrund der außergewöhnlichen Situation und dem Einhalten der Sicherheitsmaßnahmen leider zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe kommt. Die Verwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungs- und Führerscheinstelle sind sich der Situation bewusst und versuchen ihr Möglichstes, um einen einwandfreien Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger steht für uns an vorderster Stelle.

    Weitere Auskünfte und nähere Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Bürgerinnen und Bürger weiterhin beim Team der Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

  • 19.05.2020 - „Bisherige Erfolge nicht aufs Spiel setzen“ | Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten aus der Pfalz appellieren an Bevölkerung

    Bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind wichtige Etappenziele erreichtworden – und immer mehr Öffnungen und Lockerungen möglich. Seit 13. Mai sind die Restaurants mit Einschränkungen wieder geöffnet, Hotels und Ferienwohnungen folgten in dieser Woche, auch für Kulturbetriebe gibt es eine Perspektive. Das Land Rheinland-Pfalz hat hierzu einen Stufenplan vorgestellt. Die Landräte Hans-Ulrich Ihlenfeld (Landkreis Bad Dürkheim), Clemens Körner (Rhein-Pfalz-Kreis), Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim), Rainer Guth (Donnersbergkreis), Ralf Leßmeister (Landkreis Kaiserslautern), Otto Rubly (Landkreis Kusel), Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße), Dr. Susanne Ganster (Landkreis Südwestpfalz), sowie die Oberbürgermeister Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Martin Hebich (Frankenthal), Stefanie Seiler (Speyer), Marc Weigel (Neustadt a.d.W.), Thomas Hirsch (Landau), Klaus Weichel (Kaiserslautern), Markus Zwick (Pirmasens), Dr. Marold Wosnitza (Zweibrücken) und die Polizeipräsidenten Thomas Ebling (Rheinpfalz) und Michael Denne (Westpfalz) begrüßen diese schrittweise Rückkehr zur „neuen Normalität“, sagen aber auch klar: „Die bisherigen Erfolge dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wir sind alle weiterhin gefordert, um mit Rücksicht und Geduld die Pandemie weiter zu bekämpfen.“

    In der Gesamtbetrachtung sind die Zahlen der Neuinfektionen in der Pfalz momentan relativ stabil. „Alle Bürgerinnen und Bürger tragen hierzu erheblich bei. Sie halten Abstand, tragen Maske, verringern Ihre Sozialkontakte. In den letzten Wochen haben wir alle große Anstrengungen unternommen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen – mit Erfolg. Nun ist es wichtig, dass wir auch weiterhin alles dafür tun, die Abstände einhalten, Maske tragen und trotz der Lockerungen unsere Kontakte einschränken. Herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie sich an die Regeln halten und Verständnis haben“, erklären die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten. „Dank Ihrer Umsicht und Ihrer Geduld sind nun immer mehr Lockerungen möglich. Das freut uns alle. Doch wir dürfen nicht vergessen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Es sei wichtig, dass die schon erfolgten und geplanten Öffnungen in den nächsten Wochen nicht zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen führen. „Nehmen Sie darum bitte auch weiterhin Rücksicht, damit wir diesen ersten Erfolg nicht gefährden. Vermeiden Sie große Ansammlungen und verzichten Sie auch im Privaten auf Treffen in großer Runde.“

    Es gelten weiterhin die wichtigen Hygieneregeln: Abstand halten, häufiges und gründliches Händewaschen und Maske tragen. Kurz lässt sich dies unter der Formel „AHA“ – Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmaske – zusammenfassen. Die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten bekräftigen: „Bitte benutzen Sie eine Maske nicht nur dort, wo sie Pflicht ist, sondern immer, wenn sich Menschen auf engem Raum begegnen und in Kontakt mit anderen Menschen treten.“ Wer sich krank fühlt, sollte einen Arzt kontaktieren: „Sie können sich auch bei kleinsten Krankheitszeichen testen lassen, nehmen Sie diese Möglichkeit bitte wahr. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen und bleiben Sie gesund!“

  • 18.05.2020 - Siebente Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz(7. CoBeLVO) Vom 15. Mai 2020
  • 12.05.2020 - Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz(6. CoBeLVO) Vom 8. Mai 2020
  • 08.05.2020 - Erweiterte Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis öffnet die Dienstgebäude ab Montag, 11. Mai 2020, schrittweise wieder stärker für den Publikumsverkehr zu den üblichen Öffnungszeiten.

    Zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher ist jedoch weiterhin eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung erforderlich. Dies dient auch zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens. Eine persönliche Vorsprache zu einem Anliegen ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Dienstgebäude nur noch mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer sog. Alltagsmaske betreten werden dürfen. Gemäß der Ausnahmeregelung des Landes Rheinland-Pfalz müssen Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen eine Verwendung einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen. Außerdem ist der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren.

    Weiterhin soll in die Dienstgebäude nur einzeln und nach Aufforderung Einlass am Haupteingang gewährt werden. Innerhalb des Kreishauses werden die angemeldeten Besucher in einem Wegesystem geführt, die Ausgänge sind entsprechend ausgeschildert. Es wird darum gebeten, die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen, um Wartezeiten und längere Aufenthalte im Dienstgebäude zu vermeiden. Selbstverständlich gelten nach wie vor die allgemein gültigen Hygienebestimmungen wie Desinfizieren der Hände und Einhalten der Hust- und Nies-Etikette. Bürgerinnen und Bürger mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen sollen generell die Dienstgebäude nicht betreten.

    „Wir arbeiten vorsichtig an einer schrittweisen Öffnung aller Bereiche innerhalb der Dienstgebäude der Kreisverwaltung. Die in den letzten Wochen geforderten Terminvereinbarungen haben sehr gut funktioniert, so dass wir zur Sicherheit aller Beteiligten weiterhin daran festhalten werden. Bitte haben Sie Verständnis für die Vorgaben, die dem Schutz von uns allen dienen“, so Landrat Clemens Körner.

    Im Allgemeinen gelten folgende Öffnungsvoraussetzungen für die Dienstgebäude der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis:

    Das Kreishaus am Europaplatz und das Dienstgebäude in der Dörrhorststraße sind nur nach Terminvergabe innerhalb der üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Termine können bei der bekannten Sachbearbeiterin bzw. dem bekannten Sachbearbeiter vereinbart werden. Kontaktdaten zu den jeweiligen Bereichen und Personen sind auch auf www.rhein-pfalz-kreis.de zu finden. Unter 0621/5909-0 kann man sich außerdem zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbinden lassen.

