Historisches Kennzeichen

/ Historisches Kennzeichen (Oldtimer)

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Leistungsbeschreibung

Sofern Ihr Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, können Sie hierfür ein historisches Kennzeichen beantragen (§ 9 Abs. 1 FZV i.V.m. § 23 StVZO). Zur Beantragung eines historischen Kennzeichens benötigen Sie:



  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Gültige Versicherungsbestätigungsnummer (7-stelliger alphanummerischer Code), wenn das Fahrzeug außerbetriebgesetzt ist oder aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt

  • bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

  • Abmeldebescheinigung (wenn stillgelegt vor dem 01.10.2005)

  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Oldtimereigenschaft

  • Gültige Ausweispapiere im Original


Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.

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