Zulassungsvoraussetzungen
Das Masterstudienprogramm steht grundsätzlich jedem erfolgreichen Absolventen einer Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder eines akkreditierten Studienganges nach Abschluss des Studiums offen, das zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss geführt hat und mit einer Note von mindestens 2,5 (Stand September 2006) abgeschlossen wurde.
Zusätzlich wird ein Bewerbungsschreiben erwartet, in dem der Bewerber seine Motivation für das Studium und den Studienort darlegt.