    Online-Terminvergabe bzw. Erreichbarkeit der folgenden Bereiche:

    • Kfz-Zulassungsstelle/Führerscheinstelle im Kreishaus:

    Zulassungsstelle:             E-Mail-Adresse oder
    Telefonnummern 0621/5909-5900 und 0621/5909-5780

    Führerscheinstelle:           E-Mail-Adresse oder
    Telefonnummern 0621/5909-5280, 0621/5909-5760 und 0621/5909-5450

    Die Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle in Dudenhofen und Heßheim sind bis auf weiteres noch geschlossen.

    Telefonnummer 0621/5909-5090.

    • Gesundheits- und Veterinäramt:

    Gesundheitsamt:              Telefonnummern 0621/5909-7330 und 0621/5909-7340.
    Veterinäramt:                   Telefonnummer 0621/5909-7640.

    Auskünfte und nähere Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Bürgerinnen und Bürger weiterhin beim Team der Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

  • 04.05.2020 - Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
  • 30.04.2020 - Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt unter Quarantäne

    Gemeinsame Presseinformation des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Schifferstadt:

    In einer Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Bewohner der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt, Iggelheimer Straße 48 mit insgesamt 36 Bewohnern unter Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde.

    Die Bewohner nutzen Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen gemeinsam. Sie wurden daher alle als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und die häusliche Quarantäne für sie verhängt. Vorrangig sollen die Personen umziehen, die in einem doppelt belegten Container untergebracht sind. Die Stadt Schifferstadt hat veranlasst, dass vier betroffene Personen nun in eine andere Unterkunft umziehen und dort jeweils ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich beziehen können. Auch der Infizierte wurde separat untergebracht. Die Versorgung der Flüchtlinge übernimmt in dieser Zeit ein Cateringservice, da die Gemeinschaftsküchen sowie der Küchenbereich des Hotels aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen bleibt. Die Bewohner wurden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Die Überwachung der Quarantäne wird durch einen Sicherheitsdienst vorgenommen.

    Landrat Clemens Körner bestätigt diese Entscheidung und erläutert, dass alle Bewohner, bei denen Symptome auftreten, getestet werden. Er versichert, dass „wir alles Notwendige tun werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die Bevölkerung in Schifferstadt besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auf ein Szenario dieser Art sind wir vorbereitet.“

    Weiterhin betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Schifferstadt hervorragend funktioniert. Gleich nach der Mitteilung, dass die genannte Flüchtlingsunterkunft mit einer infizierten Person betroffen ist, hat sich die Bürgermeisterin Ilona Volk sofort um weitere Maßnahmen gekümmert.

    „Der Ablauf funktioniert reibungslos“, so Bürgermeisterin Ilona Volk und Landrat Clemens Körner. „Wir haben die Situation sehr gut im Griff und wir wünschen der erkrankten Person baldige Genesung. Unser Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine reibungslose Organisation sorgen.“
  • 30.04.2020 - BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises bekommt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Unterstützung durch BASF. Das Chemieunternehmen spendete bereits mehr als 5.000 Liter Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist. Zusätzlich dazu profitieren von der Hilfsaktion „Helping Hands“ auch Kliniken und Ärzte in den genannten Kommunen von Desinfektionsmittel-Spenden der BASF und erhalten direkte Lieferungen.

    Der Ludwigshafener Chemiekonzern stellt das dringend benötigte Desinfektionsmittel Krankenhäusern, Arztpraxen und Kommunen MRN-weit kostenlos zur Verfügung. Letztere wiederum beliefern dann selbst Alten- und Pflegeheime, Hebammen und ambulante Pflegedienste. Für das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wurde das Mittel für Handdesinfektion von BASF in unterschiedlichen Gebinden an eine zentrale Sammelstelle geliefert. Die Verteilung erfolgt durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, die anhand der Bedarfsanforderung der medizinischen Einrichtungen und einer durch die Amtsärztinnen und –ärzte des Gesundheitsamtes erstellten Liste ermittelt wurde.

    „Über diese großzügige Spende freuen wir uns natürlich sehr! Mit dieser unbürokratischen Unterstützung durch die BASF können wir Versorgungsengpässe vermeiden und unsere medizinischen Einrichtungen mit dem so wichtigen Desinfektionsmittel versorgen“, freut sich Landrat Clemens Körner. „Unser großer Dank für dieses Entgegenkommen geht an den sozial engagierten Chemiekonzern. Wir sind sehr froh, so viel Solidarität in dieser schwierigen Zeit erfahren zu dürfen.“

    Am Donnerstag, 30. April 2020, fand die symbolische Übergabe der Spende durch Rolf Haselhorst, Senior Vice President European Site Management der BASF SE, statt. In einem von der Wohnstätte der Lebenshilfe in Schifferstadt abgegrenzten Raum, überreichte er der Einrichtungsleiterin, Marion Funk, einen 25-l-Kanister mit Handdesinfektion. Rolf Haselhorst betonte: „Die Ausbreitung des Coronavirus fordert uns alle heraus. Mit unserer Hilfsaktion „Helping Hands“ wollen wir jene unterstützen, auf die es derzeit ganz besonders ankommt: die Ärztinnen, Ärzte und das Pflegepersonal.“

    Übergabe Desinfektionsmittel

  • 24.04.2020 - BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (24. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 568 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 203 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 262 aus der Stadt Ludwigshafen, 65 aus Speyer und 38 aus Frankenthal.

    Von den 568 bestätigten infizierten Personen sind bereits 343 Personen gesundet: 145 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 133 aus der Stadt Ludwigshafen, 39 aus Speyer und 26 aus Frankenthal.

    Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

    Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher sechs Personen verstorben: drei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 43 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 17 müssen beatmet werden.

    Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.

  • 23.04.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis bereitet sich auf Schulöffnungen vor

    Ab dem 27. April 2020 werden die Schulen sukzessive wieder geöffnet. Im Rhein-Pfalz-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den anstehenden Schulbeginn nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf Hochtouren.

