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Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.
Der Handel mit Menschen und vor allem mit Frauen hat sich - v.a. seit der Öffnung der Grenzen zum Osten - zu einem lukrativen und risikoarmen Zweig des organisierten Verbrechens entwickelt. "Ware" dieses Handels sind vornehmlich junge Frauen und Mädchen aus Mittel- und Osteuropa, Afrika, Asien und Lateinamerika. Die Perspektivlosigkeit in den Heimatländern treibt diese Mädchen und Frauen in die Hände von Schleusern und Menschenhändlern.
Seit 1988 engagiert sich SOLWODI e.V. für Migrantinnen, die in Deutschland in Not geraten sind. 2001 haben sich 815 Frauen aus 95 Nationen (42% aus Mittel- und Osteuropa) an die Solwodi-Beratungsstellen gewendet. 169 dieser Frauen waren Opfer von Menschenhandel oder unfreiwillig in der Prostitution.
In den letzten Jahren hat sich die Betreuung von Opferzeuginnen bei Menschenhandel als ein Schwerpunkt bei SOLWODI heraus gebildet. 1997-2001 wurden 91 Opferzeuginnen betreut, 71,8 % stammten aus Ländern Mittel- und Osteuropas. Am Ende des Jahres 2001 waren 48 Prozesse abgeschlossen, 20 Verfahren laufen noch, zwei Verfahren sind in der Revision, 9 Verfahren waren eingestellt.
Der Kontakt zu den Frauen entsteht oft über die Zusammenarbeit mit Polizeistellen. Die jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl die optimale Betreuung als auch die effiziente Strafverfolgung am besten gewährleistet werden kann durch die koordinierte Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen von Nichtregierungsorganisationen, Strafverfolgungsbehörden und öffentlichen Stellen.
Das Verbrechen Menschenhandel hält sich nicht an Ländergrenzen. Durch die Tatsache, dass die Kompetenzen von Polizei und Justiz jedoch oft an der Landesgrenze enden und Rechtshilfeersuchen sehr umständlich und langwierig sind, hinkt die Strafverfolgung leider häufig der Kriminalität hinterher. Darum sollte ein langfristiges Ziel die transnationale Zusammenarbeit zwischen allen mit der Strafverfolgung und der Betreuung der Opfer betrauten Personen und Institutionen sein.
Dies sind die Ausgangsüberlegungen, die SOLWODI e.V. bewogen, das einjährige Projekt "Schutz, Beratung und Betreuung von Gewaltopfern und Opferzeuginnen bei Menschenhandel" im Rahmen des DAPHNE-Programms der Europäischen Union zu beantragen.
Das DAPHNE-Programm ist ein zunächst auf vier Jahre (2000-2003) angelegtes Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Prävention von Gewalt an Kindern und Frauen. Das hier beschriebene Projekt selbst startete im Dezember 2001 und wurde im Dezember 2002 abgeschlossen.
Bei der Durchführung des DAPHNE-Projekts kooperiert SOLWODI mit der französischen Organisation "Le Nid" und der luxemburgischen Organisation "FMPO". FMPO (Fondation Maison de la Porte Ouverte) wurde 1971 gegründet. Ziel der Fondation ist soziale Arbeit für alle Altersgruppen und Schichten der Bevölkerung. FMPO unterhält zehn Schutzhäuser in Luxemburg, die jeweils bestimmte Problemgruppen aufnehmen: Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen, Opfer von sexuellem Missbrauch, Gewaltopfer, junge allein stehende Mütter, Migranten und Migrantinnen.
Mouvement du Nid / Le Nid hat sich auf die Beratung und Unterstützung von Prostituierten spezialisiert. Zu den konkreten Aufgaben von Mouvement du Nid gehört der Kontakt zu Prostituierten, Hilfe bei deren Problemen und bei der Reintegration in die bürgerliche Gesellschaft. Zudem leistet Le Nid Öffentlichkeitsarbeit, um über Hintergründe und Konsequenzen der Prostitution aufzuklären. Le Nid ist in allen Regionen Frankreichs vertreten und hat auch Stellen in Brasilien, Portugal, Belgien und Côte dIvoire.
Ziel des gemeinsamen Projekts ist die Sensibilisierung aller beteiligten Stellen für das Problem der Gewalt an Frauen in all ihren Formen sowie die Förderung der transnationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und NGOs bei Menschenhandelsfällen.
Zunächst lieferte eine Reihe von Interviews Informationen über die Verbreitung von Gewaltdelikten gegen Frauen, die juristische Verfolgung von Gewalt- und Menschenhandelsdelikten und den Umgang mit den Opfern. Zusätzlich erfragt wurde auch der Weiterbildungsbedarf der interviewten PolizistInnen, StaatsanwältInnen, RichterInnen und Mitarbeiterinnen von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern.
