FAQs
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, in der Regel die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, kann sich bewerben. Es ist kein Vorpraktikum erforderlich, da die Praxisphasen obligatorische Studienbestandteile sind. Auch wird für die Einschreibung noch kein Praxisvertrag eines Sportvereins oder Sportbundes benötigt, da diese Praxisverträge mit der Zulassung von den Landessportbünden gestellt werden.
Gibt es einen Aufnahmetest?
Nein. Es werden keine Aufnahmetests vorgenommen.
Benötige ich vorab einen Praxisvertrag mit einem Sportverein?
Nein. Zur Bewerbung ist kein abgeschlossener Praxisvertrag mit einem Verein notwendig. Die Praxisplätze werden von den Landessportbünden bereitgestellt. In Rahmen einer Praxisbörse mit der Hochschule, den Landessportbünden und den Studierenden werden die Praxisplätze zugeordnet.
Kann ich die Praxisphasen in meinem Sportverein absolvieren?
Im Prinzip "Ja". Allerdings gibt es hierauf keinen Anspruch. Wenn ein(e) Bewerber(in) in ihrem/seinem Sportverein die Praxisphasen ableisten möchte, so kann sich der Verein an den zuständigen Landessportbund wenden. Welcher Landessportbund zuständig ist, kann über die Hochschule nachgefragt werden. Der Landessportbund entscheidet im Einvernehmen mit dem Verein, ob der Praxisplatz geeignet ist.
Was ist ein Verbundstudiengang?
Seit Mitte der siebziger Jahre gibt es erste Ansätze, Berufspraxis und Studium konkret miteinander zu verbinden. In Rheinland-Pfalz gibt es Verbundstudiengänge als Berufsintegrierende Studienformen (BiS) seit mehr als 15 Jahren, die es den Studierenden erlauben, zu studieren und im Beruf zu verbleiben. Eine andere Form des Verbundstudiengangs ist die ausbildungsintegrierende Form; hierbei werden praktische Phasen in Sportbünden, Fachverbänden und Sportvereinen inklusive sportlicher Lizenzausbildung obligatorisch integriert. Während der vorlesungsfreien Zeiten und parallel zum Studium werden inhaltlich festgelegte Praxisphasen absolviert.
Wo bekomme ich Bewerbungsunterlagen, und wie kann ich mich bewerben?
Da derzeit nur 25 Praxisplätze einmal jährlich angeboten werden, ist der Studiengang zulassungsbeschränkt. Das Verbundstudium bedingt zudem ein gestuftes Zulassungsverfahren. Ihr erster Schritt ist, dass Sie die Bewerbungs- und Informationsunterlagen beim RheinAhrCampus (Stichwort "Bewerbung Sportmanagement", Südallee 2, 53424 Remagen) anfordern. In den Bewerbungsunterlagen finden Sie:
1. Die Unterlagen für die Zulassung zum Studium
2. Die Unterlagen für die Vergabe eines Praxisplatzes der Landessportbünde
Ihr nächster Schritt ist, diese Unterlagen direkt an die FH Koblenz zu senden. Bewerbungen an Hochschulen in Rheinland-Pfalz gehen nicht über die ZVS, sondern sind direkt an die Hochschule zu richten.
Fordern Sie bitte die Bewerbungsunterlagen beim RheinAhrCampus an.
Was ist eine Zulassungsbeschränkung?
Eine Zulassungsbeschränkung wird immer dann Anwendung finden, wenn mehr Bewerbungen für einen bestimmten Studiengang vorliegen als Studienplätze zur Verfügung stehen. Die Hochschule hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassungsbeschränkung beim Ministerium zu stellen. Stimmt das Ministerium dem Antrag zu, so ist die Anzahl der Studienplätze eines Studiengangs begrenzt. Im Studiengang Sportmanagement ist die Studienplatzzahl auf 25 Plätze beschränkt.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
1. Prüfung der eingegangenen Bewerbungen hinsichtlich der Erfüllung der Hochschulzugangsberechtigung nach § 53 FHG.
2. Prüfung der Unterlagen hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien der Kooperationspartner (siehe Zulassungsantrag für die Praxisphasen).
3. Erfüllt der Bewerber oder die Bewerberin die beiden Zulassungsvoraussetzungen, so nimmt er oder sie am Zulassungsverfahren teil.
4. Es werden zwei Ranglisten gebildet. Eine Rangliste nach Notendurchschnitten der Bewerber/-innen und eine zweite Rangliste nach der Anzahl der Wartesemester. 60% der 25 Plätze = 15 Studienplätze werden über die Note vergeben und 40% = 10 Studienplätze über die Wartesemester.
Ist ein Quereinstieg zu einem höheren Semester möglich?
Im Prinzip nicht. Auch für die höheren Semester im Studiengang ‚Sportmanagement‘ besteht eine Zulassungsbeschränkung. Nur, wenn ein Studierender aus dem Studiengang ausscheidet, kann in einem Nachrückverfahren dieser Studienplatz neu vergeben werden.
Werden bereits erworbene Scheine aus einem anderen BWL-Studium anerkannt?
Bereits erbrachte Leistungen können nur anerkannt werden, wenn die erfolgreich absolvierten Veranstaltungen inhaltlich mit den Veranstaltungen im Rahmen des Studiengangs Sportmanagement übereinstimmen. Die Nachweispflicht obliegt den Studierenden. Die Einzelfallprüfung erfolgt durch die Studiengangleitung.