    Ab dem 27. April 2020 wird mit dem Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres begonnen. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt. Die Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder die Schulen besuchen dürfen. Danach folgen weitere Jahrgänge. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes in kleineren Lerngruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schüler organisiert. Es ist geplant, dass der Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechsel zum Lernen zuhause stattfinden wird.

    Um den Hygienevoraussetzungen für die Schulen gerecht zu werden, finden momentan intensive Reinigungen der Räume, des Mobiliars oder andere Gegenstände statt. Weiterhin wird das Bereitstellen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln für jeden Klassenraum und in den Lehrer- und Verwaltungsbereichen organisiert bzw. ergänzt. Auch weitere Maßnahmen wie das Anbringen von Glasabtrennungen im Sekretariat als „Spuckschutz“ und Hinweisschilder für die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden ergänzt.

    Auch die Schulen leisten zurzeit Außerordentliches in ihrem Zuständigkeitsbereich: Gemeinsam mit den Hausmeistern und dem Rhein-Pfalz-Kreis werden Konzepte für die Pausenhof- und Schulwegenutzung erarbeitet, das Mobiliar in den Klassenräumen zur Wahrung der Abstände angepasst und die Räume ausreichend gelüftet.

    Die Schulen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz aus einer Spende einmalig Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler keine eigenen Masken bei Schulbeginn dabei haben. Die Kreisverwaltung möchte daher auf die Mithilfe und das Verständnis der Eltern und Kinder appellieren und darum bitten, eigene Schutzmasken für die Schülerinnen und Schüler mitzubringen.

    Landrat Clemens Körner und der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Gräf betonen, dass das Einhalten der Händehygiene, der Husten- und Nies-Etikette und der Abstandsregeln grundsätzliche Voraussetzungen zum Schulbeginn darstellen. „Zum Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie zum Schutz für sich selbst, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gerade in den Pausen absolut angebracht“, so Manfred Gräf. Landrat und Kreisbeigeordneter appellieren an die Kinder und Jugendlichen, diese Maßnahmen bitte einzuhalten.

    Eine große Herausforderung stellt die Schülerbeförderung dar. Zurzeit ist der Fahrplan des VRN auf den Ferienmodus umgestellt. Ab dem 04. Mai 2020 werden die Schulbusse wieder in gewohnter Weise verkehren. Auch hier weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die bis dahin bestehende Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes – wie im sonstigen Nahverkehr auch – berücksichtigt werden muss. Da nur ein kleiner Teil der Schülerschaft ab Anfang Mai zur Schule gehen wird, ist das Wahren der Abstände in den Bussen problemlos möglich. Weitere Informationen sind über www.vrn.de einsehbar.

  • 21.04.2020 - Schadstoffsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis findet wieder statt

    Nach Überprüfung der aktuellen Sachlage hat sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen mit dem Schadstoffmobil wieder stattfinden zu lassen.

    Die Sammlung findet daher wieder ab kommenden Samstag, 25. April 2020, zu den regulären Zeiten und Orten statt, die in den jeweiligen Abfallkalendern und der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de zu entnehmen sind.

    Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist im Besonderen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dringend einzuhalten sind. Wartende Anlieferer müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m zueinander und zum Personal des Schadstoffmobils einhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises auf gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit.

    Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) findet nach wie vor zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen statt.

  • 20.04.2020 - Erste lockernde Maßnahmen ab heute, 20. April 2020

    Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.

    Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:

    • Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die geforderten Auflagen einhalten.
    • Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).
    • Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und Auto-Waschanlagen.
    • Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m² Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.
    • Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
    • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
    • Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
    • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch geschlossen.
    • Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt.
    • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen besuchen dürfen.
    • Die regulären Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.

    Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.

    Landrat Clemens Körner begrüßt die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises: „Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende Kontaktsperre, die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung, kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder haben.

    Weitere Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/

    Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020

    Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020

    Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 24. April 2020

    Dritte Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 28. April 2020

  • 17.04.2020 - Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (17. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 516 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 190 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 239 aus der Stadt Ludwigshafen, 54 aus Speyer und 33 aus Frankenthal.

    Von den 516 bestätigten infizierten Personen sind bereits rund 260 Personen gesundet. Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

    Zurzeit befinden sich 210 infizierte Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Weiterhin sind rund 350 Kontaktpersonen ebenfalls in häuslicher Quarantäne. Insgesamt wurde seit Ausbruch des Coronavirus bei über 1.600 Personen die häusliche Quarantäne verordnet.

    Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher fünf Personen verstorben: zwei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 52 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 16 müssen beatmet werden.

    Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
  • 09.04.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis öffnet seine Wertstoffhöfe nach Ostern

    Nach aktueller Überprüfung der Sachlage und Besprechung mit den Landkreisen und Städten sowie Dialog mit dem Land Rheinland-Pfalz, hat sich der Rhein-Pfalz-Kreis dazu entschlossen, die Wertstoffhöfe nach Ostern probeweise für die Bürgerinnen und Bürger seines Kreises wieder zu öffnen. Dieser Regelung stimmten auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis zu.

    Der Rhein-Pfalz-Kreis öffnet daher bereits am Dienstag, den 14. April 2020, zu den üblichen Öffnungszeiten den Wertstoffhof Mutterstadt (neben der Firma Zeller) und den Wertstoffhof Schifferstadt auf der Kreisbauschuttdeponie. Da ein großer Andrang von Anlieferungen erwartet wird, werden erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nötig sein.

    Der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr bittet die Kreisbürgerinnen und -bürger um respektvollen Umgang miteinander und um Einhaltung der Abstandsregeln bei der Anlieferung von Abfällen.

