Diese Seite optimiert anzeigen für Palm, Pocket-PC oder SmartPhone. |
Spendenkonto:
Landesbank Saar - Saarbrücken
BLZ 590 500 00
Konto-Nr.: 2000 9999
IBAN: DE84 5905 0000 0020 0099 99
BIC: SALADE55
Weitere Spendenkonten hier
Spenden zu einem bestimmten Anlass
aktuelle Pressemeldung:
zur Silvesternacht in Köln
30 Jahre SOLWODI
Benefizveranstaltung in Cochem
Benefizveranstaltung in Neuwied
Benefizveranstaltung in Boppard
Parlamentarischer Abend für SOLWODI
_______________________
Umfrage von Publik Forum zur Prostitution
SOLWODI-Kampagne: "Mach den Schluss-STRICH" geht weiter!
Politische Stellungnahmen / Forderungen
Kontakt / SOLWODI-Beratungsstellen
Veranstaltungsberichte mehr ...
Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.
Aufenthaltsprobleme gehören zu den meistgenannten Problemen der Klientinnen, die sich an SOLWODI wenden bzw. die an SOLWODI vermittelt werden. Häufig stehen diese Aufenthaltsfragen (z.B. bei Zwangsheirat oder Eheproblemen) im Zusammenhang mit anderen Problematiken. So erwirbt z.B. eine ausländische Ehefrau in der Regel erst nach drei Jahren Ehe eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis. Flieht sie vor dieser Frist aus dieser Ehe, etwa wegen gewalttätiger oder sexueller Übergriffe, ist es ein harter Kampf, über Härtefallregelungen einen eigenständigen Aufenthaltstitel für sie zu ermöglichen.
Zusätzlich zu solchen Fällen wenden sich aber auch viele Klientinnen mit einer Asylproblematik und wegen zusätzlichen Problemen wie z.B. Gewalt in der Beziehung, Schwangerschaft usw. an SOLWODI. In Fällen von drohender Abschiebung prüfen die Beraterinnen, ob in diesen Fällen weitere Gründe, z.B. frauenspezifische Asylgründe oder Abschiebehindernisse greifen und vermitteln ggf. auch entsprechenden Rechtsbeistand. Sollte eine Aufhebung der Abschiebung nicht möglich sein, bietet das SOLWODI-Rückkehrprojekt den Frauen weitere Hilfe.