Amtsblatt Nr. 033-2017 - 18.08.2017

I. Sitzung des Personalausschusses am 24.08.2017 - Tagesordnung

II. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 24.08.2017 – Tagesordnung

III. Bekanntmachung - Auslegung Bestandsverzeichnis und Bestandskarte „Am Russenweiher“

IV. Bekanntmachung RVO – Festsetzung von Marktsonntagen 2017

V. Öffentliche Abgaben-Mahnung der Stadtkasse zum 15.08.2017

VI. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 19.09.2017

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I. Bekanntmachung über die 15. Sitzung des Personalausschusses am Donnerstag, dem 24.08.2017, 16:30 Uhr, im Sitzungsraum 217 a, Stadthaus, Maximilianstraße 100, 2. OG

Tagesordnung

 

Nichtöffentliche Sitzung

1.   

Personalangelegenheiten                                                                  

2.

Verschiedenes

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II. Bekanntmachung über die 31. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 24.08.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung

 

Öffentliche Sitzung

1.    

Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder; Dennis Peterhans (FDP)

2.

Verpflichtung neuer Ratsmitglieder nach § 30 GemO; Mike Oehlmann (FDP)

3.

Elektromobilität;
Anfrage der BGS-Stadtratsfraktion vom 21.07.2017

4.

Wohnungsnotfallstatistik;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.08.2017

5.

Normandgelände;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017

6.

Hellergasse/Karlsgasse;
Antrag der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017

7.

Einheimischenmodell in Speyer;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017

8.

Impfschutz in Kindertagesstätten;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017

9.

Tor zur Pfalz;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017

10.

Klimaangepasste Stadtentwicklung;
Anfrage von Ratsmitglied Mike Oehlmann (FDP) vom 14.08.2017 

11.

Digitalisierung;
Anfrage von Ratsmitglied Mike Oehlmann (FDP) vom 14.08.2017

12.

Großbanner-Werbeanlagen im Stadtgebiet Speyer

13.

Umstrukturierung des Fachbereichs 4 (Jugend, Familie. Senioren und Soziales) - Information

14.

Familienbildung in Speyer – Entwicklung, Chancen und Perspektiven

15.

Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ – Zwischenbilanz und Ausblick

16.

Satzung zur Änderung über die Gebührenerhebung der Musikschule Speyer

17.

Erhöhung und Strukturanpassung der Honorare für die Lehrkräfte der Musikschule der Stadt Speyer

18.

Fortschreibung von gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften; Änderung der GemHVO, GemO-VV und VV-GemHSys (Muster) sowie Neufassung der GemHVO-VV

19.

Finanzhaushalt 2017; überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Tilgung von Krediten der Bürgerhospitalstiftung

20.

Finanzhaushalt 2017; überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Tilgung von Krediten der Waisenhausstiftung

21.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Speyer GmbH
und Ergebnisverwendung

22.

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeits-prüfung gemäß §§ 52 Abs. 2 a, 57 a BBergG für die Feldesentwicklung Römerberg – Speyer auf dem Gebiet der Stadt Speyer und Ortsgemeinde Otterstadt in der Verbandsgemeinde Waldsee im Rhein-Pfalz-Kreis

23.

Umbesetzung von Ausschüssen;

24.

Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;

25.

Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern / Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung

26.

Grundstücksangelegenheiten

27.

Verschiedenes

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III. Bekanntmachung
Auslegung von Bestandsverzeichnis und Bestandskarte zu der Baulandumlegung „Am Russenweiher“ der Stadt Speyer

Gemäß § 53 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 04.09.2017 bis 04.10.2017 bei der Stadtverwaltung Speyer, FB 520 - Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer, oder beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Dienstort Neustadt, Exterstraße 4, 67433 Neustadt, Zimmer 219 zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Landau, den 10.08.2017
gez. Klaus Theuer
Vorsitzender des Umlegungsausschusses

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IV. Bekanntmachung Rechtsverordnung - Festsetzung von Marktsonntagen

Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Stadt Speyer an den folgenden Tagen:
23.4.2017
27.8.2017
17.9.2017

jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr

Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Märkte, Messen und Ausstellungen (LMAMG)  vom 3. April 2014  wird für die Stadt Speyer folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Im Stadtgebiet der Stadt Speyer dürfen an den oben genannten Sonntagen auf Antrag privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG und Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG jeweils in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt werden.

§ 2

An den Marktsonntagen können mehrere Märkte nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG in der Stadt Speyer festgesetzt werden.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden nach
§ 20 LMAMG geahndet.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Speyer, den 10.2.2017
Stadtverwaltung Speyer
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister

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V.  ÖFFENTLICHE ABGABEN-MAHNUNG
(Steuer- und Gebühren-Mahnung)
§ 22 Abs. 2 LVwVG

Die Stadtkasse Speyer macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2017 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer                                                 

15.08.2017                                

Ortskirchensteuer

15.08.2017

Gewerbesteuervorauszahlung

15.08.2017

Hundesteuer

15.08.2017

Vergnügungssteuer

15.08.2017

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der ge-nannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.
Die Rückstände sind bis spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.
Bankverbindungen:
Sparkasse Vorderpfalz IBAN: DE20 5455 0010 0000 0015 86
BIC: LUHSDE6AXXX
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG IBAN: DE44 5479 0000 0000 0430 52
BIC: GENODE61SPE
Postbank Ludwigshafen IBAN: DE98 5451 0067 0002 0126 79
BIC: PBNKDEFF

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangs-weise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1% des auf volle  50,00 € abgerundeten Betrages.
Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Stadtkasse Speyer
gez. Rheude
Kassenverwalterin

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

VI. Energieberatung: Darf die Anlage aufs Asbestdach?

Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 25 Jahre möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Bedachung ist bei Alt-bauten das Dachmaterial entscheidend:  Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen. Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.
Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen. Wird das Dach saniert, sollte vorab geprüft werden ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel beantragt werden.  Bei der Förderung der Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden.
Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 19.09.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.
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Stadtverwaltung Speyer, 18.08.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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