Zulassungsvoraussetzungen
Zum Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Applied Physics wird zugelassen, wer einen Bachelor-Abschluss oder einen Diplomabschluss aus den Bereichen Naturwissenschaft, Ingenieurwissenschaft, der angewandten Mathematik oder der Informatik nachweist oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Abschluss in einem Studiengang besitzt, der nach Feststellung des Prüfungsausschusses eine hinreichende Basis für den Master-Studiengang Applied Physics darstellt. Der Abschluss muss mindestens mit der Gesamtnote 2,5 bewertet worden sein. Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das qualifizierende Studium noch nicht abgeschlossen ist, der Abschluss vor der geplanten Aufnahme des Master-Studiums aber sehr wahrscheinlich ist und dies durch entsprechende Nachweise belegt werden kann. Bewerber(innen), die den Abschluss mit einer Gesamtnote von 2,0 oder besser abgeschlossen haben, werden gemäß § 5 der Master-Prüfungsordnung ohne Auswahlverfahren zum Studium zugelassen.
Alle anderen Bewerber müssen sich einem Auswahlverfahren stellen. In diesem Auswahlverfahren werden die Bewerber(innen) in der Regel einer mündlichen Eignungsprüfung unterzogen, die von mindestens zwei Professoren des Fachbereichs Mathematik und Technik vorgenommen wird, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden.
Eignungsfeststellungsverfahren
Im Eignungsverfahren können bis zu 100 Punkte erreicht werden, die gemäß folgender Kriterien vergeben werden:
- Ein ca. halbstündiger Vortrag der Bewerberin/des Bewerbers aus dem Bereich der angewandten Physik wird mit einer Maximalpunktzahl von 50 bewertet. Das Thema des Vortrages ist frei wählbar, darf aber nicht mit dem Thema der Bachelor-/Abschlussarbeit des qualifizierenden Studiums identisch sein.
- In einem ca. 15minütigen Gespräch sollen Motivation und Fähigkeit der Bewerberin/ des Bewerbers zum forschungsorientierten Arbeiten erfragt und die sprachlichen Fähigkeiten eingeschätzt werden. Eine erste Veröffentlichung oder anderweitige Forschungsaktivitäten können hier positiv berücksichtigt werden. Es können bis zu 30 Punkte erreicht werden.
- Abhängig von der Gesamtnote des qualifizierenden Studiums werden bis zu 20 Punkte vergeben. Der Verteilung der Punkte ist durch die folgende Tabelle gegeben:
Note
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Punktzahl
20
15
10
5
0