Verwertbarer Bauschutt

Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden!

Recycling-Schotter muss physikalisch und chemisch stabil sein. Das heißt er muss mechanisch belastbar sein und darf keine wasserlöslichen Bestandteile enthalten, die mit dem Niederschlag ins Grundwasser gelangen könnten. Da Recycling-Schotter zum Wegebau und Oberflächenbefestigung teilweise offen eingebaut wird, darf er zudem keine Stoffe enthalten, die Natur und Landschaft verschmutzen bzw. schädigen können.

Um brauchbaren Recycling-Schotter zu gewinnen, der die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, sind Fremd- und Störstoffe unbedingt aus den Containern fernzuhalten. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und berechtigt, Störstoffe bzw. damit verunreinigte Bauschuttgemische abzuweisen. Abgewiesene, nicht verwertbare Bauabfälle sind wieder mitzunehmen und können entgeltlich bei privaten Entsorgungsunternehmen angeliefert werden.

Wertstoffe, die angenommen werden:

  • Backsteine, Ziegelsteine, Klinker, Dachziegel
  • Betonbauteile und -bruch
  • Pflasterseine, Gehwegplatten, Knochensteine
  • Natursteine, Kiesel, Marmorplatten
  • Fliesen, Sanitärkeramik (ohne Armaturen, ohne Kunststoffe)
  • Porzellan, Ton- und Steingutgefäße, Terrakotta

 ► Störstoffe, die nicht angenommen werden:

  • Bauschutt, der mit Störstoffen (z.B. Kunststoffe, Glas, Holz, Stroh, Papier) verunreinigt ist.
  • Sackware
    Unverbrauchte Reste von Zement, Gips, Mauerbinder u. Kleber (pulvrig und fest!).
  • Leichtbaustoffe
    z.B. Porenbeton (Ytong), Gipskartonplatten (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell)
  • Hartfaserplatten aller Art
    z.B. Eternit, Wellasbestzement, Fensterbänke, Blumenkästen
  • Gipsbaustoffe
    z.B. Gipsplatten, Stuckreste
  • Speichersteine
    z.B. Nachtspeicherkerne, Schamotte, verrußte Kaminsteine
  • Feinmaterial
    Sand, Erdaushub, Mutterboden
  • Straßenaufbruch, Asphalt
Auf den Wertstoffhöfen wird verwertbarer Bauschutt nur in Kleinmengen bis zu max. einer Kofferraumladung pro Woche angenommen. Größere Mengen sind bei privaten Entsorgern zu entsorgen.

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