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Mehr und mehr setzen die EU-Staaten auf Grenzkontrollen und Visa. Damit wird die Einreise der meisten Flüchtlinge in die EU als illegal eingestuft ("irreguläre Migration"). Das ist paradox: In Zeiten, in denen zahlreiche Fluchtgründe Menschen an die Grenzen der EU zwingen und in denen innerhalb der vergangenen zwanzig Jahre 30.000 Menschen den Versuch, in die EU zu gelangen, nicht überlebt haben, bleiben legale und sichere Fluchtwege weiter meist verschlossen. Aber: Flucht ist kein Verbrechen! Genauso wenig ist es ein Verbrechen, wenn Menschen, denen ein Bleiberecht verweigert wird, sich entschließen, in die Illegalität abzutauchen. Nach Schätzungen gibt es in der BRD bis zu 1 Million Menschen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber dennoch aus Angst vor Gewalt, Hunger oder Perspektivlosigkeit nicht in die Herkunftsländer zurückkehren können oder wollen.
Daher ziehen sie ein Leben in der Illegalität vor, das es sehr erschwert, fundamentale Menschenrechte auf Gesundheitsversorgung, Arbeitsschutz, Bildung oder eine Grundversorgung in Anspruch nehmen zu können und für die Betroffenen oft dauerhaft Ausbeutung, Schutzlosigkeit und Angst vor Abschiebung bedeutet.
Abdruck mit freundlicher Genehmigung:
© Institut für Theologie und Politik (ITP)
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Kirche ohne Grenzen –
Kleine theologische Anstöße, Seite 12 f.
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