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Pressemitteilung: Die verpasste Chance

Vom Bundestag verabschiedetes Gesetz zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie bringt kaum Verbesserung für Opfer

Hirzenach, den 28. Juni 2013

In der vergangenen Nacht hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition ein Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur gewerberechtlichen Regulierung von Prostitutionsstätten (BT-Drs. 17/13706) verabschiedet. Die Menschenrechts- und Hilfsorganisation SOLWODI (Solidarity with Women in Distress) übt, wie die meisten anderen Menschenrechtsorganisationen auch, scharfe Kritik an dem Gesetz.
"Es ist völlig unverständlich, wie ein Gesetz gegen den Rat so vieler Experten in dieser Form verabschiedet werden kann", so Sr. Dr. Lea Ackermann, Vorsitzende und Gründerin von SOLWODI, die selbst am Montag dieser Woche noch zu einer Anhörung im Rechtsausschuss in Berlin als Expertin geladen war.
SOLWODI verspricht, sich in der nächsten Legislaturperiode für Verbesserungen am soeben beschlossenen Gesetz weiter einzusetzen.
"Die großartige Chance, die Situation der Opfer von Menschenhandel zu verbessern, so wie es die EU von Deutschland fordert, wurde hier verpasst. Da müssen und da werden wir dranbleiben", so Geschäftsführerin Monika Hartenfels.
Besonders folgende Aspekte fehlen laut SOLWODI im aktuellen Gesetz:

  • Bessere Möglichkeiten in der Strafverfolgung der Täter, das heißt v.a. die Zulassung von anderen Beweismitteln als der Opferaussage
  • Abschöpfung des Vermögens der Täter
  • eine strafrechtliche Verfolgung von Freiern, die wissentlich mit Zwangsprostituierten verkehren
  • Sicherung eines bedingungslosen Aufenthaltsrechtes für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution aus Drittstaaten. Dabei darf dieses Aufenthaltsrecht nicht an die Aussagebereitschaft der Opfer gekoppelt werden, so dass für alle Frauen Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen sichergestellt werden können.
  • Ein Recht auf entgangenen Lohn und finanzielle Entschädigung der Opfer
  • Zugang der Opfer zu sozialrechtlichen Leistungen
  • Eine Arbeitserlaubnis für die Opfer, um eine zukunftsfähige Stabilisierung zu erreichen und durch eine dauerhafte Qualifikation wirtschaftliche Selbstständigkeit jenseits der Prostitution zu schaffen
  • Eine angemessene Unterstützung und Finanzierung der Fachberatungsstellen, auch und besonders dann wenn die von den Einrichtungen betreuten Opfer nicht zur Aussage bereit sind
  • Eine personelle und finanziell angemessene Ausstattung der Polizei und Ordnungsbehörden – denn ein Gesetz, das kaum kontrolliert werden kann, hat gerade in der Prostitution keine praktische Relevanz

Auch die Bestimmungen zur Regulierung der Prostitutionsstätten sind, so ist SOLWODI überzeugt, völlig unzureichend, vor allem weil sie unkonkret bleiben und zu viele Ermessensspielräume zulassen. Außerdem lehnt SOLWODI die Zusammenfassung des Schutzes von Menschenhandelsopfern mit Regelungen für Prostitutionsstätten in ein und demselben Gesetz generell ab.
Die Menschenrechts- und Hilfsorganisation SOLWODI setzt sich mit 15 Beratungsstellen, sieben Frauenschutzhäusern, einem Praxis-gestützten Fachwissen und aktiver Öffentlichkeitsarbeit seit knapp dreißig Jahren für die Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und sexueller Gewalt in Deutschland ein.
Für Rückfragen, Interviewanfragen und Fallbeispiele wenden Sie sich bitte an

SOLWODI Deutschland e.V.

Katja Schupp

Propsteistr. 2

56154 Boppard-Hirzenach

schupp[at]solwodi.de

 

Tel.: 06741-2232

 

Hinweis für die Redaktionen: Gerne können Sie Sr. Dr. Lea Ackermann, Gründerin von SOLWODI, für Fragen oder Interviews zu diesem Thema kontaktieren.



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