Auf der Basis dieser Interviews war es uns möglich, die Problemfelder, die beim Schutz und der Betreuung von Opfern von Gewalt und Menschenhandel auftreten, zu lokalisieren und den Schulungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zu analysieren.
Aufbauend auf dieser Befragung gestalteten wir in Zusammenarbeit mit unseren Projektpartnern Seminarkonzepte, die auf die Bedürfnisse der verschiedenen Länder und Berufsgruppen zugeschnitten waren.
Durch die im Rahmen des Projekts veranstalteten Seminare und Konferenzen sollte neben der Sensibilisierung und der Steigerung der Kooperationsbereitschaft auch erreicht werden, dass Vernetzungen zwischen den verschiedenen beteiligten Institutionen entstehen und langfristig beibehalten und ausgebaut werden. Die an der Arbeit mit Opfern von Menschenhandel beteiligten Personen sollten optimal auf die an sie heran getragenen Herausforderungen vorbereitet werden.
Die beiden deutschen Hauptveranstaltungen fanden in Mainz (11.06.2002) und München (16.07.2002) statt. An den Tagesveranstaltungen nahmen zwischen 50 und 60 TeilnehmerInnen aus den Bereichen Justiz, Polizei und Beratung teil. Im Vormittagsprogramm stellten VertreterInnen der einzelnen Berufsgruppen ihre Perspektive des Problemfelds Menschenhandel dar. Das Nachmittagsprogramm war interdisziplinären Workshops gewidmet, die in kleinen Gruppen Möglichkeiten der Kooperation zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Fachberatungsstellen erarbeiteten. Dabei wurden viele interessante Vorschläge entwickelt, wie die gegenseitige Zusammenarbeit verbessert werden kann.
Die Erfahrungen der SeminarteilnehmerInnen mit der interdisziplinären Zusammenarbeit waren im Umfang sehr unterschiedlich, die Bereitschaft zum Ausbau der Kooperation war jedoch bei allen sehr hoch. Ein positiver Nebeneffekt der Seminare war, dass die TeilnehmerInnen Kontakte zu Kollegen und KollegInnen und zu MitarbeiterInnen anderer Berufsgruppen knüpfen konnten und nützliche Tipps austauschen konnten. Dies wird die zukünftige Arbeit der TeilnehmerInnen sehr erleichtern.
Eine ähnliche Veranstaltung fand am 17.09.2002 in Kehl mit Gästen aus Deutschland und Frankreich und in Zusammenarbeit mit dem Euro-Institut statt. Auch hier erarbeiteten MitarbeiterInnen von Polizei, Justiz und NGOs Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit bei Fällen von Menschenhandel.
In Luxemburg lud das Familienministerium, das schon im Vorfeld das Projekt auch finanziell unterstützte, am 30.09. zu einer Pressekonferenz ein. Im Vordergrund dieser Veranstaltung stand die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Themen Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel.
Den Abschluss des Projektes bildet eine internationale Konferenz im Europa-Rat in Straßburg. Widmeten sich die nationalen Seminare schwerpunktmäßig mehr der interdisziplinären Kooperation, so liegt bei der Abschlusskonferenz das Gewicht stärker auf die transnationale Kooperation.
Speziell die Konferenz soll auch die politische Ebene ansprechen. Aus den drei Ländern der Partnerorganisationen werden neben VertreterInnen der oben genannten Berufsgruppen auch zahlreiche Politikerinnen und Politiker anwesend sein, die dem Thema Kooperation bei Menschenhandel national und auf europäischer Ebene Tragweite verschaffen werden. Denn auf vielen v.a. den Menschenhandel betreffenden Gebieten sind Gesetzesänderungen und Verwaltungsvorschriften nötig, um Rechtshilfeersuchen und polizeiliche Zusammenarbeit zu vereinfachen.
Ergänzend zur Öffentlichkeitsarbeit und der Veranstaltungsreihe haben wir ein Handbuch erarbeitet, das als Lese- und Arbeitsbuch gestaltet ist. Die ersten Kapitel vermitteln dem Leser / der Leserin theoretische Grundlagen über die Situation der Frauen in den Herkunftsländern, über ihre spätere Situation in den jeweiligen Zielländern sowie über die rechtliche Situation in Deutschland, Frankreich und Luxemburg. Der zweite Teil des Handbuches bietet praktische Hilfestellungen für die Arbeit mit Opfern von Gewalt und Menschenhandel. Für die Arbeitsbereiche Vernehmung, Kooperation und Beratung/Betreuung werden konkrete Hilfen für die Arbeit mit den Opfern vermittelt. Das letzte Kapitel widmet sich schließlich den Möglichkeiten transnationaler Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Menschenhandel und der Betreuung der Opfer.