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Glossar: Kooperationskonzept Rheinland-Pfalz

Kooperationskonzept zum Schutz der Opfer von Menschenhandel

Die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind häufig stark traumatisiert und bedürfen aufgrund persönlicher Zwangslagen oder sprachlicher Barrieren oftmals in besonderer Weise Hilfe und Unterstützung. Andererseits halten sie sich nicht selten illegal und ausreisepflichtig in der Bundesrepublik auf. Eine Abschiebung in ihr Heimatland birgt jedoch häufig die Gefahr, dass die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erneut geschädigt werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass es den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Menschenhandelsdelikten ohne die Angaben der Opferzeuginnen und ‑zeugen nicht möglich ist, die Hinterleute und Drahtzieher zu überführen. Im Falle der Abschiebung der Opfer ist die Einführung ihrer Erkenntnisse im Strafverfahren schwierig: Oft ist der Aufenthalt der Betroffenen im Ausland unbekannt; viele der Opfer fürchten sich aus Angst vor Repressalien vor einer Aussage vor Gericht. Auch bei einem Verbleib im Bundesgebiet stellt sich regelmäßig das Problem, dass sie im Falle einer Aussage zwar Repressalien für sich oder Angehörige befürchten, die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm allerdings nicht gegeben sind.

Auf diese Problematik hat Rheinland-Pfalz mit der Erstellung des „Kooperationskonzepts zwischen Strafverfolgungsbehörden, anderen Behörden, Fachberatungsstellen und anderen mitbetreuenden Einrichtungen zur Verbesserung des Schutzes gefährdeter Zeuginnen und Zeugen und zur Unterstützung der Strafverfolgung in Fällen des Menschenhandels reagiert. An dem Zustandekommen der Kooperationsvereinbarung haben die fachlich tangierten Ministerien, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und SOLWODI e.V. mit einem maßgeblichen Anteil mitgewirkt. Kernpunkt des am 1. 1. 2004 in Kraft getretenen Kooperationskonzepts ist die Möglichkeit, Opferzeugen und Opferzeuginnen unter bestimmten Voraussetzungen bei Sicherung ihres Lebensunterhalts anonym und geschützt unterzubringen und psychosozial zu betreuen.

Das Konzept wurde im Jahr 2008 überarbeitet. Im Interesse eines umfassenderen Opferschutzes wurde in dem aktualisierten Konzept (Stand: 1. 9. 2008) insbesondere die Zugangsschwelle für die Betroffenen abgesenkt. Hinsichtlich der Aussage der Betroffenen genügt es im Wesentlichen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Person Opfer von Menschenhandel geworden ist und die Staatsanwaltschaft die vorübergehende Anwesenheit des Opfers im Bundesgebiet für sachgerecht erachtet, weil die Erforschung des Sachverhalts ohne seine Angaben erschwert wäre.

Finanziert werden die im Rahmen des Konzepts durchgeführten Maßnahmen aus einem beim Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen eingerichteten Fonds der den Kommunen die Ausgaben zur Gewährung von Sozialleistungen erstattet.

siehe auch: http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Opferschutz/Kooperationskonzept/

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