Amtsblatt Nr. 032-2017 - 11.08.2017

I. Sitzung des Haupt- und Stiftungsausschusses am 15.08.2017 - Tagesordnung
II. Sitzung des Ältestenrates am 15.08.2017 – Tagesordnung
III. Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 17.08.2017 – Tagesordnung
IV. Schuleinschreibung Grundschulen Speyer – Schuljahr 2018/2019
V. GZV Rehbach-Speyerbach – Pflege u. Unterhaltsarbeiten an Gewässern III.
     Ordnung
VI. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 19.09.2017
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I. Bekanntmachung über die 8. Sitzung des Haupt- und Stiftungsaus-schusses am Dienstag, dem 15.08.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12
Tagesordnung

 

Nichtöffentliche Sitzung

1.      

Finanzangelegenheiten

2.

Grundstücksangelegenheiten                                                                       

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II. Bekanntmachung über die 7. Sitzung des Ältestenrates am Dienstag,
dem 15.08.2017, 17:30 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilian-
straße 12
Tagesordnung

 

Nichtöffentliche Sitzung

1.      

Wahltermin für die Oberbürgermeisterwahl 2018

2.

Ehrung Dr. Helmut Kohl - Straßenbenennungen – Vorschläge                  

3.

Wirtschaftsangelegenheiten

4.

Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe

5.

Verschiedenes

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III. Tagesordnung für die Sitzung des Stadtrechtsausschusses am Donnerstag, den 17. August 2017 im Rathaus, Maximilianstraße 12
Sitzungszimmer 2, Stadtratsfraktion der SPD

Vorsitzende Frau Sabine Dittus
Beisitzer Frau Anneli Baust
Beisitzer Herr Conny Schmidt

Uhrzeit      

Widerspruch

09:30

wegen
Gewerberechts

10:00

wegen
Vergnügungssteuer

10:30

wegen
Gewerbesteuer

Ab
11:00

Sitzung nicht öffentlich           

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IV. Bekanntmachung zur Schuleinschreibung Schuljahr 2018/2019
GRUNDSCHULEN SPEYER
Schuleinschreibung zum Schuljahr 2018/2019

Alle Kinder, die vor dem 01. September 2018 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 schulpflichtig.
Die Eltern sind verpflichtet, ihre ab dem Schuljahr 2018/2019 schulpflichtigen Kinder bei der zuständigen Grundschule im August/September 2017 anzumelden. Dies gilt auch für geistig und körperlich beeinträchtigte Kinder, sowie für die im letzten Schuljahr zurückgestellten Kinder. Die Eltern sind verpflichtet auf eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes hinzuweisen.
Kinder, die in der Zeit vom 01. September 2018 bis 31. Dezember 2018 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können im Februar 2018 angemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Der erste Schultag ist der 07.08.2018.
Schulpflichtige Kinder, die nach Feststellung des Gesundheitsamtes oder der Grund-schule voraussichtlich nicht mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen können, werden durch die Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier) für die Dauer eines Schuljahres zurückgestellt.
Folgende Termine zur Schuleinschreibung 2018/2019 wurden von den einzelnen Grundschulen festgelegt:
Grundschulen

1. Woogbachschule:

Mittwoch 06.09.2017 bis Freitag 08.09.2017.
Die Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze.
Norden: Bahnlinie Speyer-Schifferstadt, Alter Postweg.
Osten: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis Kreuzung „Rauschendes Wasser“, Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung, Josef-Schmitt-Straße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Obere Langgasse (stadtauswärts), Schützenstraße bis Bahnlinie, Bahnlinie Speyer-Germersheim.
Süden: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer – Germersheim.

2. Grundschule Siedlungsschule:

Mittwoch 06.09.2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Nördliches Stadtgebiet mit den umliegenden Höfen (einschl. des Industriegebietes West und dem Rinkenbergerhof) begrenzt durch die Bahnlinie Schifferstadt - Speyer bis in Höhe Alter Postweg, Alter Postweg, Wormser Landstraße bis Ecke Auestraße - Auestraße bis Rhein.

