Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden!
Recycling-Schotter muss physikalisch und chemisch stabil sein. Das heißt er muss mechanisch belastbar sein und darf keine wasserlöslichen Bestandteile enthalten, die mit dem Niederschlag ins Grundwasser gelangen könnten. Da Recycling-Schotter zum Wegebau und Oberflächenbefestigung teilweise offen eingebaut wird, darf er zudem keine Stoffe enthalten, die Natur und Landschaft verschmutzen bzw. schädigen können.
Um brauchbaren
Recycling-Schotter zu gewinnen, der die gesetzlichen Qualitätsanforderungen
erfüllt, sind Fremd- und Störstoffe unbedingt aus den Containern fernzuhalten.
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und berechtigt, Störstoffe bzw. damit
verunreinigte Bauschuttgemische abzuweisen. Abgewiesene, nicht verwertbare
Bauabfälle sind wieder mitzunehmen und können entgeltlich bei privaten
Entsorgungsunternehmen angeliefert werden.
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Wertstoffe, die angenommen werden:
- Backsteine, Ziegelsteine, Klinker, Dachziegel
- Betonbauteile und -bruch
- Pflasterseine, Gehwegplatten, Knochensteine
- Natursteine, Kiesel, Marmorplatten
- Fliesen, Sanitärkeramik (ohne Armaturen, ohne Kunststoffe)
- Porzellan, Ton- und Steingutgefäße, Terrakotta
► Störstoffe, die nicht angenommen werden:
- Bauschutt, der mit Störstoffen (z.B. Kunststoffe, Glas, Holz, Stroh, Papier) verunreinigt ist.
- Sackware
Unverbrauchte Reste von Zement, Gips, Mauerbinder u. Kleber (pulvrig und fest!). - Leichtbaustoffe
z.B. Porenbeton (Ytong), Gipskartonplatten (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell) - Hartfaserplatten
aller Art
z.B. Eternit, Wellasbestzement, Fensterbänke, Blumenkästen - Gipsbaustoffe
z.B. Gipsplatten, Stuckreste - Speichersteine
z.B. Nachtspeicherkerne, Schamotte, verrußte Kaminsteine - Feinmaterial
Sand, Erdaushub, Mutterboden - Straßenaufbruch, Asphalt