    Folgende Sicherheitsvorkehrungen werden auf den Wertstoffhöfen gelten:

    • Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Wertstoffhof wird begrenzt. Dadurch ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
    • Die wartenden Nutzer außerhalb des Wertstoffhofs müssen sich bis zur Einfahrt in ihren Fahrzeugen aufhalten.
    • Wartende müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m voneinander halten.
    • Die Nutzer werden eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

     

    Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) weiterhin normal weiterläuft. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

    Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe in den jeweiligen Gemeinden – gültig ab 14. April 2020:

     

    Altrip

    15.04.2020, Mittwoch von 16:00 - 18:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr

    Bobenheim-Roxheim

    18.04.2020, Samstag von 7:30 - 13:00 Uhr

    Böhl-Iggelheim

    14.04.2020, Dienstag von 16:00 - 18:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 12:00 Uhr

    Dannstadt-Schauernheim

    15.04.2020, Mittwoch von 16:30 - 18:30 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 13:00 Uhr

    Dudenhofen

    16.04.2020, Donnerstag von 13:00 - 18:00 Uhr

    Hanhofen

    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 12:00 Uhr

    Harthausen

    15.04.2020, Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Heßheim

    15.04.2020 bis 17.04. 2020 - Nur Grünschnitt
              von 10:00 bis 16:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 14:00 Uhr

    Lambsheim

    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 14:00 Uhr

    Maxdorf

    15.04.2020, Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag 8:00 - 14:00 Uhr

    Mutterstadt

    14.04.2020 bis 17.04.2020 von 8:00 - 17:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 12:00 Uhr

    Neuhofen

    15.04.2020, Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr
    17.04.2020, Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 9:00 - 14:00 Uhr

    Otterstadt

    15.04.2020, Mittwoch von 16:00 – 18:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Römerberg

    14.04.2020 bis 17.04.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 13.00 Uhr

    Schifferstadt

    14.04.2020 bis 17.04.2020 von 7:30 - 11:45 Uhr
                                           und 12:30 - 16:45 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 8:00 - 12:15 Uhr

    Waldsee

    15.04.2020, Mittwoch von 16:00 - 18:00 Uhr
    17.04.2020, Freitag von 14:00 – 16:00 Uhr
    18.04.2020, Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr

    Die Öffnungszeiten werden auch auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de veröffentlicht.

  • 09.04.2020 - Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Not

    Die Ausbreitung von Corona/Covid 19 und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens bringen unser aller Alltag durcheinander. Besonders die Schließungen von Schulen und Kita´s stellen Familien vor große Herausforderungen.

    Der Rhein-Pfalz-Kreis will auch hier in der Not helfen. Das Kreisjugendamt lässt Kinder, Jugendliche und Familien in dieser außergewöhnlichen Situation nicht alleine und bietet lokale Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern in der Corona-Krise an. Ein Team erfahrener Fachkräfte hilft in Krisen, schwierigen Lebenslagen und bei Alltagsfragen. Das Krisen- und Beratungstelefon ist täglich von 9 bis 19 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, erreichbar.

    Für die Region Süd, zu der die Verbandsgemeinden Römerberg-Dudenhofen und Rheinauen sowie die Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und die Stadt Schifferstadt gehören, können Kinder und Jugendliche unter 0157/34538049 und Eltern unter 0157/34538051 beraten werden.

    Zu der Region Nord gehören die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Lambsheim-Heßheim sowie die Gemeinden Limburgerhof und Mutterstadt. Für diese Region gilt für Kinder, Jugendliche und Eltern die einheitliche Beratungs-Nummer 0151/59063564.

    Das Kreisjugendamt weist darauf hin, dass auch weitere regionale und bundesweite  Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche, Eltern, Frauen und Menschen in Krisen bestehen, die gerne genutzt werden können, die wie folgt zu erreichen sind:

    Bundesweite Beratung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Not!

    Kinder und Jugendliche:
    Die NummergegenKummer – Kinder- und Jugendtelefon: 11 6111
    anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz, Mo-Sa 14 bis 20 Uhr
    Auch Online Beratung per Mail oder Chat: www.nummergegenkummer.de
    Online Beratung für Jugendliche:  www.jugend.bke-beratung.de
    bke-Jugendberatung (kostenfrei, anonym, datensicher)
    Online-Beratung, Einzel- und Gruppen-Chats mit anderen Jugendlichen und erfahrenen Beraterinnen und Beratern.

    Eltern
    Die NummergegenKummer – Elterntelefon: 08 00 111 0 555
    anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz, Mo-Fr 9 bis 11 Uhr, Di & Do 17 bis 19 Uhr
    Online Beratung für Eltern:  www.eltern.bke-beratung.de
    bke-Elternberatung (anonym, kostenfrei, datensicher)
    Mailberatung, Gruppen- und Einzelchats, Forum. Professionelle Erziehungsberatung und Austausch mit anderen Eltern.

    Frauen
    Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08 00 116 016
    Bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.
    24-Stunden-Beratung für Frauen aller Nationalitäten.

    Hilfetelefon für „Schwangere in Not“: 08 00 40 40 020
    kostenlose und anonyme Online-Beratung: www.schwanger-und-viele-fragen.de

    Menschen in Krisen
    BDP-Corona-Hotline (kostenlos, anonym): 08 00 777 22 44
    Die Hotline des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) richtet sich an alle, die durch die Corona-Pandemie psychisch belastet sind.
    Telefonseelsorge: 08 00 111 0 111 und 0800 111 0 222
    Seelsorge per Mail und Chat: www.telefonseelsorge.de

    Weitere regionale Beratungsangebote:

    Caritas Zentrum Speyer
    Telefonsprechstunden jeweils von 10 bis 14 Uhr

    Kinderschutzdienst: 06232-8725-120
    Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Unterstützung für von Gewalt bedrohten Kindern/Jugendlichen

    Erziehungs- Ehe- und Lebensberatung: 06232-8725-104
    Schwangerschaftsberatung (Mi – Fr): 06232-8725-105

    Diakonie Pfalz

    Sozial-, Lebensberatung sowie Schwangerenberatung

    Haus der Diakonie Limburgerhof: 06236-8065
    Mo – Fr von 9 bis 12 Uhr und AB mit Rückruf

    Haus der Diakonie Speyer-Germersheim: 06232-664-180
    Mo – Fr 9 bis 12 Uhr und AB mit Rückruf

    Haus der Diakonie Frankenthal: 06233-3554640
    Mo – Fr von 10 bis 14 Uhr

    Diakonissen Speyer Mannheim
    Erziehungs- und Familienberatung: 06232-22-4300
    Mo-Fr 9 bis 12 Uhr, Mo – Do 14 bis 16 Uhr und AB mit Rückruf

    Kreisverwaltung/Kreisjugendamt: 06 21-5909-0

    Eltern in Trennungssituationen
    Trennungs- und Scheidungsberatung (AB mit Rückruf): 0621-1360/-1361

    Schwangerschaft und Geburt
    Frühe Hilfen (AB mit Rückruf): 06 21-5909-1401

    Beratung für Fachkräfte bei Kinderschutzfragen
    Netzwerk Kindeswohl (AB mit Rückruf): 06 21-5909-1400

    Eltern und Kinder in Not

  • 07.04.2020 - Traurige Nachrichten: Weitere Todesfälle im Rhein-Pfalz-Kreis und in der Stadt Ludwigshafen

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist, teilt mit, dass es weitere Todesfälle aufgrund der Infizierung mit dem Coronavirus zu beklagen gibt.

