Diese Seite optimiert anzeigen für Palm, Pocket-PC oder SmartPhone.

SOLWODI:

- Solidarity with women in distress! - Solidarität mit Frauen in Not!




Suchen:

Zur Zeit sind 18 Gäste online.


Spenden ...

Spendenkonto:
Landesbank Saar - Saarbrücken
BLZ 590 500 00
Konto-Nr.: 2000 9999

IBAN: DE84 5905 0000 0020 0099 99
BIC: SALADE55
Weitere Spendenkonten hier

Einfach mit PayPal: Ihre Spende an SOLWODI.

Zu den Internetseiten der agentur makz.Seit 1998 ist diese Website ein Sponsoringprojekt der agentur makz für den Verein SOLWODI.


Auszüge aus der Satzung von SOLWODI

Die Satzungen der Landesvereine und des Bundesvereins entsprechen einander und sorgen für eine gemeinsame Ausrichtung.

Stand: 23. April 2004

Präambel

SOLWODI ist 1985 entstanden aus der Initiative des in Mombasa / Kenia gegründeten Zentrums für Frauen in Not – SOLWODI – Solidarity with Women in Distress, zu deutsch: Solidarität mit Frauen in Not. Seit 1988 ist SOLWODI Kenia eine eingetragene Nichtregierungsorganisation (NRO).

SOLWODI setzt sich ein für die Verbesserung der Stellung der Frauen und Kinder aus Afrika, Asien, Lateinamerika und den mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern, die in ihren Ländern oder in der Bundesrepublik Deutschland in aussichtslose Notsituationen bis hin zur Prostitution geraten sind.

Der Verein SOLWODI Deutschland e.V. nimmt die übergeordneten, bundesweiten Aufgaben von SOLWODI wahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

  • Informationen in der Bundesrepublik Deutschland über die Probleme des Sextourismus, des organisieren Menschenhandels, der Gewalt an Frauen und der sexuellen Ausbeutung.
  • Vermittlung von Hilfe und Gründung von Anlaufstellen für Frauen aus dem Ausland, die in Deutschland in Schwierigkeiten geraten sind.
  • Gründung neuer Landesvereine.
  • Einrichtung von Schutzwohnungen und Frauenunterkünften.
  • Pflege von bundesweiten Kontakten mit kirchlichen, sozialen und anderen Institutionen, die Anlaufstellen für Migrantinnen aus der ganzen Welt sind, ebenso mit den bundesweiten, öffentlichen Einrichtungen und den EU- und UN-Organisationen.
  • Der Verein SOLWODI Deutschland e.V. trägt dafür Sorge; dass die satzungsgemäßen Anliegen von SOLWODI in allen Landes – Vereinen wahrgenommen und berücksichtigt werden.
  • Vernetzung mit anderen Organisationen, die ähnliche Anliegen wie SOLWODI vertreten (z.B. Zusammenarbeit mit SOLWODI – Kenia).
  • Einsatz für die Verbesserung der Stellung der betroffenen Frauen in den ärmeren Ländern (z.B. Rückkehrhilfen).
  • Zu diesem Zweck können auch inländischen Körperschaften Zuwendungen gemacht werden (z.B. Misereor).
  • Finanzielle Unterstützung der SOLWODI – Landesvereine
  • Mitsprache bei allen Personalentscheidungen und Vetorecht in den SOLWODI-Landesvereinen.
  • Die Satzung SOLWODI Deutschland e.V. sorgt für die Kompatibilität der Satzungen der SOLWODI Landesvereine.
  • Erstellung und Versand der Publikationen und der Jahresberichte
  • Übernahme der Verwaltungsaufgaben für die verschiedenen SOLWODI – Organisationen, sofern diese aus personellen oder finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage sind.
  • Bundesweites Fundraising, die Durchführung oder Vergabe von Forschungsaufgaben sowie die Vergabe von Berufsbildungshilfen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung vom 16.03.1976.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle dem Verein zufließenden Mittel, wie etwa die Gewinne aus seinen Einrichtungen, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Im Falle ihres Ausscheidens oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins steht den Mitgliedern aus ihrer Mitgliedschaft keinerlei Vermögensanspruch zu. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 10 Die Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der bisherigen Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an:

die SOLWODI – Stiftung und an

die SOLWODI – Landesvereine,

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 2 der Satzung zu verwenden haben, wobei Selbsthilfeprojekte besonders zu berücksichtigen sind.

Hirzenach, den 23. April 2004



© SOLWODI & agentur makz.  • Impressum.Nutzungsbedingungen.