Unsere Aufgaben
Aufgabe der Frauenbeauftragten laut Hochschulgesetz ist es, die Hochschulen bei der Erfüllung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages für Frauen in wissenschaftlichen Bereichen zu unterstützen. Sie erfüllt diese Aufgabe, indem sie die Organe der Hochschule und deren Ausschüsse bei der Erfüllung der Grundrechte von Frauen und Männern auf Gleichberechtigung und bei der Beseitigung bestehender Benachteiligung von Frauen unterstützt. Sie wirken an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen, mit. Ziel der Frauenbeauftragten ist es, Ideen zu entwickeln, wie die Situation der Frauen an der Fachhochschule verbessert werden kann. Dabei arbeitet sie nicht nur mit den Studentinnen und Wissenschaftlerinnen eng zusammen, sondern natürlich auch mit den Mitarbeiterinnen in den Bereichen der Verwaltung und Technik.
Möglichkeiten der Frauenbeauftragten, die gesteckten Ziele zu erreichen sind:
- Mitwirkung an Stellenausschreibungen und Berufungsvorschläge, sowie Teilnahme in Auswahl- und Berufungskommissionen
- Information, Beratung und Unterstützung der Organe, Gremien und Einrichtungen der Fachhochschule,
- Überprüfung von Umsetzung und Auswirkung der Maßnahmen zur Frauenförderung und Umsetzung der estehenden Frauenfördergesetze und -pläne sowie die Entwicklung innovativer Ideen zur Frauenförderung.
Die Frauenbeauftragten am RheinAhrCampus sind Ansprechpartnerinnen für alle Frauen am RheinAhrCampus, wenn diese:
- Informationen, Beratung und Hilfe benötigen,
- Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen, über Benachteiligung berichten,
- Vorschläge haben, wie die Situation für Frauen an der Hochschule verbessert werden kann, an Frauenpolitik interessiert sind und sich engagieren wollen oder
- Beratung in allen frauenspezifischen Fragen (z.B. Mutterschutz, Wiedereinstieg, strukturelle Diskriminierung und sexuelle Belästigung) benötigen.