Praktikantenamt des Fachbereichs Mathematik und Technik
Die Praxissemesterordnung sieht vor, dass das Praxissemester von einem Professor betreut wird!
Der betreuende Professor und der Leiter des Praktikantenamtes zeichnen Ihren Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen, bei dem das Praxissemester durchgeführt wird, gegen. Eine Kopie des Vertrages einschließlich der Projektbeschreibung ist vor Beginn des Praxissemesters beim Praktikantenamt abzugeben. Diese Regularien sind erforderlich, da das Praxissemester Teil einer Prüfungsleistung ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei Nichteinhaltung keine Benotung erfolgen kann!
Allgemeine Informationen zum Praxissemester als Download:
Leitfaden für Studierende aller Studiengänge
Agreement on Employment (englisch)
Wichtige Informationen für die einzelnen Diplom-Studiengänge:
Lasertechnik, Medizintechnik und Sportmedizinische Technik
Biomathematik und Wirtschaftsmathematik
Neu: Musterverträge für die Bachelor-Studiengänge:
Optik und Lasertechnik,
Medizintechnik und Sportmedizinische Technik,
Mess- und Sensortechnik
Biomathematik und Wirtschaftsmathematik
Die vorliegenden Vertragsentwürfe stellen keinen Ersatz für eine Rechtsberatung dar. Aus der Bereitstellung der Entwürfe durch die Hochschule kann keine Haftung gegenüber möglichen Vertragsparteien abgeleitet werden. Die Hochschule empfiehlt ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.