Kontrollgerätkarte

/ Fahrzeug und Verkehr / Besondere Erlaubnisse / Kontrollgerätekarten: Unternehmenskarte

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Leistungsbeschreibung

Unternehmenskarten werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006  fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten haben. Die Gültigkeit der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre.

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis



Als Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden

  • Fahrerkarten
  • Unternehmenskarten und
  • Werkstattkarten

beantragen.

Informationsblatt zum Ausdrucken

Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.

Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der  Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung
    • ersatzweise Handels- oder Vereinsregisterauszug, Verband- oder Kammerbestätigung, Bestätigung einer der berufsständische wirtschaftspolitischen Vereinigungen, Steuerbescheinigung über Einkünfte aus freiberuflicher/selbstständiger Arbeit, Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Angabe der USt-Identifikations-Nr. oder Reisegewerbekarte
  • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (ggf. Vertretungsvollmacht)
  • Bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion
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Zur Bestellabwicklung benötigen wir...

Für die Fahrerkarte:

  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • Biometrisches Lichtbild (1)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Für die Unternehmenskarte:

  • Personalausweis des Unternehmers
  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) im Original
  • ggf. Vollmacht des Unternehmers sowie Personalausweis des Bevollmächtigten

Für die Werkstattkarte:

  • Gewerbeanmeldung im Original
  • Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57 b StVO im Original
  • Arbeitsvertrag bzw. Erklärung des Arbeitgebers daß das Arbeitsverhältnis des Antragstellers noch besteht im Original
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft im Original

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 – 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, fällt eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro an. 

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 – 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden.

Fahrerkarte: 47,00 €

Unternehmerkarte: 47,00 €

Werkstattkarte: 47,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.

Rechtsgrundlage

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Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalverordnung

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Unternehmenskarte und zum digitalen Fahrtenschreiber finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

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