Zulassung für beruflich qualifizierte Personen (ohne Abitur/Fachhochschulreife)
Die Immatrikulation setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (der Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule muss mindesten 2,5 betragen) und danach die Ausübung einer mindestens zweijährigen beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit voraus.
Eine berufliche Weiterqualifikation durch Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung ersetzt den Berufsausbildungsabschluss.
Vor der Einschreibung führt der Fachbereich eine umfassende mündliche Beratung durch. Die Beratung bezieht sich auf die Anforderungen des Studiums des gewählten Studienganges und der Eignungsfeststellung sowie die Vorbildung, die Beweggründe für die Wahl des Studienganges und die beruflichen Zielvorstellungen. Der Fachbereich stellt über die Beratung eine Bescheinigung aus, die bei der Einschreibung vorzulegen ist.
Hochschulzugang für Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben
Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung