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SOLWODI: Deutsches Asylrecht muss auf den Prüfstand

Nigerianerinnen können Spirale der Prostitution nur schwer entkommen

Für immer mehr Frauen aus Nigeria endet die Flucht nach Europa in der Prostitution. Sie werden auf dem Weg nach Italien oder bereits in ihrer Heimat Opfer von Menschenhändlern. Dort werden die Mädchen und jungen Frauen zu einem Voodoo-Schwur gezwungen. Der Schwur verpflichtet sie zur Prostitution. Sie müssen Reise- und andere Kosten in überzogener Höhe an die Schlepper zurückzahlen, anderenfalls wird ihnen und ihren Familien mit dem Tod gedroht. 
Den wenigsten Frauen und Mädchen gelingt es, den Prostitutionskreislauf zu durchbrechen. Wenn sie nach Deutschland weiterflüchten können, sind sie längst nicht sicher. In vielen Bundesländern sind die Verfahren nigerianischer Asylbewerberinnen, die zuvor Opfer von Menschenhandel wurden, ohne Aussicht auf Erfolg. Sie werden nach der Dublin-Verordnung ins Erstkontaktland ausgewiesen. 
So auch die 29-jährige R., Klientin von SOLWODI München. R. drohte eine Abschiebung nach Italien. Dort wäre sie erneut zur Prostitution gezwungen gewesen, da es in Italien so gut wie keine staatlichen Hilfen für Geflüchtete gibt. Juristische Schritte blieben im Fall R. erfolglos. Zwischenzeitlich ist R. in ihrer Verzweiflung untergetaucht.
Sr. Dr. Lea Ackermann fordert eine Änderung des deutschen Asylrechts: "Das Dublin-Verfahren muss in solchen Fällen zwingend ausgesetzt werden, da humanitäre Gründe vorgehen."

 

 

 

Artikel Nr. 2 von 9 in: Rundbrief Nr. 113 - September 2017
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