Viele betroffene Frauen haben keinen Zugang zum Internet. Deswegen bieten wir Ihnen, lieber Gast, diverse Kontaktmöglichkeiten, über die Sie für diese Frauen Hilfe anfordern können. Absolute Vertraulichkeit wird zugesichert.
Sie können das Engagement von SOLWODI auch dadurch aktiv unterstützen, indem Sie im täglichen Leben auf einige Punkte achtet:
So können Sie die Arbeit von SOLWODI unterstützen:
Auszug aus unserer Satzung:
Aktueller Freistellungsbescheid:
SOLWODI ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Koblenz vom 09.10.2012 - Aktenzeichen: 22/654/4485/9 - XI/6 (für die Kalenderjahre 2009 - 2011) - für die Zeit bis 31.12.2016 als mildtätig anerkannt und nach §5 Abs.1 Nr.9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.