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Politischer Einsatz für einen Schluss-STRICH!

Ministerin Katrin Altpeter als eine Schluss-STRICH - Unterzeichnerin

Ministerin Katrin Altpeter als eine Schluss-STRICH - Unterzeichnerin

Sozialministerin Katrin Altpeter unterstützt SOLWODI-Forderung nach schwedischem Modell
Am 26. März empfing die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter SOLWODI-Mitarbeiterinnen zu einem Gespräch in Stuttgart. Thema war die Arbeit von SOLWODI, das deutsche Prostitutionsgesetz und die Unterschriften-Kampagne "Mach den Schluss-STRICH!" Mit der Aktion, die inzwischen 20.000 UnterstützerInnen hat, fordert SOLWODI, den Kauf von sexuellen Dienstleistungen unter Strafe zu stellen.

"Ich habe gerne und aus tiefer Überzeugung meine Unterschrift gegeben und ich wünsche der Kampagne viel Aufmerksamkeit und Erfolg", so Ministerin Altpeter gegenüber SOLWODI. "Auch ich halte ein allgemeines Prostitutionsverbot für die beste Lösung." Damit würden die Freier bestraft, nicht aber die Frauen in der Prostitution.
Die SOLWODI-Mitarbeiterinnen schilderten der Ministerin die Situation der betroffenen Frauen in der Prostitution in Deutschland heute, fast 15 Jahre nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes. Die Ministerin zeigte sich alarmiert, dass die Frauen mehr und mehr als bloße Ware wahrgenommen werden und verwies auf die positiven Erfahrungen, die man in Schweden mit dem Verbot gemacht habe: Prostitution sei deutlich zurückgegangen, Menschenhandel könne besser bekämpft werden, Schweden sei heute kein lukrativer Markt mehr für Menschenhändler.
Ministerin und SOLWODI-Mitarbeiterinnen waren sich einig, dass der Weg zum schwedischen Modell für Deutschland noch weit ist. Eine schnelle Verbesserung der Situation von Frauen in der Prostitution sei daher umso wichtiger, z.B. durch verpflichtende Gesundheitskontrollen, Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe und die Zulassung neuer Beweismittel vor Gericht. „"ch bin aber fest davon überzeugt", so Altpeter, "das sich auch Deutschland über kurz oder lang einem allgemeinen Prostitutionsverbot nicht verschließen kann."

Artikel Nr. 2 von 9 in: Rundbrief Nr. 100 - Juni 2014
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