    Gestern wurde der Tod eines 59-jährigen Mannes aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet, der an den Folgen seiner Erkrankung gestorben ist. Heute ist der erste Bürger der Stadt Ludwigshafen, ein 78-jähriger Mann, verstorben.

    Landrat Clemens Körner zeigt sich betroffen angesichts der Entwicklung der Todeszahlen und spricht den Angehörigen sein Mitgefühl aus. Weiterhin appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger, trotz des schönen Wetters und der angenehmen Temperaturen möglichst zu Hause zu bleiben und Kontakte zu meiden, um eine Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

    Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 372 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt (Stand: 07.04.2020, 15 Uhr): 159 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 144 aus der Stadt Ludwigshafen, 41 aus Speyer und 28 aus Frankenthal.

    Bislang sind im Rhein-Pfalz-Kreis damit zwei Personen und eine Person aus der Stadt Ludwigshafen an der Infektion mit dem Coronavirus verstorben.

    Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de.

  • 03.04.2020 - Traurige Nachricht: Erster Todesfall im Rhein-Pfalz-Kreis

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat seinen ersten Todesfall zu beklagen. Es handelt sich um einen 81-jährigen Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der sich mit dem Coronavirus infiziert und erkrankt war. Sein Gesundheitszustand wurde als hochkritisch eingestuft.

    „Wir haben heute die traurige Nachricht erhalten, dass ein am Coronavirus erkrankter Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis an den Folgen seiner Erkrankung gestorben ist. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich wünsche der Familie in ihrer Trauer viel Kraft“, so Landrat Clemens Körner.

    Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 324 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt (Stand: 03.04.2020, 12 Uhr): 142 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 117 aus der Stadt Ludwigshafen, 38 aus Speyer und 27 aus Frankenthal.

  • 03.04.2020 - Corona-Ambulanz in Mutterstadt ab kommenden Montag geöffnet

    Wie bereits angekündigt, wird in der Rundsporthalle in Mutterstadt ab Montag, 06. April 2020, eine Corona-Ambulanz eingerichtet, um die niedergelassenen Arztpraxen zu entlasten und Patienten und Personal der Arztpraxen zu schützen. Die Ambulanz kann von Patienten mit Verdacht auf Covid-19 in der Zeit Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr, aufgesucht werden.

    Dringende Voraussetzung ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de einen Termin online zu vereinbaren. Sollten Bürgerinnen und Bürger nicht in der Lage sein, einen Onlinetermin zu vereinbaren, besteht notfalls auch die Möglichkeit, über die Hotline unter 0621/5909-5800 einen Termin auszumachen.

    Die Corona-Ambulanz können Patientinnen und Patienten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis aufsuchen, die Symptome aufweisen, die auf eine mögliche Erkrankung durch das Sars-COV2 hinweisen können:

    Dazu zählen z.B. Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gliederschmerzen, Durchfall etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Patienten mit Symptomen die Ambulanz aufsuchen sollen.

    Zum genannten Termin sind die Karte der Krankenkasse, Personalausweis und ein eigener Kugelschreiber mitzubringen. Ebenso wird dringend darum gebeten, vorab mitzuteilen, ob bereits eine Quarantäne des Patienten besteht.

  • 31.03.2020 - Corona-Ambulanz in Mutterstadt

    Die Kreisverwaltung plant eine Corona-Ambulanz in der Rundsporthalle in Mutterstadt einzurichten.

    Landrat Clemens Körner betont, dass die neue Corona-Ambulanz zur Entlastung der niedergelassenen Arztpraxen dienen soll. Weiterhin können Patienten mit Verdacht auf Covid-19 direkt die Ambulanz aufsuchen und schützen somit die Patienten und das Personal der Arztpraxen. „Wir müssen alles dafür tun, um die niedergelassenen Arztpraxen zu schützen und weiterhin funktionsfähig zu erhalten“, so Landrat Körner. Die Ambulanz soll voraussichtlich am kommenden Montag, 06. April 2020, geöffnet werden.

    Für die notwendige medizinische Ausrüstung und die Organisation der Praxisabläufe zeichnet sich Werner Leibig, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis verantwortlich. Weitere niedergelassene Ärzte werden in der Corona-Ambulanz abwechselnd Untersuchungen vornehmen.

    Die Corona-Ambulanz können Patientinnen und Patienten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer aufsuchen, die Symptome aufweisen, die auf eine mögliche Erkrankung durch das Sars-COV2 hinweisen können:

    Dazu zählen z.B. Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gliederschmerzen, Durchfall etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Patienten mit Symptomen die Ambulanz aufsuchen sollen, da eine Testung ohne Symptome falsch negativ ausfallen kann. Wer in der Corona-Ambulanz untersucht werden möchte, muss vorab einen Termin bei der Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 ausmachen.

    Zum genannten Termin sind die Karte der Krankenkasse, Personalausweis und ein eigener Kugelschreiber mitzubringen. Ebenso wird dringend darum gebeten, vorab mitzuteilen, ob bereits eine Quarantäne des Patienten besteht.

    „Ich unterstütze die Initiative von Werner Leibig sehr gerne, da dadurch gewährleistet werden kann, dass Patientinnen und Patienten mit ganz anderen Krankheiten und Anliegen weiterhin ihren Hausarzt aufsuchen können und nicht Gefahr laufen müssen, sich mit dem Coronavirus in der Arztpraxis anzustecken. Für dieses Engagement von Herrn Leibig möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Mein Dank geht auch die Ärzte, die bereitwillig ihre Unterstützung für die Corona-Ambulanz zugesagt haben, an die MTAs, die sich daran beteiligen und natürlich an Bürgermeister Hans-Dieter Schneider, der mit dem Aufbau der Ambulanz in Mutterstadt sofort einverstanden war und die weiteren Wege geebnet hat“, freut sich Clemens Körner. „Danke auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere des Gesundheitsamtes, für das bisherige übergroße Engagement und die vielfältige Unterstützung „unserer“ Institutionen“.

