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2.2 Ankunft und "Arbeitsalltag" der Frauen im Zielland

Im Zielland angekommen müssen die Frauen ihre Papiere abgeben, falls sie ihnen nicht schon während der Einreise abgenommen wurden. Ihnen wird der zukünftige Arbeitsplatz zugeteilt (Straßenstrich, Bordell, Bordellwohnung, Bar, o.ä). Viele der Opfer, die eine andere Tätigkeit erwartet haben, erfahren erst jetzt, dass sie sich prostituieren müssen. Um ihren Willen zu brechen, werden Frauen nicht selten vergewaltigt und so auf ihre zukünftige Tätigkeit "vorbereitet".
Die betroffenen Frauen reagieren, je nach Persönlichkeit, ganz unterschiedlich. Manche ordnen sich aus Angst und Hilflosigkeit unter. Andere protestieren oder versuchen zu fliehen – meist ohne Erfolg, was dann umso schlimmere Bestrafungen durch die Täter nach sich zieht.
Vom Hinweis der Illegalität des Aufenthalts und den daraus folgenden Strafen, der "Schulden" für die Überführung, der Gewaltandrohung (auch gegenüber Familienmitgliedern im Herkunftsland) und -ausübung, über sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, bis hin zur Verabreichung von Drogen reichen die Zwangs- und Druckmittel, um die Frauen "gefügig" zu machen und damit zur Prostitution oder anderen sexuellen Handlungen zu zwingen. Sie müssen den Freiern für sämtliche Praktiken zur Verfügung stehen und Bedingungen akzeptieren, die für "normale" Prostituierte inakzeptabel wären. Meist werden sie unter Verschluss gehalten und haben keine Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen, zumal sie die Landessprache nicht sprechen. Ausweispapiere haben sie nicht mehr, und ihnen wird eingeredet, dass sie keinerlei Rechte besitzen. Das Geld wird ihnen abgenommen, da ihre Schlepper und die Bordellbesitzer ihnen die – angeblich hohen Kosten für Einreise, Unterkunft und Verpflegung – in Rechnung stellen. die abgearbeitet werden müssen.

 



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