Amtsblatt Nr. 030-2017 - 28.07.2017

I. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-VA 5 – Valentin Costache

II. Öffentliche Zustellung – Bescheid der Steuerverwaltung –
Amortila Ionel-Marian

III. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO

IV. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO

V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 15.08.2017

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I. Öffentliche Zustellung – Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges

Herrn Valentin Costache zuletzt wohnhaft Am alten Bahnhof 31, 76726 Germersheim, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-VA 5 untersagt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 14.06.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

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II. Öffentliche Zustellung – Bescheid Amortila Ionel-Marian

Herr Ionel-Marian Amortila, letzte Anschrift Relaisstr. 74, 68219 Mannheim, wird hiermit aufgefordert, entsprechend dem Bescheid vom 11.07.2017, Az.: 00/9898-827996/500-001 zu handeln. Er gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
Mit dieser öffentlichen Zustellung werden Fristen ausgelöst, die für den Adressaten rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Der Adressat kann den Bescheid vom 11.07.2017, der der Forderung zu Grunde liegt, bei der Stadtverwaltung Speyer - Finanzen - Steuerverwaltung -, Maximilianstr. 90, Zimmer 202, einsehen.

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III. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO

Der Firma BET Cocoa GmbH, zuletzt ansässig in der Wormser Landstraße 247 in 67346 Speyer, wird hiermit ein Bescheid vom 26.07.2017, AZ. 211/Ko, nach § 35 GewO öffentlich zugestellt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 25.07.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer eingesehen werden.

Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige rechtliche Wirkungen haben können.

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IV. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO

Herrn Tanyi Egbe Besong, geb. am 28.08.1981, zuletzt wohnhaft in der Hanhofer Straße 26 in 67459 Böhl-Iggelheim, wird hiermit ein Bescheid vom 26.07.2017, AZ. 211/Ko, nach § 35 GewO öffentlich zugestellt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 25.07.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer eingesehen werden.

Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige rechtliche Wirkungen haben können.

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

 V. Energieberatung:
Warmes Wasser doppelt teuer

Heißes Wasser aus dem Hahn ohne zu Warten – die Zirkulation macht’s möglich. Dieser Luxus kostet allerdings Geld, denn in zentralen Trinkwassersystemen geht für die ständige Bereithaltung oft mehr Energie verloren als für das tatsächlich gezapfte Warmwasser.

Da dieser Aufwand nicht gesondert erfasst wird, wird er oft unterschätzt. In älteren Zirkulationsleitungen kreist das warme Wasser nach dem Schwerkraftprinzip ohne elektrische Pumpe. Das funktioniert nur, weil das Warmwasser im Kreislauf ständig deutlich abkühlt.

Bei neueren Systemen werden zwar gut gedämmte Leitungen eingesetzt, dafür müssen dann aber elektrische Pumpen den Kreislauf antreiben. Das schlägt mit rund 30 Euro Stromverbrauch jährlich zu Buche. Die Wärmeverluste sind hier zwar niedriger als bei ungedämmten Rohren mit Schwerkraftzirkulation; trotzdem sollte man sie im Auge behalten und die Laufzeit der Pumpe auf die Hauptbedarfszeiten einstellen.

Im Einfamilienhaus-Neubau ist es am besten, die Warmwasserleitung ganz ohne Zirkulation zu planen. Das spart Strom und Wärme ein, führt nicht zu nennenswerten Wartezeiten und die Kosten für ungenutzt ablaufendes Kaltwasser sind gering. Typischerweise sind das etwa zwei Kubikmeter im Jahr.

Kann im Altbau auf eine Zirkulationsleitung nicht verzichtet werden, weil durch überdimensionierte Leitungen Wartezeiten und Wasservergeudung zu groß sind, so lohnt doch eine Optimierung durch den Fachmann. Dafür ist eine Hocheffizienzpumpe Pflicht, deren Einsatz nach Zeit oder Wassertemperatur bedarfsweise gesteuert wird. Begrenzt werden diese Sparmöglichkeiten, wenn Mindesttemperaturen aus hygienischen Gründen geboten sind.

Der Ersatz von Warmwasser-Zirkulationspumpen und Heizungspumpen durch neue hocheffiziente Pumpen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wird von der KfW bezuschusst. Die Förderhöhe liegt bei 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn online zu stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bei Fragen zur Warmwasserbereitung, dem Einsatz effizienter Pumpen in privaten Haushalten und zu Fördermitteln für Energiesparmaßnahmen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 15.08.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 28.07.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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