Reihengrab
Das Reihengrab ist immer eine einstellige Grabstätte. Sie
wird für die Dauer der Ruhezeit für eine Bestattung vergeben und kann nach
Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es sind sowohl Erd-
als auch Urnengräber möglich.
| Erdgrab | Urnengrab |
Grabnutzungsgebühren für 20 Jahre: | 555,00 € | 261,00 € |
Zzgl. der Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Flyer Reihenerdgrab
Flyer Urnenreihengrab
Reihenrasengrab
Ein Reihenrasengrab ist eine besondere Form des allgemeinen
Reihengrabs. Es handelt sich auch hier um eine einstellige Grabstätte, die für
die Dauer der Ruhezeit für eine Bestattung vergeben wird. Nach Ablauf der
Ruhezeit kann sie nicht verlängert werden.
Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es sind sowohl Erd-
als auch Urnengräber möglich.
Beim Rasenreihengrab kommt hinzu, dass von den Angehörigen
kein Pflegeaufwand erbracht werden muss. Die Pflege des Grabs (Rasenpflege)
übernimmt der Speyerer Friedhof mit seinen Friedhofsgärtnern.
| Erdgrab | Urnengrab |
Grabnutzungsgebühren für 20 Jahre: | 555,00 € | 261,00 € |
Pflegekosten für 20 Jahre:
| 1.147,00 € | 409,00 € |
Zzgl. der Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Weitere Infos zu Rasengräbern.
Flyer Reihenrasengrab
Flyer Urnenreihenrasengrab
Pachtgrab
Eine Pachtgrabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert
werden. Die Lage der Grabstätte und die Anzahl der Grabstellen können frei
gewählt werden. Es besteht keine Pflicht, ein Grabmal zu errichten. Es sind
sowohl Erd- als auch Urnengräber möglich.
| Erdgrab
| Urnengrab
|
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 1.020,00 € | 420,00 € |
Verlängerung je ein Jahr:
| 34,00 €
| 14,00 € |
Zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt.
Friedhofssatzung.
Flyer Erdpachtgrab
Flyer Urnenpachtgrab
Rasenpachtgrab
Eine Pachtgrabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert
werden. Die Lage der Grabstätte und die Anzahl der Grabstellen können frei
gewählt werden. Es sind sowohl Erd- als auch Urnengräber möglich.
Beim Rasenpachtgrab kommt hinzu, dass von den Angehörigen
kein Pflegeaufwand erbracht werden muss. Die Pflege des Grabs (Rasenpflege)
übernimmt der Speyerer Friedhof.
| Erdgrab
| Urnengrab
|
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 1.020,00 € | 420,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 34,00 € | 14,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 1.860,00 €
| 920,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 64,00 €
| 31,00
€ |
Zzgl. der Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Weitere Infos zu Rasengräbern.
Flyer Erdrasenpachtgrab
Urnenrasenpachtgrab
Baumhaingrab
Baumhaingrabstätten sind Grabstellen unter einer kleinen
Gruppe von Bäumen mit einem individuellen Grabmal. Das Nutzungsrecht liegt beim
Nutzungsberechtigten. Die Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene
Grabanlage durch den Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich.
Die bestatteten Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Baumhaingräber sind nur möglich
• als Urnenpachtgrabstätten
• mit Aschekapseln aus zersetzungsfähigem Material
• mit bis zu 2 Urnenbeisetzungen je Grabstätte
Individuelle Grabmale sind mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung
möglich. Diese müssen künstlerisch gestaltet oder natürlich sein (Findlinge,
Wackersteine, Stelen, u.ä.).
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen
sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig.
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 690,00 €
|
Verlängerung je ein Jahr:
| 23,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 840,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 28,00 € |
Zzgl. der Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Flyer Baumhaingrab
Info Baumgräber und Baumhaingräber
Baumgrab
Baumgrabstätten sind Grabstellen unter exponierten Bäumen mit
einem individuellen Grabmal. Das Nutzungsrecht liegt beim Nutzungsberechtigten.
Die Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene Grabanlage durch den
Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich. Die bestatteten
Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Baumgräber sind nur möglich
• als Urnenpachtgrabstätten
• mit Aschekapseln aus zersetzungsfähigem Material
• mit bis zu 2 Urnenbeisetzungen je Grabstätte
Individuelle Grabmale sind mit Zustimmung der
Friedhofsverwaltung möglich. Diese müssen künstlerisch gestaltet oder natürlich
sein (Findlinge, Wackersteine, Stelen, u.ä.).
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen
sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig.
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 780,00 € |
Verlängerung je ein Jahr:
| 26,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 1.155,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 38,50 € |
Zzgl. der Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Flyer Baumgrab
Info Baumgräber und Baumhaingräber
Gartengrabfeld
Grabstätten im Gartengrabfeld sind Grabstellen in einer
gärtnerisch angelegten und gestalteten parkähnlichen Anlage mit einem
individuellen Grabmal. Das Nutzungsrecht liegt beim Nutzungsberechtigten. Die
Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene Grabanlage durch den
Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich. Die bestatteten
Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Gartengrabfelder sind nur möglich
• als Pachtgrabstätten
• bei Erdbestattungen
• als Urnengräber (nur Aschekapseln aus
zersetzungsfähigem Material)
• mit bis zu zwei Urnenbeisetzungen bzw. zwei
Erdbestattungen je Grabstätte
Individuelle Grabmale sind mit Zustimmung der
Friedhofsverwaltung möglich. Diese müssen künstlerisch gestaltet oder natürlich
sein (Findlinge, Wackersteine, Stelen, u.ä.).
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen
sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig.
| Erdgrab
| Urnengrab
|
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 1.860,00 € | 1.500,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 62,00 € | 50,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 3.222,00 € | 1.611,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 107,40 € | 53,70
€ |
Zzgl. der Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Flyer Gartengrab
Urnengemeinschaftsgrab
Urnengemeinschaftsgrabstätten sind Grabstellen für bis zu
acht Urnen mit nur einem Grabzeichen. Das Nutzungsrecht liegt bei der
Friedhofsverwaltung. Die Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene
Grabanlage durch den Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich.
Die bestatteten Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Urnengemeinschaftsgräber sind möglich als
• als Urnenpachtgrabstätten
• mit Aschekapseln aus zersetzungsfähigem Material
• mit bis zu 2 Urnenbeisetzungen je Grabstätte
Urnengemeinschaftsanlagen werden von der Friedhofsverwaltung
einschließlich Grabmale (Grabsteine als natürlich Findlinge, oder gemeinsame
Bankette/Monolith – je nach Grabanlage; keine individuelle Einfriedung möglich)
und Bepflanzung bereitgestellt.
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen
sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig.
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 510,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 17,00 € |
Pflegekosten 30 Jahre: | 840,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 28,00 € |
Zzgl. der Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung
Flyer Urnengemeinschaftsgrab