Prüfungsrücktritt
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin vorzulegen.
Vorgehen im Krankheitsfall (nach Ablauf der Abmeldefristen):
1. Melden Sie sich umgehend persönlich, telefonisch oder per E-Mail im Prüfungsamt
2. Das Prüfungsamt entscheidet nach individueller Lage, welche Form des Attestes (qualifiziert oder amtsärztlich) für einen unbeschadeten Prüfungsrücktritt nachzuweisen ist
3. Die o.g. Fristen verlängern sich nicht durch zeitlichen Verzug in der E-Mail-Bearbeitung oder telefonisch eingeschränkte Erreichbarkeit
Weitere Informationen zum qualifizierten Attest
Weitere Informationen zum amtsärztlichen Attest*
*Kontakt: Gesundheitsamt Ahrweiler, Telefon: 0 26 41/97 56 52 oder 97 56 66
Ein amtsärztliches Attest über eine Prüfungsunfähigkeit wird jederzeit als Nachweis anerkannt (innerhalb der o.g. Fristen). Nehmen Sie dazu - auch bei größeren Entfernung oder Reiseunfähigkeit - zunächst telefonischen Kontakt zum Gesundheitsamt in Ahrweiler auf und klären das weitere Procedere.