Fragen & Antworten
Allgemein
- Härtefallregularien
- Hinweise Anerkennung von Leistungen aus Hochschulstudium
- Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Fachhochschulstudium
- Bekanntmachung Dekanat/ Prüfungsausschuss/: Anerkennung von Leistungen für die grundständigen Studiengänge "Bachelor of Arts BWL" und "Master of Arts"
- Wann gelten die "üblichen" Leistungen als erbracht? --> In den Bachelorstudiengängen, wenn mindestens 90 ECTS-Punkte nach dem 4. Semester erbracht sind.
Beachten Sie jedoch, dass jedes Semester zu prüfen ist, ob nicht eine Anpassung dieser Regelung erforderlich ist. - Ich habe die üblichen Leistungen wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes nicht erbringen können. Bekomme ich eine positive Bescheinigung? --> Nein. Das Prüfungsamt beurteilt ausschließlich die vorliegenden Leistungen. Alle anderen Aspekte fallen in die Zuständigkeit des BaFöG-Amtes.
- Ich habe mein Diplom/meinen Bachelor/meinen Master absolviert und möchte wissen, ob ich unter den 30 % Besten des Jahrganges bin. Wer erteilt mir Auskunft ?--> Das Bundesverwaltungsamt erhält einmal jährlich (zum 15.4) vom Prüfungsamt diese Meldung. Gemäß § 12 (5) der Verordnung zum BaföG-Teilerlass wird die endgültige Entscheidung vom Bundesverwaltungsamt getroffen. Hierüber erhalten Sie automatisch Auskunft/Nachricht nur von dort.
- Hinweis zur Diplomarbeit/ Master-Thesis/ Bachelor-Thesis:
1. Abgabe von drei gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt (Erstgutachter, Zweitgutachter, Archiv-Prüfungsamt bzw. Präsenzbestand der Bibliothek) erforderlich.
2. Eine eigenhändig unterzeichnete eidestattliche Erklärung zur eigenständigen Erstellung der Arbeit muss in sämtlichen Exemplaren enthalten sein.
- Anträge Sprachzertifikat: Bitte ab sofort ausschließlich bei Herrn Faulstich beantragen. Die Anträge werden mit den aktuellen Daten an uns weitergeleitet und die Zertifikate ausgestellt.
- Wechsel Diplom in den Bachelor: Für Studierende die von Diplomstudiengängen in Bachelorstudiengänge wechseln, werden von Amts wegen Leistungen anerkannt!
Diese werden ab Mitte September 2008 ins System eingegeben, Leistungsübersichten können dann im Prüfungsamt abgeholt werden!
Diplom GUS/LEB/SPORT
- Freiversuchsregelung GUS/ LEB/ SPORT
- Prüfungswiederholung
- Diplomarbeit/ Kolloquium GUS / LEB/ SPORT
- Mündliche Prüfungen
- Notengebung
- Praxissemester
- Hinweise des Prüfungsamtes zur Prüfungsunfähigkeit/ Reiseunfähigkeit
- Nachweis der Prüfunsunfähigkeit
Bachelor:
Bildungs- und Sozialmamnagement
- Leistungsübersicht/ Notenberechnung KITA
- Muster Diploma Supplement (englische Version)
- Muster Diploma Supplement (deutsche Version)
- Informationen zu Prüfungsangelegenheiten 1. Fachsemester
- Bachelor-Thesis KITA
- Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
MBA
- Infobrief Lehrende MBA Verfahren Kolloqium über die Master-Thesis
- Master-Thesis/ Kolloquium MBA
- Muster-Master-Urkunde (MBA)
- Muster-Zeugnis (MBA)
- Infos zu Anerkennung von Leistungen
- Ansprechpartner zur Anerkennung der Module
- Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
Wirtschaftsingenieurwesen