I. Sitzung des Personalausschusses am 24.08.2017 -
Tagesordnung
II. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am
24.08.2017 – Tagesordnung
III. Bekanntmachung - Auslegung Bestandsverzeichnis und
Bestandskarte „Am Russenweiher“
IV. Bekanntmachung RVO – Festsetzung von Marktsonntagen
2017
V. Öffentliche Abgaben-Mahnung der Stadtkasse zum
15.08.2017
VI. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 19.09.2017
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I. Bekanntmachung über die 15. Sitzung des Personalausschusses am Donnerstag, dem 24.08.2017, 16:30 Uhr, im Sitzungsraum
217 a, Stadthaus, Maximilianstraße 100, 2. OG
Tagesordnung
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Nichtöffentliche Sitzung
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1.
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Personalangelegenheiten
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2.
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Verschiedenes
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II. Bekanntmachung über die 31. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag,
dem 24.08.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal,
Rathaus, Maximilianstraße 12
Tagesordnung
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Öffentliche Sitzung
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1.
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Verabschiedung
ausscheidender Ratsmitglieder; Dennis Peterhans (FDP)
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2.
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Verpflichtung neuer
Ratsmitglieder nach § 30 GemO; Mike Oehlmann (FDP)
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3.
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Elektromobilität;
Anfrage der BGS-Stadtratsfraktion vom 21.07.2017
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4.
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Wohnungsnotfallstatistik;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.08.2017
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5.
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Normandgelände;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017
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6.
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Hellergasse/Karlsgasse;
Antrag der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017
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7.
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Einheimischenmodell in
Speyer;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017
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8.
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Impfschutz in
Kindertagesstätten;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017
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9.
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Tor zur Pfalz;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 14.08.2017
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10.
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Klimaangepasste
Stadtentwicklung;
Anfrage von Ratsmitglied Mike Oehlmann (FDP) vom 14.08.2017
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11.
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Digitalisierung;
Anfrage von Ratsmitglied Mike Oehlmann (FDP) vom 14.08.2017
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12.
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Großbanner-Werbeanlagen im
Stadtgebiet Speyer
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13.
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Umstrukturierung des
Fachbereichs 4 (Jugend, Familie. Senioren und Soziales) - Information
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14.
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Familienbildung in Speyer –
Entwicklung, Chancen und Perspektiven
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15.
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Projekt „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“ – Zwischenbilanz und Ausblick
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16.
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Satzung zur Änderung über
die Gebührenerhebung der Musikschule Speyer
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17.
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Erhöhung und
Strukturanpassung der Honorare für die Lehrkräfte der Musikschule der Stadt
Speyer
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18.
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Fortschreibung von
gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften; Änderung der GemHVO, GemO-VV und
VV-GemHSys (Muster) sowie Neufassung der GemHVO-VV
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19.
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Finanzhaushalt 2017;
überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Tilgung von Krediten der Bürgerhospitalstiftung
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20.
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Finanzhaushalt 2017; überplanmäßige
Bereitstellung von Mitteln zur Tilgung von Krediten der Waisenhausstiftung
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21.
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Feststellung des
Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Speyer GmbH
und Ergebnisverwendung
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22.
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Bergrechtliches
Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeits-prüfung gemäß §§ 52
Abs. 2 a, 57 a BBergG für die Feldesentwicklung Römerberg – Speyer auf dem
Gebiet der Stadt Speyer und Ortsgemeinde Otterstadt in der Verbandsgemeinde
Waldsee im Rhein-Pfalz-Kreis
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23.
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Umbesetzung von
Ausschüssen;
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24.
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Annahme und Verwendung von
Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;
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25.
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Fragen und Anregungen von
Bürgerinnen und Bürgern / Verschiedenes
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Nichtöffentliche Sitzung
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26.
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Grundstücksangelegenheiten
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27.
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Verschiedenes
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III. Bekanntmachung
Auslegung von Bestandsverzeichnis und
Bestandskarte zu der Baulandumlegung „Am Russenweiher“ der Stadt Speyer
Gemäß § 53 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Fassung der Bekannt-machung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in seiner
jeweils geltenden Fassung.
Das
Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs
und des Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes
aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 04.09.2017 bis 04.10.2017
bei der Stadtverwaltung Speyer, FB 520 - Stadtplanung, Maximilianstraße 100,
67346 Speyer, oder beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Dienstort
Neustadt, Exterstraße 4, 67433 Neustadt, Zimmer 219 zur Einsichtnahme während
der Dienststunden öffentlich aus.
Landau, den 10.08.2017
gez. Klaus Theuer
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
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IV. Bekanntmachung
Rechtsverordnung - Festsetzung von Marktsonntagen
Rechtsverordnung
über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Stadt Speyer an den folgenden
Tagen:
23.4.2017
27.8.2017
17.9.2017
jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr
Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über
Märkte, Messen und Ausstellungen (LMAMG)
vom 3. April 2014 wird für die
Stadt Speyer folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Im
Stadtgebiet der Stadt Speyer dürfen an den oben genannten Sonntagen auf Antrag
privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG und Floh- und Trödelmärkte
nach § 8 LMAMG jeweils in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt werden.
§ 2
An
den Marktsonntagen können mehrere Märkte nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG in der
Stadt Speyer festgesetzt werden.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden
nach
§ 20 LMAMG geahndet.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Speyer, den 10.2.2017
Stadtverwaltung Speyer
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister
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V. ÖFFENTLICHE
ABGABEN-MAHNUNG
(Steuer-
und Gebühren-Mahnung)
§ 22 Abs. 2 LVwVG
Die
Stadtkasse Speyer macht darauf
aufmerksam, dass am 15. August 2017 folgende
Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuer
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15.08.2017
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Ortskirchensteuer
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15.08.2017
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Gewerbesteuervorauszahlung
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15.08.2017
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Hundesteuer
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15.08.2017
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Vergnügungssteuer
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15.08.2017
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Die
Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der ge-nannten
Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.
Die Rückstände sind bis spätestens 1
Woche nach Veröffentlichung an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.
Bankverbindungen:
Sparkasse Vorderpfalz IBAN: DE20 5455
0010 0000 0015 86
BIC: LUHSDE6AXXX
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG IBAN: DE44 5479 0000 0000 0430 52
BIC: GENODE61SPE
Postbank Ludwigshafen IBAN: DE98 5451 0067 0002 0126 79
BIC: PBNKDEFF
Nach
Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens
nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangs-weise eingezogen und auf Grund
des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom
Fälligkeitstage abgerechnet 1% des auf volle
50,00 € abgerundeten Betrages.
Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Stadtkasse Speyer
gez. Rheude
Kassenverwalterin
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
VI. Energieberatung: Darf die Anlage
aufs Asbestdach?
Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder
Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl
baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 25 Jahre
möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten
Zustand von Statik und Bedachung ist bei Alt-bauten das Dachmaterial
entscheidend: Die Montage von PV- und
Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder
begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen.
Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer
Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991
eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber
bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei
älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine
Materialprobe Klarheit.
Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden,
bevor Module montiert werden dürfen. Wird das Dach saniert, sollte vorab
geprüft werden ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die
gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel
beantragt werden. Bei der Förderung der
Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und
Asbestentsorgung berücksichtigt werden.
Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater
der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet
nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale
statt.
Die
Energieberatung hat am Dienstag, dem 19.09.2017
von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen
Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind
kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon
Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen
Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der
MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente
Auskunft.
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Stadtverwaltung
Speyer, 18.08.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister