Öffentliche Bekanntmachung
Wirtschaftsplan des Kreiswohnungsverbandes Rhein-Pfalz 2021
In entsprechender Anwendung der § 25 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 5 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728), in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 1 und § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373 ff.) sowie § 19 der Satzung des Kreiswohnungsverbandes vom 16.03.2016 hat die Verbandsversammlung am 08.12.2020 den folgenden Wirtschaftsplan für 2021 beschlossen:
I.
Erfolgsplan: | |
Gesamtbetrag der Erlöse: | 8.223.200 EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen: | 7.894.900 EUR |
Jahresüberschuss: | 328.300 EUR |
Vermögensplan: | |
Gesamtbetrag der Einnahmen: | 7.855.700 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen: | 7.855.700 EUR |
Kreditermächtigungen: | |
Gesamtbetrag der Kredite 2021: | 5.000.000 EUR |
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung: | 1.500.000 EUR |
II.
Die Ausgaben für Grunderwerb, Neubau- und Sanierungsvorhaben werden nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung für gegenseitig deckungsfähig und einschließlich der hierfür erforderlichen Kreditermächtigung bis zum Abschluss der jeweiligen Maßnahme übertragbar erklärt.
III.
Der Wirtschaftsplan mit Stellenübersicht und Finanzplan des Kreiswohnungsverbandes für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt in der Zeit vom
15. bis einschließlich 30. Januar 2021
beim Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz, Industriestr. 109, 67063 Ludwigshafen, Raum 25 zur Einsichtnahme aus.
Der Wirtschaftsplan tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Ludwigshafen am Rhein, den 07.01.2021
gez.
Clemens Körner
(Vorstand und Landrat)