Ein Teil der Beträge aus der Bauchhenß-Spies-Stiftung, die 1965 errichtet wurde, geht an die Armen der Stadt Speyer.
Die nach Erfüllung der testamentarischen Auflagen verbleibenden
Restbeträge der Erlöse aus dem Stiftungsvermögen dienen zur
Unterstützung der Armen der Stadt Speyer. Ein Rechtsanspruch wird damit
nicht begründet.
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