Kosten und Leistungen
Was bekommen Sie für attraktive Studiengebühren ?
Eine attraktive Qualifikation !
Die Studiengebühr beträgt
im 1. und 2. Semester 2.100 Euro pro Semester
im 3. und 4. Semester 1.900 Euro pro Semester
im 5. Semester 1.600 Euro.
Ab dem 6. Semester (bis einschließlich letztmals des Semesters, in dem die Masterthesis angemeldet wird) beträgt die Studiengebühr 500 Euro pro Semester.
Sollten Sie Ihre Masterthesis im 5. Semester anmelden, jedoch nicht abschließen, wird für das 6. Sem. nur der stud. Beitrag erhoben.
Zusätzlich fällt ein studentischer Beitrag von zur Zeit ca. 85 Euro pro Semester an.
Achtung: Firmenkundenrabatt möglich!
Bei 5 Anmeldungen werden 20%, bei 10 Anmeldungen 25% Firmenkundenrabatt gewährt. (Der Rabatt wird nur bei geschlossener Anmeldung von mind. 5 Personen über ein Unternehmen für jeweils ein Semester gewährt. Er bezieht sich nur auf die Studiengebühren und nicht auf den studentischen Beitrag. Der Rabattanspruch wird in jedem Semester erneut geprüft. Er entfällt insbesondere bei Absinken der Gruppengröße unter die Mindestteilnehmerzahl.)
In den Studiengebühren sind enthalten:
* individuelle Studienfachbetreuung
* Studienbriefe und alle andere Lehrmaterialien
* Teilnahme an allen Präsenzveranstaltungen
* alle studienbegleitende Prüfungen
* Korrektur von Einsendeaufgaben, sofern eingesetzt
* Nutzung des Online-Angebots
Die Gebühren werden vor Beginn des jeweiligen Semesters fällig. Mit dieser semesterweisen Zahlungsweise können Sie Ihre finanziellen Aufwendungen in einem überschaubaren Rahmen halten.
"LEBENSLANGES LERNEN" - nach diesem Motto wird ein weiterbildendes Studium neben der Berufstätigkeit durch die Anrechnung von Studienkonten-Restguthaben auf die Studiengebühr nach § 70 Abs. 4 und 8 HochSchG RLP gefördert.
Demnach erhalten Studierende ein Studienkonto, wenn sie während des gesamten Semesters mit alleiniger oder, soweit mehrere Wohnungen bestehen, mit der Hauptwohnung in Rheinland-Pfalz gemeldet sind. Das Studienkonto umfasst ein Studienguthaben von grundsätzlich 200 Semesterwochenstunden. Studienguthaben, die nicht für den Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses verbraucht worden sind (Restguthaben), können für postgraduale Studien, weiterbildende Studiengänge oder sonstige Weiterbildungsangebote verwendet werden. Ein Restguthaben von einer Semesterwochenstunde oder einem Leistungspunkt entspricht einer Gebühr oder einem privatrechtlichen Entgelt von 50 Euro. Die Hochschule, die das Studienkonto führt, rechnet die Semesterwochenstunden oder Leistungspunkte des Restguthabens in einen entsprechenden Euro-Betrag um. Die Teilnahme an gebühren- und entgeltpflichtigen Studienangeboten ist in Höhe des entsprechenden Euro-Betrages für die Studierenden gebührenfrei.
Für Einzelheiten wird auf die Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten und die Entwicklung von Studienbeträgen vom 15. Juni 2007 verwiesen.
Die Kosten für das Studium sind steuerlich absetzbar!
Nach bestandener Prüfung wird der “Master of Business Administration” verliehen. Auf die besondere Qualifikation, die sich aus dem erfolgreichen Abschluss eines Studienschwerpunktes (berufspraktische Spezialisierung) ergibt, wird verwiesen.
Eine Gebührenreduktion aufgrund anerkannter Leistungen ist ausgeschlossen.