WIRTSCHAFTSPLAN 2021


Nummer 3/2021                                       vom 11.01.2021

Öffentliche Bekanntmachung

 
Wirtschaftsplan des Kreiswohnungsverbandes Rhein-Pfalz 2021

 

In entsprechender Anwendung der § 25 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 5 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728), in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 1 und § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373 ff.) sowie § 19 der Satzung des Kreiswohnungsverbandes vom 16.03.2016 hat die Verbandsversammlung am 08.12.2020 den folgenden Wirtschaftsplan für 2021 beschlossen:

I.

Erfolgsplan:

Gesamtbetrag der Erlöse:
8.223.200 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen:
7.894.900 EUR
Jahresüberschuss:   328.300 EUR
Vermögensplan:

Gesamtbetrag der Einnahmen:
7.855.700 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen:
7.855.700 EUR
Kreditermächtigungen:

Gesamtbetrag der Kredite 2021:
5.000.000 EUR
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung:
1.500.000 EUR


II.

Die Ausgaben für Grunderwerb, Neubau- und Sanierungsvorhaben  werden nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung für gegenseitig deckungsfähig und einschließlich der hierfür erforderlichen Kreditermächtigung bis zum Abschluss der jeweiligen Maßnahme übertragbar erklärt.

III.

Der Wirtschaftsplan mit Stellenübersicht und Finanzplan des Kreiswohnungsverbandes für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt in der Zeit vom 

15. bis einschließlich 30. Januar 2021

beim Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz, Industriestr. 109, 67063 Ludwigshafen, Raum 25 zur Einsichtnahme aus.

Der Wirtschaftsplan tritt zum 01.01.2021 in Kraft.


Ludwigshafen am Rhein, den 07.01.2021


gez.

Clemens Körner
(Vorstand und Landrat)


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