Zulassungsvoraussetzung
Das Studium steht Absolventen eines ingenieurwissenschaftlichen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums offen, die eine mindestens sechsmonatige berufliche Praxis nach Abschluss des Studiums nachweisen können. Auch Absolventen von naturwissenschaftlichen Studiengängen, die eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können, die einer Ingenieurtätigkeit vergleichbar ist, können zugelassen werden.
Sonderregelung:
Zum Studium können nach vorausgegangener Beratung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 HochSchG
auch Personen zugelassen werden, die
1. über die Hochschulreife oder Fachhochschulreife verfügen,
2. mit einer ingenieurähnlichen Qualifikation berufliche Tätigkeiten ausüben oder ausgeübt haben, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studium aufweisen und insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben, die für den Studiengang förderlich sind,
3. diese berufliche Tätigkeit mindestens fünf Jahre ausgeübt haben und dabei überdurchschnittlich beurteilt worden sind, sowie
4. eine individuelle Eignungsprüfung mit Erfolg absolviert haben.
(Regelungen zum Probestudium sind zur Zeit (Oktober 2005) vorläufig; die Genehmigung durch das Ministerium steht noch aus!)
Für wen bietet sich ein Wirtschaftsingenieur-Studium besonders an?
Die Vielfalt der Beschäftigungsmöglichkeiten in den Marketing, Logistikmanagement sowie Produktions- und Umweltmanagement ist ausserordentlich hoch.
Wenn Sie Führungsaufgaben in Projekten, Abteilungen oder auf Ebene des Gesamtunternehmens übernehmen wollen, liegen Sie mit einer Entscheidung für das Wirtschaftsingenieur-Fernstudium genau richtig.
Beruflichen Umsteigern bzw. Quereinsteigern bieten die verschiedenen Aufbaumodule eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich in einem neuen beruflichen Handlungsfeld zu qualifizieren und damit die eigene Bandbreite beruflicher Möglichkeiten deutlich zu erweitern.