    Die Kreisverwaltung betont ausdrücklich, dass trotz der räumlichen Nähe der geplanten Corona-Ambulanz zu der daneben liegenden Integrierten Gesamtschule in Mutterstadt der Sicherheitsabstand zur Schule in jedem Falle eingehalten wird.

    Es werden ein Sichtschutz und Bauzäune angebracht, um keinen Kontakt mit einem etwaigen Schulbetrieb zu haben. Die Schule ist aktuell mindestens noch bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
  • 30.03.2020 - Lohnersatz bei Schul- und Kitaschließung 

    Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus fordern die Bevölkerung heraus - vor allen Dingen Frauen in Bezug auf Betreuung der Kinder. Viele müssen aufgrund der Schul- und Kitaschließungen kurzfristig der Arbeit fernbleiben – ein Ende ist momentan noch nicht in Sicht. Die Folgen für alle ist ein drohender Verdienstausfall. Davon betroffen sind vor allem die Mütter.

    Die Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Pfalz-Kreises weisen darauf hin, dass der Bundestag am 25. März 2020 das Infektionsschutzgesetz dahin gehend geändert hat, dass in diesem Fall finanzielle Hilfen angeboten werden.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert die geplante Gesetzesänderung:

    Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

    Voraussetzung für eine Entschädigung ist,

    • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
    • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

    Die Gesetzesänderung soll Ende März 2020 in Kraft treten.

  • 25.03.2020 - Nach Inkrafttreten der 3. Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz: Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises

    Das Land Rheinland-Pfalz hat am Montag, 23. März 2020, die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die nun einheitliche Schutzmaßnahmen für ganz Rheinland-Pfalz festlegt, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

    Landrat Clemens Körner begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, da nun gleiche Regelungen für ganz Rheinland-Pfalz in Kraft getreten sind. „Das Land Rheinland-Pfalz hat nun eine klare und einheitliche Vorgehensweise vorgegeben, die uns alle dabei unterstützt, an einem Strang zu ziehen. Die Eindämmung des Coronavirus gelingt uns nur im gemeinsamen Handeln“, so Clemens Körner

    Da die Allgemeinverfügungen, die der Rhein-Pfalz-Kreis in der letzten Woche erlassen hat, im Wesentlichen gleichlautende Regelungen beinhaltet, werden diese Verfügungen durch die Verordnung des Landes ersetzt und können somit aufgehoben werden.

    Weitere Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/

    Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.

    Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

    Auslegungshilfe zu 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020

    Erste Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 27. März 2020




  • 30.03.2020 - Lohnersatz bei Schul- und Kitaschließung 

    Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus fordern die Bevölkerung heraus - vor allen Dingen Frauen in Bezug auf Betreuung der Kinder. Viele müssen aufgrund der Schul- und Kitaschließungen kurzfristig der Arbeit fernbleiben – ein Ende ist momentan noch nicht in Sicht. Die Folgen für alle ist ein drohender Verdienstausfall. Davon betroffen sind vor allem die Mütter.

    Die Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Pfalz-Kreises weisen darauf hin, dass der Bundestag am 25. März 2020 das Infektionsschutzgesetz dahin gehend geändert hat, dass in diesem Fall finanzielle Hilfen angeboten werden.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert die geplante Gesetzesänderung:

    Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

    Voraussetzung für eine Entschädigung ist,

    • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
    • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.


    Die Gesetzesänderung soll Ende März 2020 in Kraft treten.

  • 24.03.2020 - Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
  • 24.03.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis schließt nun alle Wertstoffhöfe

    Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, nun alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Dienstag, 24. März 2020, zu schließen.

    Seit Donnerstag, 19. März 2020, galt noch die Ausnahmeregelung, dass eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie möglich war. Um den Anforderungen, der am Freitag ergangenen Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte gerecht zu werden, müssen nun alle Wertstoffhöfe geschlossen werden. Eine Ausnahmeregelung trifft hier nicht zu.

    Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.

    Die reguläre Abfuhr von Abfällen – auch Grünschnitt - läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

  • 20.03.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz

    Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß dem Infektionsschutzgesetz als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung:

    1.     Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.

    2.     Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Betretungen,

    a)     die zur Anwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
    b)     die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind;
    c)     die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
    d)     die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind (Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel);
    e)     die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind;
    f)       wenn öffentliche Orte im Freien allein, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen.

    3.     Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nur für Betretungen gemäß Ziffer 2 Buchstaben a) bis e) zulässig, wobei bei der Benutzung ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

    4.     Bei Kontrollen durch die Polizei und den gemeindlichen Vollzugsdienst sind die Gründe, warum eine Betretung gem. Ziffer 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

    5.     Die Regelungen nach Ziffern 1 bis 4 dieser Verfügung treten am 21.03.2020 (0.00 Uhr) in Kraft. Sie gelten vorerst bis 03.04.2020, 24.00 Uhr.

    Bei Nichteinhalten der Maßnahmen wird auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG hingewiesen.

    Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

    Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz

  • 20.03.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

    Ab morgen, 21. März 2020, gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis noch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Eine erweiterte und konkretisierende Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute erlassen. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet. Mit Bekanntgabe dieser neuen Allgemeinverfügung tritt die Verfügung vom 17.03.2020 außer Kraft. „Es muss alles dafür getan werden, die Verbreitung des Virus deutlich zu verlangsamen. Wir haben uns daher entschlossen, weitere Einschränkungen zum Schutze der Menschen – besonders zum Schutz der beschäftigten Menschen – auszusprechen“, so Landrat Clemens Körner.

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:

    1.     Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

    a.     alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen Shisha-Bars, Cafés, Eis-Cafés/-Dielen, alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, mobile Eisverkaufsstellen, Floristen, Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment, Internetcafes, auch Vinotheken und ähnliche Einrichtungen,
    b.     Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
    c.      Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
    d.     Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
    e.     der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen
    f.       Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
    g.     Kosmetik- und Nagelstudios, Tattostudios, Piercingstudios, Wellnes- und Spa-Angebote, Frisöre und Friseurbetriebe, Barber-Shops, nicht-medizinische Massagebetriebe und ähnlich Einrichtungen
    h.     Spielplätze.

