Amtsblatt Nr. 022-2017 - 02.06.2017
I. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.06.2017 – Tagesordnung II. Sitzung des Personalausschusses am 12.06.2017 – Tagesordnung III. Bekanntmachung RVO – Festsetzung Marktsonntag 11.06.2017 IV. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-TQ 322 – Roberto Stojkov V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 20.06.2017 ___________________________________________________ I. Bekanntmachung über die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, dem 08.06.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12. Tagesordnung
_______________________________________________ II. Bekanntmachung über die 14. Sitzung des Personalausschusses am Montag, dem 12.06.2017, 17:00 Uhr, im Sitzungszimmer 2, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung
_______________________________________________ III. Festsetzung von Marktsonntagen Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Marktsonntages in der Stadt Speyer am 11.6.2017 Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Märkte, Messen und Ausstellungen (LMAMG) vom 3. April 2014 wird für die Stadt Speyer folgende Rechtsverordnung erlassen: § 1 Im Stadtgebiet der Stadt Speyer dürfen an dem oben genannten Sonntag auf Antrag privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG und Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG jeweils in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt werden. § 2 An Marktsonntagen können mehrere Märkte nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG in der Stadt Speyer festgesetzt werden. § 3 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden nach § 20 LMAMG geahndet. § 4 Diese
Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Speyer, den 25.4.2017 _______________________________________________ IV. Öffentliche Zustellung Herrn Roberto Stojkov, zuletzt wohnhaft Armensünderweg 4, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-TQ 322 untersagt. Es wird die Außerbetriebssetzung von Amts wegen ausgesprochen. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 26.05.2047 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3+4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. _______________________________________________ Verbraucherberatung V.
Energieberatung: Eine thermische Solaranlage kann oft die Energiekosten reduzieren; sie ist aber nicht für jeden Haushalt geeignet. Haushalte mit vier oder mehr Personen profitieren eher von solarthermischen Anlagen als Single- oder Paar-Haushalte. Ebenfalls sinnvoll ist der Einsatz von Sonnenenergie, wenn bereits ein großer Wärmespeicher vorhanden ist, etwa bei einer zentralen Holzheizung. Bei ungünstigem Einbau oder Fehlern bei der Installation kann die Anlage sogar zu einem Mehrverbrauch an Energie führen. Eine solarthermische Anlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung einzusetzen, bietet sich vor allem an, wenn ohnehin ein neuer Heizkessel oder Warmwasserspeicher installiert werden soll. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass hier niedrige Heizungsvorlauftemperaturen von Vorteil sind, denn dann kann die Anlage auch im Winter, wenn am meisten geheizt wird, einen höheren Nutzungsgrad erzielen. Flächenheizungen in gut gedämmten Gebäuden arbeiten mit Temperaturen von rund 30 Grad – also deutlich unter der Warmwassertemperatur. Für die Installation von
Solarthermieanlagen in Bestandsgebäuden gibt es Fördermittel vom Staat.
Unabhängig davon sollte zunächst geprüft werden, ob die Solaranlage zum Haus
passt und sich rechnet. Dabei hilft der Energieberater der Verbraucherzentrale.
Die Beratung ist persönlich und findet nach Termin-vereinbarung in den
Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 20.06.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: _______________________________________________ Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen
Behördenrufnummer 115? _______________________________________________ Stadtverwaltung
Speyer, 02.06.2017
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