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5. Der Schutz der Opfer

Bislang konzentriert sich die staatliche Reaktion auf den Menschenhandel auf das Strafrecht und auf das Ausländerrecht. Der Schutz der Opfer wird von politischer Seite zwar häufig beschworen, aber aus der zutreffenden Erkenntnis, das Menschenhandel eine der schlimmsten Verletzungen der Menschenwürde ist, werden kaum die notwendigen Konsequenzen gezogen. Stattdessen überlässt der Staat das Engagement für die Opfer den verschiedenen Betreuungsorganisationen mit ihren Fachberatungsstellen, die indes ständig um ihre Finanzierung bangen müssen. werden.


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