    2.     Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

    Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel). Um Warteschlangen zu vermeiden sind Einlasskontrollen erforderlich, sowie ausreichende Abstände (mind. 1,50 m) zur Vermeidung von Schlangen- und Pulkbildung einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass für die Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren besteht. Die Kunden sind auf die Nutzung der bargeld- bzw. kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen. Im Kassenbereich sind an jeder Kasse Hinweise auszuhängen, die auf den erforderlichen Abstand zu Mitkunden oder den Verkäuferinnen und Verkäufern hinweisen. Soweit erforderlich sind Markierungen im Bereich der Kassenschlangen anzubringen, um den Mindestabstand zwischen den Kunden sicherzustellen. Bei großen Kundenansammlungen ist das Geschäft erforderlichenfalls vorübergehend zu schließen, um große Warteschlangen vor den Kassen zu vermeiden. Sollte sich daraufhin ein Pulk vor dem Eingang bilden, sind die Kunden darauf hinzuweisen, diesen aufzulösen. Im Bereich Obst und Gemüse sowie der Backwaren sind zusätzliche Hinweise zur Benutzung von Handschuhen und/oder Zangen auszuhängen. Einweghandschuhe und Zangen sind in ausreichender Zahl vorzuhalten. An den Kassen sind geeignete Spuckschutzeinrichtungen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kassiererinnen und Kassierer zu treffen. Die Maßnahmen sind dem jeweiligen Betrieb und der Betriebsgröße anzupassen. Sind diese Maßnahmen in dem Betrieb nicht umzusetzen, ist der Betrieb zu schließen.

     Sonstige nicht unter Ziffer 1 genannte Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

     3.     Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sowie in Ferienwohnungen und auf Camping- und Wohnmobilabstellplätzen sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
    Für die Campinggebiete der „Naherholung in den Rheinauen GmbH“ gelten folgende ergänzende Festlegungen

     a.     Die Nutzung der Parzellen / Nutzungseinheiten hat nur durch die Pächter zu erfolgen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen darf dabei 4 Personen je Parzelle / Nutzungseinheit nicht überschreiten
    b.     Bei der Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sind die entsprechenden Hygienehinweise zu beachten.
    c.      Den Anweisungen der Platzwarte ist uneingeschränkt zu folgen.
    d.     Die Spielplätze und sonstigen nicht notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen.

    4.     Die Durchführungen von Blutspendeterminen sind weiterhin erlaubt. Dabei sind die unter Beachtung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen zu treffen und ggf. Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei Blutspendeterminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.

     5.     Verboten sind

    a.     Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen,
    b.     Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

    6.     Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

    7.     Das Verbot gilt auch für ambulante Pflegeeinrichtungen, wie z. B. Tagesförderstätten. Zur Betreuung der Menschen, die bei ihren Kindern oder sonstigen Angehörigen leben und die wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung haben, ist eine „Notbetreuung“ sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bzw. Angehörigen kurzfristig nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Sofern die Besucherin/der Besucher der Tagesförderstätte in einer besonderen Wohnform lebt, ist die Schließung der Tagesförderstätte mit diesem Träger zu kommunizieren.

    Bei Nichteinhalten der Maßnahmen wird auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG hingewiesen.

    Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

    Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

  • 19.03.2020 - Aufhebung der Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 16. März 2020

    Die von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis am 16. März.2020 erlassene Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) wird mit morgiger Wirkung aufgehoben.

    Die Allgemeinverfügung vom 16.März 2020 wurde im Rahmen der dynamischen Situation durch eine neue Allgemeinverfügung vom 17. März 2020 „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-VoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz“, konkretisiert und erweitert. Die vorherige Verfügung wird daher aufgehoben.

    Allgemeinverfügung zur Aufhebung der infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) vom 16.03.2020

  • 18.03.2020 - Erweiterung der Beratungszeiten des Bürgertelefons

    Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Infizierungen mit dem Coronavirus steigen die Anfragen an das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes, das für den Rhein-Pfalz-Kreis und die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig ist.

    Die Beraterinnen und Berater des Bürgertelefons sind daher ab sofort durchgängig in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar und stehen den Bürgerinnen und Bürgern telefonisch zur Verfügung.

    Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass auch auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell wichtige Informationen zum Coronavirus zu finden sind. Ebenso auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.
  • 18.03.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis schließt seine Wertstoffhöfe

    Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Donnerstag, 19. März 2020, zu schließen. Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.

    Der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr betont, dass die Wertstoffhöfe in den letzten Tagen einen enormen Ansturm an Anlieferungen erleben mussten. „Es gilt auch auf den Wertstoffhöfen, Menschenansammlungen zu vermeiden und die vielen Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Volker Knörr.

    In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie zunächst noch möglich. Die Öffnungszeiten sind unter www.ebalu.de ersichtlich. Volker Knörr bittet die Kreisbürgerinnen und –bürger ausdrücklich, diese Handhabe auch nur in tatsächlichen Ausnahmefällen zu nutzen, wenn beispielsweise keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung gegeben ist.

    Die Sonderabfallannahme am Schadstoffmobil wird ebenso bis auf weiteres ausgesetzt. Davon betroffen ist am Samstag, 21. März 2020, die Gemeinde Limburgerhof und danach andere Gemeinden an den jeweiligen Samtagsterminen.

    Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest-, Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas und Grünschnitt, Sperrmüll) läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

  • 18.03.2020 - Zum Schutz vor Coronaviren: Ab sofort nur noch telefonische Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten – Pflegestützpunkte vor Ort derzeit geschlossen

    Mainz. Menschen, die Kontakt zu den Pflegestützpunkten aufnehmen, sind in der Regel aufgrund ihres Alters und/oder ihres Gesundheitszustandes besonders schützenswert. Deshalb haben sich die Träger der Pflegestützpunkte am Montagnachmittag dazu entschieden, alle Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz für den Kundenverkehr zu schließen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung von Coronainfektionen findet keine persönliche Beratung in den Pflege­stützpunkten mehr statt.

