Diese Seite optimiert anzeigen für Palm, Pocket-PC oder SmartPhone. |
Spendenkonto:
Landesbank Saar - Saarbrücken
BLZ 590 500 00
Konto-Nr.: 2000 9999
IBAN: DE84 5905 0000 0020 0099 99
BIC: SALADE55
Weitere Spendenkonten hier
Spenden zu einem bestimmten Anlass
aktuelle Pressemeldung:
SOLWODI begrüßt die Verschärfung des Sexualstrafrechts
Forderungspapier zum Katholikentag
Internationale Pressemitteilung von CAP
30 Jahre SOLWODI
Benefizveranstaltung in Cochem
Benefizveranstaltung in Neuwied
Benefizveranstaltung in Boppard
Parlamentarischer Abend für SOLWODI
_______________________
Umfrage von Publik Forum zur Prostitution
SOLWODI-Kampagne: "Mach den Schluss-STRICH" geht weiter!
Politische Stellungnahmen / Forderungen
Kontakt / SOLWODI-Beratungsstellen
Veranstaltungsberichte mehr ...
Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.
Am 3. Februar 2016 hat das französische Parlament beim Thema Prostitution mit absoluter Mehrheit für ein abolitionistisches Gesetz gestimmt. Das Gesetz unseres Nachbarn verbietet den Sexkauf, kämpft gegen Menschenhandel und Zuhälterei, entkriminalisiert Frauen in der Prostitution und zieht Sexkäufer in die Verantwortung.
Es ist vielleicht ein Zufall, aber fast zeitgleich hat sich in Deutschland die große Koalition zu einer Reform des ProstG geeinigt. Im Gegensatz zu Frankreich ist sie ein zahnloser Tiger geworden:
• So soll in Bordellen u.a. eine Kondompflicht eingeführt werden, die in der Praxis nicht überprüfbar ist.
• Vorgesehen ist ferner eine Anmeldepflicht. Allerdings muss die Frau sich nicht in jeder Stadt anmelden, in der sie in der Prostitution tätig ist, sondern nur in der ersten. Damit ist die Regelung nahezu nutzlos.
• Gesundheitsuntersuchungen sind zwei Mal im Jahr für unter 21-Jährige vorgesehen, alle zwei Jahre für Ältere. Wer in der Zwangsprostitution, in Hinterhofbordellen, gefangen ist, hat nichts von dieser Regelung.
• In Frankreich wird Prostitution als Akt der Gewalt gesehen und ist unvereinbar mit der Gleichstellung zwischen Frau und Mann. Auch in Deutschland gibt es den Gleichheitsgrundsatz, er ist sogar ein Grundrecht. Dennoch wird Prostitution hierzulande von der Politik als Beruf wie jeder andere eingestuft.
< Vorheriger | Zur Übersicht | Nächster > |