3. Salierschule:

Dienstag 29.08.2016 von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Schulbezirk:
Westen: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis zur Kreuzung „Rauschendes Wasser“, Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer – Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung.
Norden: Auestraße.
Osten: Rhein.
Süden: Speyerbach bis Sonnengasse, Sonnengasse, Nikolausgasse, Domplatz/-Edith-Stein-Platz, Große Himmelsgasse, Johannesstraße, Armbruststraße, St.-Guido-Stifts-Platz, Hirschgraben, Bahnhofstraße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnlinie Speyer – Germersheim.

4. Zeppelinschule:

Freitag 22.09.2016 von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Westen: Bahnlinie Speyer – Germersheim bis Schützenstraße, Schützenstraße (stadtauswärts), Obere Langgasse, Gerhart-Hauptmann-Straße.
Norden: Josef-Schmitt-Straße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnhofstraße, Bahnhofstraße (stadt-auswärts), Hirschgraben, St.-Guido-Stifts-Platz, Armbruststraße, Johannesstraße, Große Himmelsgasse, Domplatz/Edith-Stein-Platz, Nikolausgasse, Sonnengasse bis Speyerbach, Speyerbach.
Osten: Rhein.
Süden: Umgehungsstraße bis zur Rulandstraße, Rulandstraße, Diakonissenstraße (stadtauswärts), Seekatzstraße (westwärts), Schwerdstraße (stadtauswärts), Landauer Straße (stadtauswärts) bis Umgehungsstraße, Umgehungsstraße bis Bahnlinie Speyer-Germersheim.

5. Grundschule im Vogelgesang:

Freitag 01.09.2016 von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer-Germersheim.
Norden: Umgehungsstraße bis Landauer Straße, Landauer Straße (stadteinwärts), Schwerdstraße, Seekatzstraße, Diakonissenstraße (stadteinwärts), Rulandstraße, Umgehungsstraße.
Osten: Rhein.
Süden: Gemarkungsgrenze.

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V.
Veröffentlichung
Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern III. Ordnung
Pflegeperiode 2017 / 2018

Der Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach führt seine jährlichen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an den Gräben III. Ordnung durch. Die Arbeiten werden vorrausichtlich bis Ende Oktober 2017 andauern. Bezüglich der Unterhaltung der Gewässer verweisen wir auf die §§ 39, 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und
§§ 34, 40 des Landeswassergesetzes.

Ludwigshafen am Rhein, den 03.08.2017
Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
gez. Clemens Körner, Verbandsvorsteher
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

VI.   Energieberatung: Wärmedämmung – werden die berechneten Einsparungen erreicht?

Wärmedämmung funktioniert; das ist in der Forschung und Praxis längst bewiesen.
Um den Einfluss der Dämmmaßnahmen auf den Gesamtenergiebedarf für ein be-stimmtes Gebäude zu berechnen, muss ein Energieberater sämtliche Gebäudedaten erfassen. Dabei wird zunächst der Energiebedarf der Ausgangssituation berechnet. Dieser sollte mit dem tatsächlichen Energieverbrauchswerten abgeglichen werden. Neben den technischen Daten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage sollten
auch das Verhalten der Bewohner sowie die örtlichen klimatischen Bedingungen in die Berechnung einfließen.
Wenn die Ausgangssituation realistisch abgebildet ist, lässt sich die Auswirkung einer Dämmmaßnahme gut ermitteln. Um Einsparprognosen zu berechnen, müssen Energie-berater sehr sorgfältig bei den Berechnungen vorgehen und Erfahrung mitbringen. Sie sollten auch berücksichtigen, dass die mittlere Raumtemperatur in rundum gedämmten Häusern höher ist als in ungedämmten Häusern. Wird das vernachlässigt, werden die Einsparungen oft überschätzt. Auch bei der Ausführung von Dämmmaßnahmen kann es zu Fehlern kommen, die dazu führen, dass Einsparungen geringer als prognostiziert ausfallen. Daher ist eine Baubegleitung zur Qualitätssicherung durch einen Energie-berater oder Architekten meist gut angelegtes Geld.
Weitere Details zur Wärmedämmung aber auch zu anderen Fragen erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 19.09.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung Speyer, 11.08.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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