Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Zum Ende der Bewerbungsfrist müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz nachweisen. Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
Hochschulzugang
- für Personen, die eine Meisterprüfung oder eine
vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben - für Personen mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung