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Prostitution

Am 3. Februar 2016 hat das französische Parlament beim Thema Prostitution mit absoluter Mehrheit für ein abolitionistisches Gesetz gestimmt. Das Gesetz unseres Nachbarn verbietet den Sexkauf, kämpft gegen Menschenhandel und Zuhälterei, entkriminalisiert Frauen in der Prostitution und zieht Sexkäufer in die Verantwortung.
Es ist vielleicht ein Zufall, aber fast zeitgleich hat sich in Deutschland die große Koalition zu einer Reform des ProstG geeinigt. Im Gegensatz zu Frankreich ist sie ein zahnloser Tiger geworden:
•  So soll in Bordellen u.a. eine Kondompflicht eingeführt werden, die in der Praxis nicht überprüfbar ist.
•  Vorgesehen ist ferner eine Anmeldepflicht. Allerdings muss die Frau sich nicht in jeder Stadt anmelden, in der sie in der Prostitution tätig ist, sondern nur in der ersten. Damit ist die Regelung nahezu nutzlos.
•  Gesundheitsuntersuchungen sind zwei Mal im Jahr für unter 21-Jährige vorgesehen, alle zwei Jahre für Ältere. Wer in der Zwangsprostitution, in Hinterhofbordellen, gefangen ist, hat nichts von dieser Regelung.
•  In Frankreich wird Prostitution als Akt der Gewalt gesehen und ist unvereinbar mit der Gleichstellung zwischen Frau und Mann. Auch in Deutschland gibt es den Gleichheitsgrundsatz, er ist sogar ein Grundrecht. Dennoch wird Prostitution hierzulande von der Politik als Beruf wie jeder andere eingestuft.

 

 

Artikel Nr. 5 von 11 in: Rundbrief Nr. 107 - März 2016
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