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Immer noch werden Tausende ausländischer Frauen, die bei Razzien in Bordellen aufgegriffen werden, abgeschoben, ohne als Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erkannt worden zu sein. Viele von uns betreute Frauen wurden mehrfach abgeschoben und im Heimatland von Angehörigen des Täterkreises innerhalb weniger Tage erneut in die Prostitution in Deutschland gezwungen. Einige dieser Frauen waren beim Aufgriff durch die Polizei sogar noch minderjährig. PolizistInnen müssen entsprechend geschult und instruiert werden, damit Indikatoren für Menschenhandel erkannt werden und die Opfer sofort geschützt werden.
Die Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel hat schon 1998 einen Entwurf für ein Kooperationskonzept bei Fällen von Menschenhandel vorgelegt. Leider haben erst etwa die Hälfte der Bundesländer daraufhin ein für ihr Bundesland gültiges Kooperationskonzept erarbeitet und verabschiedet. Es ist dringend notwendig, dass auf Bundeslandebene generell solche Vereinbarungen verabschiedet werden. Gleichzeitig müssen diese Konzepte auch bundeslandübergreifend miteinander vereinbar sein.
Im Jahr 2002 wurden laut Lagebild Menschenhandel des BKA von Tätern knapp 1,6 Mio Gewinne abgeschöpft. Die Gewinne der Täter werden aber um ein Vielfaches höher geschätzt. Diese abgeschöpften Mittel sollten ausschließlich für Unterbringung, Unterhalt, Beratung, Rechtsvertretung, Sprachkurse, medizinische Hilfe und psychotherapeutische Begleitung sowie für betreuende Fachberatungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte durch die Einrichtung eines Fonds erreicht werden.
Um sich während der Wartezeit auf den Prozess, die bis zu einem Jahr dauern kann, zurechtfinden zu können und sich ohne Unterstützung einer Dolmetscherin mit Ermittlern, Anwältin, Beraterin und Behörden austauschen zu können, ist es unabdingbar, dass der Opferzeugin ein Intensiv-Deutschkurs ermöglicht wird. Dies könnte ebenfalls aus Mitteln eines Fonds finanziert werden.
Auch in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft noch prüft, ob die Aussage der Frau für den Prozess benötigt wird, muss die Rechtsberatung für die potentielle Zeugin gewährleistet werden. Das Opfer muss durch eine Anwältin über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden und sich auch juristisch geschützt fühlen dürfen, ohne dass sie oder die betreuende Fachberatungsstelle dafür aufkommen müssen.
Momentan ist es in Deutschland so, dass Opferzeuginnen bis zum Prozessende Duldungen von 3-6 Monaten zugesprochen werden. Dies bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand für die Verlängerung der Duldungen, was meist den Beraterinnen der Fachberatungsstellen zufällt. Ähnlich wie in Italien sollte Opferzeuginnen generell ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zugestanden werden.
Wenn auch nur der geringste Anlass einer Gefährdung im Heimatland besteht, muss den Zeuginnen auch nach dem Prozess ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Denn wenn sie die Strafverfolgung durch ihre Aussage unterstützt haben, ist es ihnen nicht zuzumuten, sich einer erneuten Gefährdung im Heimatland auszusetzen. Ebenso muss im Heimatland verbliebenen Kindern Nachzugsrecht gewährt werden, da auch ihnen Rache durch Angehörige des Täterkreises droht.
Generell müssen europa- und weltweit bestehende Kooperationen zwischen Herkunfts-, Transfer- und Destinationsländern ausgebaut werden, um dem Organisierten Verbrechen den Boden zu entziehen.
Weltweit muss Menschenhandel als eigener Straftatbestand in die Gesetzesbücher eingehen, um die Rechtshilfe bei diesen Tatbeständen zu vereinfachen.
Schließlich müssen in den Herkunftsländern Aufklärungskampagnen über die Gefahren des Menschenhandels und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung durchgeführt werden, damit weniger Frauen in die Hände von Menschenhändlern fallen.