Bei der Anmeldung zur Diplomarbeit ist stets das obligatorische Beiblatt auszufüllen. BaFög-Empfänger füllen zusätzlich den Antrag auf leistungsabhängigen Teilerlass [Hinweis zur Kodierung: Land: 07 (Hochschule in Rheinland-Pfalz), Amt: 450 (BaFöG Remagen), Förderungsnummer: 12 Ziffern ohne Punkt aus Ihrem BaFöG-Bescheid] aus und fügen eine Kopie eines BaFöG-Bescheids bei. Im Regelfall leitet der Betreuer der Diplomarbeit diese Unterlagen bei der offiziellen Anmeldung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter.
Die Diplomarbeit muss spätestens nach Ablauf von 6 Wochen und 2 Monaten nach Ablegung der letzten Prüfungs- oder Studienleistung beginnen.
Anmeldung des Praxisprojektes in den Bachelorstudiengängen
Die Anmeldung erfolgt über einen Laufzettel, der hier heruntergeladen werden kann. Diesen geben Sie im Prüfungsamt ab, das dann alles weitere veranlasst.
Anmeldung von Bachelorarbeiten
Die Anmeldung erfolgt über einen Laufzettel, der hier heruntergeladen werden kann. Diesen geben Sie im Prüfungsamt ab, das dann alles weitere veranlasst.
Abgabe von Prüfungsarbeiten
Die Prüfungsarbeit (Bachelor, Master, Diplom) ist in 3-facher gebundener Ausfertigung (keine Spiralbindung!) im Prüfungsamt bei Frau Ott oder Herrn Meißner einzureichen und ein PDF-File per Email an pamt zu senden.
Die Eigenständigkeitserklärung ist zwingender Bestandteil der Prüfungsarbeit. Bitte achten Sie zudem darauf, dass das Deckblatt Ihrer Prüfungsarbeit alle Informationen der unten stehenden Vorlage für ein Titelblatt enthält.
Für die Abgabe der Prüfungsarbeit ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Prüfungsamt, telefonisch oder per Email an pamt, erforderlich.
BaFöG
- Bescheinigungen nach § 48 BaFöG werden in den Bachelorstudiengängen positiv entschieden, wenn mindestens 90 ECTS-Punkte am Ende des 4. Semesters erreicht sind. Beachten Sie aber: nur abgeschlossene Module werden angerechnet.
- Das Verfahren, nach dem über einen Teilerlass entschieden wird, finden Sie in der BaFöG-TeilerlassV. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 12 (5) die endgültige Entscheidung vom Bundesverwaltungsamt getroffen wird.
Krankmeldung bei Prüfungen:
Bei verbindlicher Prüfungsanmeldung wird als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ausschließlich ein amtsärztliches Attest anerkannt. Verbindlich ist eine Prüfungsanmeldung nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Wiederholungsprüfungen, die Sie aufgrund der Prüfungsordnungen zwingend antreten müssen, gelten als verbindlich angemeldet. Bestätigt der Amtsarzt das Vorliegen einer chronischen Erkrankung, so wird diese Bescheinigung bis zum Semesterende mit der Maßgabe anerkannt, dass Ihr behandelnder Arzt für jeden versäumten Prüfungstermin ein Attest mit derselben Diagnose, die der Amtsarzt seiner Bescheinigung zugrunde gelegt hat, ausstellt. In allen anderen Fällen ist für jeden versäumten Prüfungstermin ein amtsärztliches Attest vorzulegen.
Im Falle, dass Studierende wegen der Versorgung eines erkrankten Kleinkindes einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, wird ein Attest des behandelnden Kinderarztes akzeptiert. Zudem ist ein Nachweis erforderlich, dass kein anderes Haushalts- oder Familienmitglied die Versorgung des erkrankten Kleinkindes am Prüfungstermin gewährleisten konnte.
Bitte beachten Sie das unten stehende Merkblatt des Gesundheitsamtes Ahrweiler.
Sind Sie transportunfähig oder erkranken Sie an einem weit entfernten Ort, nehmen Sie bitte unverzüglich telefonischen Kontakt mit dem Gesundheitsamt Ahrweiler auf und sprechen gegebenfalls eine Untersuchung in einem anderen Gesundheitsamt ab.
Informationsmaterial:
- INFO zum Thema FREIVERSUCH (Stand: 03.07.2006)
- Leitfaden für das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
nach § 65 Abs. 3 Landeshochschulgesetz - Titelblatt einer Diplomarbeit (Vorlage)
- Titelblatt einer Diplomarbeit (TeX-File) (benötigt die Dateien bsp.jpg und fh-remagen.jpg)
- bsp.jpg
- fh-remagen.jpg
- Eigenständigkeitserklärung
- obligatorisches Beiblatt zur Diplomarbeitsanmeldung (BaFöG)
- Antrag auf leistungsabhängigen BaFöG-Teilerlass
- Verordnung des Bundesverwaltungsamtes zum BaFöG-Teilerlass
- Merkblatt des Gesundheitsamtes Ahrweiler