Fragen & Antworten
Allgemein
- Härtefallregularien
- Hinweise Anerkennung von Leistungen aus Hochschulstudium
- Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Fachhochschulstudium
- Bekanntmachung Dekanat/ Prüfungsausschuss/: Anerkennung von Leistungen für die grundständigen Studiengänge "Bachelor of Arts BWL" und "Master of Arts"
- Informationen zur Klausureinsicht grundständiger Studiengänge
- Wann gelten die "üblichen" Leistungen als erbracht? --> In den Bachelorstudiengängen, wenn mindestens 90 ECTS-Punkte nach dem 4. Semester erbracht sind.
Beachten Sie jedoch, dass jedes Semester zu prüfen ist, ob nicht eine Anpassung dieser Regelung erforderlich ist. - Ich habe die üblichen Leistungen wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes nicht erbringen können. Bekomme ich eine positive Bescheinigung? --> Nein. Das Prüfungsamt beurteilt ausschließlich die vorliegenden Leistungen. Alle anderen Aspekte fallen in die Zuständigkeit des BaFöG-Amtes.
- Ich habe mein Diplom/meinen Bachelor/meinen Master absolviert und möchte wissen, ob ich unter den 30 % Besten des Jahrganges bin. Wer erteilt mir Auskunft ?--> Das Bundesverwaltungsamt erhält einmal jährlich (zum 15.4) vom Prüfungsamt diese Meldung. Gemäß § 12 (5) der Verordnung zum BaföG-Teilerlass wird die endgültige Entscheidung vom Bundesverwaltungsamt getroffen. Hierüber erhalten Sie automatisch Auskunft/Nachricht nur von dort.
- Hinweis zur Diplomarbeit/ Master-Thesis/ Bachelor-Thesis:
1. Abgabe von drei gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt (Erstgutachter, Zweitgutachter, Archiv-Prüfungsamt bzw. Präsenzbestand der Bibliothek) erforderlich.
2. Eine eigenhändig unterzeichnete eidestattliche Erklärung zur eigenständigen Erstellung der Arbeit muss in sämtlichen Exemplaren enthalten sein.
- Anträge Sprachzertifikat: Bitte ab sofort ausschließlich bei Herrn Faulstich beantragen. Die Anträge werden mit den aktuellen Daten an uns weitergeleitet und die Zertifikate ausgestellt.
- Wechsel Diplom in den Bachelor: Für Studierende die von Diplomstudiengängen in Bachelorstudiengänge wechseln, werden von Amts wegen Leistungen anerkannt!
- Leistungsübersichten für Bewerbungszwecke: müssen per Mail im Prüfungsamt beantragt werden. Bei Ausstellung werden Sie per Mail benachritigt
Diplom GUS/LEB/SPORT
- Freiversuchsregelung GUS/ LEB/ SPORT
- Prüfungswiederholung
- Diplomarbeit/ Kolloquium GUS / LEB/ SPORT
- Mündliche Prüfungen
- Notengebung
- Praxissemester
- Hinweise des Prüfungsamtes zur Prüfungsunfähigkeit/ Reiseunfähigkeit
- Nachweis der Prüfunsunfähigkeit
Bachelor:
Bildungs- und Sozialmamnagement
- Leistungsübersicht/ Notenberechnung KITA
- Muster Diploma Supplement (englische Version)
- Muster Diploma Supplement (deutsche Version)
- Informationen zu Prüfungsangelegenheiten 1. Fachsemester
- Bachelor-Thesis KITA
- Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
MBA
- Infobrief Lehrende MBA Verfahren Kolloqium über die Master-Thesis
- Master-Thesis/ Kolloquium MBA
- Muster-Master-Urkunde (MBA)
- Muster-Zeugnis (MBA)
- Infos zu Anerkennung von Leistungen
- Ansprechpartner zur Anerkennung der Module
- Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
Wirtschaftsingenieurwesen