Beurlaubung
Der Antrag auf Beurlaubung ist während der jeweiligen Rückmeldefrist zu stellen!
Eine Beurlaubung während des 1. Semesters ist nicht zulässig!
Dem Antrag auf Beurlaubung muss ein Nachweis über den Beurlaubungsgrund beigefügt werden. Gründe für die Beurlaubung sind:
- Krankheit
- Ableistung eines vorgeschriebenen Praktikums
- Schwangerschaft
- Eine Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Hochschulorganen
- Wehr- oder Ersatzdienst
- Vorbereitung auf die Vor- oder Abschlussprüfung
- Erziehung eines Kindes
- Auslandsstudium oder Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer Fort- und Weiterbildung
ACHTUNG: Auch für ein Urlaubssemester ist der Semesterbeitrag zu entrichten!
ANTRAG