Master-Thesis/Zeugnis
Hinweis zur Master-Thesis:
1. Es ist die Abgabe von drei gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt (Erstgutachter, Zweitgutachter, Archiv-Prüfungsamt bzw. Präsenzbestand der Bibliothek) erforderlich.
2. Es muss eine eigenhändig unterzeichnete eidestattliche Erklärung als Nachweis der selbstständigen Erstellung der Arbeit in sämtlichen Exemplaren fest enthalten sein.
3. Vereinbaren Sie zur Abgabe Ihrer Master-Thesis einen Termin mit dem Prüfungsamt.
Master-Thesis:
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Zeugnis:
Nach erfolgreicher Ablegung, Verbuchung und Umbuchung aller Leistungen (120 ECTS) können Sie mit folgender Erklärung Ihre Abschlussdokumente beantragen.