SOLWODI e.V.


Pressemitteilung: Ein Gesetz für die Frauen in der Prostitution

Hirzenach, den 17.01.2014

Stadt Augsburg übermittelt in Zusammenarbeit mit SOLWODI erarbeitetes Gesamtkonzept zur Verbesserung der Lebenssituation von Prostituierten an Bundes- und Landtag

Ein unter Leitung des Kriminalpräventiven Rates Augsburg entstandenes Gesamtkonzept soll der Landesregierung von Bayern sowie der Bundesregierung in Berlin aufzeigen, wie die Situation von Frauen in der Prostitution grundlegend verbessert werden kann. Das in monatelanger Projektarbeit unter anderem in Zusammenarbeit mit SOLWODI entstandene Konzept wird am kommenden Montag, dem 20.1., dem Deutschen Bundestag in Berlin und dem Bayerischen Landtag in München überstellt. Vom Augsburger Stadtrat wurde es bereits in der letzten Sitzung im Dezember 2013 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet.
Das Ziel: Neue, spezifische Gesetze auf Bundes- und Landesebene, die die Prostitution neu regeln und den Städten und Gemeinden die nötigen Mittel in die Hand geben, die durch das Prostitutionsgesetz 2002 entstandenen Missstände abzustellen. 
"Wir mussten erkennen, dass den Städten und Kommunen die rechtlichen Grundlagen fehlen, um gegen die zum Teil dramatischen Fehlentwicklungen in der Prostitution vorzugehen", so Diana Schubert, Geschäftsführerin des Kriminalpräventiven Rates Augsburg, unter dessen Federführung das Konzept entstand. "Dieses Konzept ist so speziell, weil es ressortübergreifend Lösungsansätze darstellt. Es zeigt auf, welche Maßnahmen die Stadt Augsburg, der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland durchführen müssen, um entscheidend zur Verbesserung der jetzigen Zustände, die von Prostituierten auszuhalten sind, beizutragen." 
Das Konzept will die Lebenssituation von Prostituierten grundlegend verbessern, in dem es

  1. die persönliche und rechtliche Stellung der Prostituierten stärkt,
  2. mehr Transparenz bei den Arbeitsbedingungen schafft,
  3. grundlegende Mindeststandards z.B. für den Betrieb von Prostitutionsstätten einführt,
    und durch all das schließlich
  4. die Profiteure im Gewerbe schwächt.

Dass diese Neuregelung dringend notwendig ist, weil durch das Prostitutionsgesetz viele Missstände überhaupt erst möglich wurden, daran lässt das Werk keinen Zweifel. Gestützt auf zahlreiche Untersuchungen und Erfahrungsberichte von polizeilichen, kriminologischen, juristischen, sozialen, sozialwissenschaftlichen und medizinischen Experten analysiert das Konzept die bestehende Situation und kommt zu fatalen Schlussfolgerungen:  Da Bordellbetriebe bislang keinerlei Genehmigungspflicht unterliegen, kann zur Zeit jeder Zuhälter oder wegen Menschenhandel verurteilter Straftäter ein Bordell eröffnen und führen. Dabei muss er keinerlei Vorschriften zur Gestaltung der Räumlichkeiten beachten, so dass es häufig weder Aufenthaltsräume noch angemessene sanitäre Anlagen oder Notrufeinrichtungen gibt und Arbeits- und Privatbereich der Prostituierten konsequent vermischt werden. Die Auswirkungen in der Praxis sind fatal: Gegenwärtig ist die überwiegende Anzahl der Prostituierten in Deutschland in keiner Weise registriert, weder bei Meldeämtern noch bei Gesundheits- oder Finanzämtern oder anderen behördlichen Stellen. Offiziell gibt es diese Frauen gar nicht. Sie sind daher völlig schutzlos. Da nicht einmal mehr eine Gesundheitsvorsorge Pflicht ist, nehmen Krankheiten zu, zumal viele vorbelastete Frauen aus Osteuropa auf den deutschen Markt drängen.
"Der Gesetzentwurf wurde aus langjährigen praktischen Erfahrungen entwickelt. Alle müssen erkennen: Nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden lassen sich Verbesserungen für die Prostituierten durchsetzen", so Soni Unterreithmeier von SOLWODI in Augsburg. "Nur dadurch greift dieses Konzept alle negativen Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes von 2002 auf und leitet als Gesamtantwort einen am Grundgesetz orientierten Richtungswechsel ein."

Konkret fordert das Augsburger Konzept

auf Bundesebene:

auf Landesebene:

auf kommunaler Ebene:

"Das Konzept funktioniert nur als Gesamtkonzept", so Diana Schubert vom kriminalpräventiven Rat. "Doch habe ich, was die Gesamtheit der Maßnahmen angeht, einen Favoriten: Die Abschaffung des Weisungsrechts! Prostitution sollte ausschließlich selbstbestimmt möglich sein."

Sr. Dr. Lea Ackermann, Vorsitzende und Gründerin von SOLWODI, begrüßte das in Zusammenarbeit mit SOLWODI entstandene Papier. Es belege einmal mehr: "Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere", wie es etwa die frühere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen formulierte.

"Eine Umsetzung auf Landes- und Bundesebene wäre ein großer, wichtiger Schritt in unserem Sinne. Denn SOLWODI ist für die Frau in der Prostitution – aber gegen Prostitution insgesamt", so Ackermann. "Deshalb verlieren wir von SOLWODI unser langfristiges Ziel nicht aus dem Blick: Ein Europa ohne Prostitution. Und da bekommen wir europaweit immer mehr Verbündete." Die entsprechende SOLWODI-Kampagne "Mach den Schlussstrich! – Keine Frauensklaverei in Deutschland" hat seit September über 16.000 Unterschriften erhalten. SOLWODI fordert damit ein generelles Verbot des Kaufs von sexuellen Dienstleistungen in Deutschland, wie es u.a. in Schweden schon seit 15 Jahren praktiziert wird.

Für Rückfragen und Interviewanfragen, auch mit Sr. Dr. Lea Ackermann, kontaktieren Sie bitte

Dr. Katja Schupp

Pressearbeit

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Schupp@solwodi.de

 

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