    Deshalb können momentan auch keine persönlichen Besuche im häuslich-familiären Bereich erfolgen.

    Die Maßnahme gilt in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zunächst bis Ende der Osterferien in Rheinland-Pfalz (19.04.2020).

    Personen, die Hilfe benötigen, bekommen diese aber weiterhin per Telefon oder E-mail. Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz:

    www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder

    https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/
  • 17.03.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

    Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende ab morgen geltende Maßnahmen:

    Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

    a.     alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,

    b.     Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,

    c.      Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,

    d.     Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,

    e.     der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen,

    f.       Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,

    g.     Spielplätze.

    Von dieser Regelung ausgenommen sind:

    Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

    Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

    Weiterhin wird der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels beschränkt und ist nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.

    Auch Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

    Außerdem sind verboten:

    a.     Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen,

    b.     Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

    Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

    Alle Maßnahmen sind bis zum 19. April 2020 befristet.

    Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

    Allgemeinverfügung zur weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen

  • 17.03.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung: Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus

    Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis ab morgen strengere Regeln für den Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Diese Regelungen gelten zum Schutz älterer, vorerkrankter und pflegebedürftiger Menschen.

    Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen Kontaktpersonen der Kategorien I und II (entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI)) oder Personen, die bereits nachweislich infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, folgende Einrichtungen nicht betreten:

    a.     Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (insbesondere auch Hospize) ,

    b.     vollstationäre Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),

    c.      Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,

    d.     betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,

    e.     betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,

    f.       betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 LWTG für Menschen mit Intensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen,

    g.     betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen,

    h.     Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG,

    i.       Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und

    j.       Einrichtungen nach § 5 Nr. 7 LWTG, die einem unter lit. d) bis i) beschriebenen Wohnangebote entsprechen.

    Die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html abrufbar.

    Infizierte Personen sind solche, bei denen die Infektion durch einen Test nachgewiesen wurde.

    Die jeweils geltenden Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Eine kurzzeitige Anwesenheit, z. B. im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Satz 1, selbst wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen Bevölkerung gekommen ist.

    Jede Patientin, jeder Patient, Bewohnerin, Bewohner oder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder einen Besucher, die nicht zum erwähnten Personenkreis zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen.

    Weiterhin können die Einrichtungen, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Sofern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen nicht gefährdet werden.

    Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

    Allgemeinverfügung für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen


  • 16.03.2020 - Coronavirus – Maßnahmen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

    Um weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zu schützen, werden verschiedene Maßnahmen innerhalb der Kreisverwaltung ab Dienstag, 17. März 2020, vorgenommen, um den Dienstbetrieb entsprechend anzupassen.

    Besonders im Bereich des Publikumsverkehrs werden Vorkehrungen getroffen, um die Anzahl der Personen im Kreisgebäude zu minimieren:

    • Beide Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Dudenhofen und Heßheim werden bis auf weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Hauptstelle im Kreishaus in Ludwigshafen eingesetzt.
    • Die Kreisverwaltung wird generell für den Publikumsverkehr geschlossen. Nur Bürgerinnen und Bürger mit einem vereinbarten Termin werden ins Kreishaus gelassen.
    • Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt und für Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Anliegen möchten bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gerichtet werden.
    • Im Bereich der Kfz-Zulassung und der Führerscheinstelle wird darum gebeten, die Möglichkeit der Online-Terminvergaben zu nutzen. Unter https://www.terminland.de/kv-rpk sind nähere Einzelheiten ersichtlich. Unterlagen können auch gerne im Briefkasten der Kreisverwaltung eingeworfen werden.
    • Auch für Angelegenheiten der Ausländerbehörde wird die Handhabe der Online-Terminvergabe schnellstmöglich eingerichtet.
    • Im Barkassenbereich soll mit EC-Karte bezahlt werden, um den direkten Kontakt mit dem Schalterpersonal zu vermeiden.

    Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Weiterhin können Fragen zum Thema Corona an die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 gestellt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr, erreichbar.

    Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

  • 16.03.2020 - Rhein-Pfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügungen: Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen

    Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis Allgemeinverfügungen erlassen.

    Demnach entfallen an allen Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. Weiterhin entfallen an allen Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis die regulären Betreuungangebote. Eine Betreuung der Kinder erfolgt nur noch durch eine Notversorgung.

    Auch Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen sind ab sofort untersagt. Für Veranstaltungen unter 75 Personen gilt zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung.

    Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächten Immunsystem geschützt werden. Landrat Clemens Körner erläutert, dass sich bei größeren Menschenansammlungen die Gefahr einer Übertragung erhöht. Auch eine eventuelle Rückverfolgung durch Erfassung der persönlichen Daten der Teilnehmenden ist hierbei nur schwer möglich.

    Die Allgemeinverfügungen sind auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus einsehbar.

    Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten
    Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen

  • 13.03.2020 - Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab Montag, 16. März 2020

    Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien, geschlossen sein werden. 

    Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.

    Von der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.

    Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.

    Hotline der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD): erreichbar werktags unter 0261 20546-13300

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) wird als zuständige Behörde die Kindertagesstätten zu kitaspezifischen Fragen informieren.

  • 13.03.2020 - Kreisbäder ab Montag (16.03.2020) bis auf weiteres komplett geschlossen

    Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind die Kreisbäder einschließlich der Saunen ab Montag, den 16.03.2020 bis auf weiteres komplett geschlossen.

  • 12.03.2020 - Erste bestätigte Fälle von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis

    Bestätigte erste Fälle einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis zweier Bürger aus Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis geliefert.

    Ein Mann aus Ludwigshafen hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem Risikogebiet mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

    Die Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.

    Bei einem weiteren Mann aus Schifferstadt/Rhein-Pfalz-Kreis erfolgte die Ansteckung ebenso bei einer Auslandsreise im Risikogebiet. Auch hier wurde der Mann sowie die enge Kontaktperson in häusliche Quarantäne gestellt. Das Gesundheitsamt ermittelt die weiteren Kontaktpersonen.

    Beide Männer befinden sich auf dem Weg der Besserung.

  • 03.03.2020 - Bürgertelefon eingerichtet

    Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus.

    Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

    Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

    Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten steht ein Online-Formular zur Verfügung.
    Formular Reiserückkehrer Corona Risikogebeite

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