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Von Sr. Dr. Lea Ackermann, SOLWODI Deutschland e.V.
Der freie Personenverkehr in Europa gerät immer mehr unter Druck und schuld daran ist die andauernde Flüchtlingskrise: Diesen Eindruck vermitteln zurzeit Teile der Politik. Doch gibt es diesen Kausalitätszusammenhang wirklich?
Die EU-Innenminister haben sich lediglich dafür ausgesprochen, die Grenzkontrollen auf maximal zwei Jahre auszudehnen. Das heißt, der freie Personenverkehr wird temporär eingeschränkt, die EU und ihre Mitglieder wollen Schengen jedoch nicht grundsätzlich hinterfragen. Faktisch wäre es auch nicht möglich, sämtliche Grenzübertritte im EU-Binnenraum zu kontrollieren. Die Kosten wären zu hoch, das nötige Personal fehlt, die EU-Wirtschaft und nationalen Volkswirtschaften würden in Mitleidenschaft gezogen, da sie vom freien Personen-und Warenverkehr profitieren.
Es gibt Grundsätze, die sind nicht verhandelbar. Dazu zählen die Grundfreiheiten und Ziele der EU. Sie auszuspielen gegen Flüchtlinge, die nach Europa kommen, ist nicht legitim. Wer ein Recht auf Asyl hat, darf nicht an der Grenze abgewiesen werden. Ich plädiere in diesem Zusammenhang auf ein rechtlich fundiertes Asylrecht für Flüchtlingsfrauen, die aus frauenspezifischen Gründen ihre Heimat verlassen. Diese Frauen haben kaum eine Möglichkeit, ihre Fluchtgründe vor Gericht zu beweisen. Wer aus patriarchalischen Gesellschaften flüchtet, kommt aus keinem sicheren Herkunftsland und muss Asyl erhalten.
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